Bildungsurlaub. 1 Im ungekündigten Arbeitsverhältnis hat der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitszeit und Freizeit 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung, sofern das Arbeitsverhältnis 6 Monate gedauert hat. Der Anspruch kann im un- gekündigten Arbeitsverhältnis rückwirkend für 3 Jahre geltend gemacht werden. 2 Für die Vorbereitung und das Absolvieren einer Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf 6 zusätz- liche bezahlte arbeitsfreie Tage. 3 Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der vertragsschliessenden Verbände werden als Bildungsurlaub anerkannt. 4 Vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Aus- und Weiterbildung kann nicht als Bildungsurlaub angerechnet werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Bildungsurlaub. 1 Im ungekündigten Arbeitsverhältnis Der Mitarbeiter hat der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitszeit und Freizeit 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung, sofern das Arbeitsverhältnis 6 Monate gedauert hat. Der Anspruch kann im un- gekündigten Arbeitsverhältnis rückwirkend für 3 Jahre geltend gemacht werden.
2 Für die Vorbereitung und das Absolvieren einer Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf 6 zusätz- liche zusätzliche bezahlte arbeitsfreie Tage.
3 Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der vertragsschliessenden Verbände werden wer- den als Bildungsurlaub anerkannt.
4 Vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Aus- und Weiterbildung kann nicht als Bildungsurlaub angerechnet werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeinverbindlicherklärung Des Landes Gesamtarbeitsvertrages Des Gastgewerbes
Bildungsurlaub. 1 Im ungekündigten Arbeitsverhältnis hat der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitszeit und Freizeit 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung, sofern das Arbeitsverhältnis 6 Monate gedauert hat. Der Anspruch kann im un- gekündigten Arbeitsverhältnis rückwirkend für 3 Jahre geltend gemacht werden.
2 Für die Vorbereitung und das Absolvieren einer Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf 6 zusätz- liche bezahlte arbeitsfreie Tage.
3 Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der vertragsschliessenden Verbände werden als Bildungsurlaub anerkannt.
4 Vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Aus- und Weiterbildung kann nicht als Bildungsurlaub angerechnet werden.
Appears in 1 contract
Bildungsurlaub. 1 Im ungekündigten Arbeitsverhältnis hat der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitszeit und Freizeit 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung, sofern das Arbeitsverhältnis 6 Monate gedauert hat. Der Anspruch kann im un- gekündigten ungekündigten Arbeitsverhältnis rückwirkend für 3 Jahre geltend gemacht werden.
2 Für die Vorbereitung und das Absolvieren einer Berufsprüfung oder einer höheren höhe- ren Fachprüfung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf 6 zusätz- liche zusätzliche bezahlte arbeitsfreie Tage.
3 Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der vertragsschliessenden Verbände werden als Bildungsurlaub anerkannt.
4 Vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Aus- und Weiterbildung kann nicht als Bildungsurlaub angerechnet werden.
Appears in 1 contract