Common use of Biodiversität Clause in Contracts

Biodiversität. Die Europäische Union hat zum Thema Biodiversität mehrere wesentliche Richt- linien und Strategien veröffentlicht. Zum einen 1992 die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (auch Natura 2000 Richtlinie), die Vogelschutzrichtlinie und - angesichts des zunehmenden Artenrückganges - den Aktionsplan der Europäischen Union zur Biodiversität. Von besonderer Relevanz für die Programmperiode 2014-2020 ist die von der Kommission im Jahr 2011 vorgelegte Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 202025, die im April 2012 vom Europäischen Parlament mit einer Resolution bestätigt wurde. Darüber hinaus gab es mehrere Konventionen (Ramsar-, Berner-, Bonner-, Alpenkonvention) zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung von Naturräumen.26 Auf nationaler Ebene ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Österreichi- schen Biodiversitäts-Strategie, im Österreichischen Waldprogramm zur Erhaltung und dem Schutz der biologischen Vielfalt der Wälder und im Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (Agrarumweltmaßnahmen/ÖPUL) ver- ankert. Regelmäßig erstellte Evaluierungsberichte geben Aufschluss über die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen. Die EU-Biodiversitätsstrategie unterstreicht die Bedeutung der biologischen Viel- falt und formuliert das konkrete Ziel für 2020 "Aufhalten des Verlustes an biologi- scher Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU und deren weitest mögliche Wiederherstellung bei gleichzeitiger Erhöhung des Bei- trags der Europäischen Union zur Verhinderung des Verlustes an biologischer Vielfalt weltweit." Die Biodiversitätsstrategie ist integraler Bestandteil der Europa- 2020-Strategie sowie der Leitinitiative für ein "Ressourcenschonendes Europa". In der EU-Biodiversitätsstrategie wird auch darauf hingewiesen, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen Möglichkeiten bietet, Synergien und die Kohärenz zwischen den Zielen des Biodiversitätsschutzes und anderen politischen Maß- nahmen zu maximieren. Angesprochen ist auch der Finanzierungsbedarf für Xx- xxxx 0000, und zwar zu gleichen Teilen durch die EU und die Mitgliedsstaaten. Das Natura 2000 Gebiet erstreckt sich auf 15% der österreichischen Staatsfläche und umfasst 11% der landwirtschaftlich genutzten Fläche und 13% der Waldflä- che Österreichs. Der Erhaltungszustand von rund 80% der Natura 2000 Gebiete wurde in der Berichtsperiode 2001-2006 als "unzureichend-ungünstig" oder "un- zureichend-schlecht" bewertet. Gemäß dem Umweltkontrollbericht des UBA (2013) ist allen Bemühungen zum Trotz der Rückgang der Artenvielfalt generell nicht aufgehalten worden. Neben der zunehmenden Verwaldung und Versiegelung, tritt das Problem der Verdrän- gung heimischer Arten durch invasive Arten in den Vordergrund, die sich auch auf Grund des Klimawandels in bislang nicht bevorzugten Gebieten ansiedeln. Weiters hat der Bericht der Europäischen Umweltagentur aus 2008 gezeigt, dass in Österreich der Verlust der Artenvielfalt weiter steigt. Nur ein geringer Teil der Arten und Lebensräume ist in einem befriedigenden Erhaltungszustand. Der Ar- tenverlust wird auch durch einen Wirkungsindikator im Bereich der Ländlichen Entwicklung bestätigt. So weist der Farmland Bird Index, der für den Zeitraum 1998 bis 2011 kalkuliert wurde, einen negativen Trend auf. Basierend auf den Entwicklungen empfiehlt das Österreichische Biodiversitäts- monitoring27 vor allem Biotoptypen der tiefen Lagen, der Sonderstandorte und nährstoffarme Standorte zu schützen bzw. Flächenversiegelungen in ökologisch wertvollen Gebieten zu vermeiden. Die Empfehlungen des Umweltkontrollberich- tes umfassen unter anderem die Forcierung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt; die Sicherstellung der Qualität von Natura 2000 Gebieten und Naturschutzgebieten; die Verbesserung der Kenntnisse über den Zustand der Entwicklung der Artenvielfalt; die Erhaltung ökologisch wertvoller Le- bensräume und die Vermeidung der Zerschneidung ökologisch wertvoller Le- bensräume durch Verkehrsinfrastruktur. Diese Empfehlungen betreffen nicht nur Bundesangelegenheiten im Bereich Wasser und Forstwirtschaft sondern zum Beispiel auch die Landeskompetenzen Raumplanung, Naturschutz und Landwirt- schaft. Hier ist allerdings eine Verbesserung der "Governance"-Strukturen drin- gend geboten. Das Thema Boden wird in der Europäischen Bodenschutzstrategie und in den Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung behandelt, und hat die Erhaltung der Funktionen des Bo- dens, den Schutz der Bodenqualität und die nachhaltige Nutzung des Bodens zum Ziel. Das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention zielt darauf ab, den Bo- den in seinen Funktionen und zur Sicherung seiner Nutzungen nachhaltig leis- tungsfähig zu erhalten. Im Österreichischen Umweltqualitätszielebericht ist festgehalten, dass zur lang- fristigen Bewahrung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Funktionen etwaige Schad- und Nährstoffeinträge die standortspezifischen Bodenfunktionen nicht nachhaltig beeinträchtigen dürfen. Zusätzlich wird festgehalten, dass alle über das natürliche Ausmaß hinausgehenden Schadstoffbelastungen des Bodens und die Eutrophierung minimiert oder verhindert werden sollen. Das Thema Boden betrifft einige der bereits genannten Aspekte wie Wasser, Bio- diversität indirekt. Bodenabtrag bzw. Erosion zum einen und Nährstoffarmut und Versauerung zum anderen sind die wichtigsten heutigen Problembereiche. Ne- ben der Belastung der Böden durch organische und anorganische Schadstoffe stellt die zunehmende Bodenversiegelung ein Problem dar. Speziell in alpinen Gebieten ergeben sich lokale Problemlagen durch Verkehr und starke touristi- sche Nutzung. Wie auch schon im Kapitel Wasser dargestellt, sind auch die Auswaschung und der damit beschleunigte Nährstoffverlust von Böden problematisch. In der Landwirtschaft wirkt sich der Verlust an humus- und nährstoffreichem Oberboden durch Bodenerosion negativ auf die Bodenfruchtbarkeit und die Er- tragsfähigkeit aus. Flächen mit erhöhtem Bodenabtrag finden sich in erster Linie in ackerbaulich intensiv genutzten Gebieten. Alleine die Bodenerosion durch Wasser belief sich zwischen 2006 und 2007 im Mittel auf 4,8 t/ha pro Jahr. Ins- gesamt waren in den Jahren 2006/2007 durchschnittlich 329.100 ha bzw. 10% der landwirtschaftlich genutzten Fläche von mittlerer bis schwerer Bodenerosion durch Wasser betroffen. Weiters ist aus der Sicht des Klimaschutzes ein hoher Humusanteil des Bodens als Kohlenstoffspeicher von großer Bedeutung. Grünlandböden und Waldböden (und weniger Ackerböden) sind hier die bedeutendsten Kohlenstoffspeicher. Die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden beeinflussen den Gehalt an Koh- lenstoff in Ackerböden und damit den Humusaufbau und -abbau. So können durch eine geeignete Fruchtfolge, durch reduzierte Bodenbearbeitung, dem Ver- bleib von Ernterückständen am Feld, sowie Anwendung organischer Dünger (z. B. Stallmist, Kompost) oder die Einführung einer Grünbrache in die Fruchtfolge Verluste an Humus verringert bzw. Humus im Boden angereichert werden. Auf Europäischer Ebene ist das Ziel der EU-Luftreinhaltepolitik im 6. Umweltakti- onsprogramm (2002-2012) festgelegt. Dabei geht es darum, die Belastung durch Luftschadstoffe derart zu reduzieren, dass sie keine erheblichen negativen Aus- wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Regelungen zur Immissionsbelastung werden in der Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008 festgelegt. In Österreich wurden die Richtlinien unter anderem im Immissionsschutzgesetz- Luft (IG-L) umgesetzt. Das 2010 novellierte IG-L legt u.a. Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit fest, und zwar für Schwefeldioxid (SO2), Feinstaub (PM10), Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffdioxid (NO2), Ben- zol und Blei in der Luft sowie Depositionsgrenzwerte für den Staubniederschlag sowie Blei und Cadmium im Staubniederschlag. Zur Einhaltung der IG-L–Grenzwerte sind die Landeshauptleute dazu aufgefor- dert, bei Überschreitung der Grenzwerte geeignete Programme zu erstellen und Maßnahmen zur Reduktion der Luftemission zu setzen. Das sind beispielsweise Fahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nachtfahrverbot, Verbot von Heiz- ölverbrennung, Verbot bestimmter Streumittel bis zu Ausbauprogrammen für den öffentlichen Verkehr und Minderungen im Industriebereich. Insgesamt ist jedoch nach wie vor keine wesentliche Verbesserung im Bereich der Luftschadstoffver- minderung durch PM10, PM2,5 und NOx erreicht worden. Darüber hinaus werden bestimmte Schadstoffen wie PM2,5 bislang nur im Labor gemessen. Gesund- heitsrisiken steigen jedoch, je kleiner Luftschadstoffe sind. Während im Industrie- bereich Fortschritte verzeichnet werden konnten, ist der Straßenverkehr der am wenigsten zu kontrollierende Emittent. Die Europäische Fischereipolitik für eine nachhaltige Fischerei soll eine Antwort auf die überfischten maritimen Gewässer bieten. Österreich will mit der Forcie- rung der Süßwasserfischerei auf ökologische und ökonomische Weise einen Ge- genpol zur maritimen Fischerei anbieten. Süßwasser-Aquakulturen sollen dabei einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Fischerei leisten. Dementsprechend finden sich die Ziele der Europäischen Fischereipolitik auch in dem mehrjährigen österreichischen Strategieplan für Aquakultur 2020. Die Strategie stellt dabei ein Maßnahmenpaket vor, das das Ziel einer qualitativ hochstehenden Süßwasserfischproduktion in stärkerem Ausmaß unterstützen soll. Die Maßnahmen umfassen dabei neue Leitlinien im Genehmigungsverfah- ren, verstärkte Ausbildung, Innovation, Steigerung der Qualität. Eine besondere Herausforderung unter umweltpolitischen Gesichtspunkten stellt die Erhaltung von Kulturlandschaften dar. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft Gumpenstein sind in den letzten 20 Jahren weitere 5% des Bundesgebietes verwaldet oder versiegelt worden. Gründe dafür sind einerseits der Druck, der auf die landwirtschaftlichen Flächen und damit auch auf wertvolle Kulturlandschaften aufgrund der Siedlungsentwicklung und des Flä- chenbedarfes des hochrangigen Straßennetzes ausgeübt wird, andererseits die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen insbesondere auf Grenzertragslagen oder auf Steilflächen, die in die sukzessive Verwaldung mündet. Förderungen, die der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft dienen (Ausgleichszulage für be- nachteiligte Gebiete, spezifische Agrarumweltmaßnahmen), wirken diesem Trend entgegen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung von Kulturlandschaften wird in Österreich auf Länderebene in den Landesentwicklungsleitbildern strate- gisch erörtert und teilweise auch unter Einbeziehung lokaler Entwicklungsinstru- mente (Leader, Lokale Agenda 21) adressiert. Auch die Pflege von baulichem kulturellem Erbe im Bereich der Kulturlandschaft ist Teil dieser Länderstrategien. Kulturlandschaftsentwicklung ist insgesamt gesehen ein multidimensionales Thema und betrifft Aspekte wie Artenvielfalt, Erosionsschutz, Erhaltung der Infra- struktur im Berggebiet sowie Erholungs- und Tourismuswirtschaft. Im Rahmen einer nachhaltigen städtischen Entwicklung können die Umweltthe- men Wasser, Abfall, Biodiversität, Flächenversiegelung, Altlastensanierung, Ver- kehr, Boden- und Luftqualität (neben Energie- und Klimaaspekten) von Relevanz sein. 2001 wurde vom Rat und dem Europäischen Parlament der Gemeinschaftsrah- men für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung verabschiedet. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang mit dem Umweltaktionsprogramm (2002) den strategischen Rahmen geschaffen. Da- bei sind folgende Maßnahmen relevant: Entwicklung von Leitlinien für eine inte- grierte städtischen Umweltpolitik sowie Pläne für einen nachhaltigen Nahverkehr, Initiativen zur Vernetzung von nationalen AkteurInnen zum Austausch bewährter Verfahren mit Finanzierungsinstrumenten und Ausbildungsmaßnahmen. Eine integrierte städtische Umweltpolitik zielt weniger auf die Umsetzung einer generellen sektoralen Umweltpolitik in städtischen Räumen ab, sondern themati- siert vielmehr, wie Umweltgesichtspunkte - folgend einer integrativen Sicht - in die Entwicklung ausgewählter städtischer Teilräume (Entwicklungs- und Sanie- rungsgebiete) miteinbezogen werden können. Die strategische Grundlage auf städtischer Ebene bilden dabei die jeweiligen Stadtentwicklungspläne bzw. Zielgebietspläne (wie in Wien) in der jeweils gülti- gen Fassung. Die in jüngster Zeit entstehenden Smart City Konzepte28 tragen dem sektorübergreifenden Anspruch der integrierten Stadtplanung darüber hin- aus zunehmend Rechnung.

Appears in 3 contracts

Samples: www.oerok.gv.at, www.oerok.gv.at, www.oerok.gv.at

Biodiversität. Die Europäische Union hat zum Thema Biodiversität mehrere wesentliche Richt- linien und Strategien veröffentlicht. Zum einen 1992 die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (auch Natura 2000 Richtlinie), die Vogelschutzrichtlinie und - angesichts des zunehmenden Artenrückganges - den Aktionsplan der Europäischen Union zur Biodiversität. Von besonderer Relevanz für die Programmperiode 2014-2020 ist die von der Kommission im Jahr 2011 vorgelegte Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 202025, die im April 2012 vom Europäischen Parlament mit einer Resolution bestätigt wurde. Darüber hinaus gab es mehrere Konventionen (Ramsar-, Berner-, Bonner-, Alpenkonvention) zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung von Naturräumen.26 Auf nationaler Ebene ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Österreichi- schen Biodiversitäts-Strategie, im Österreichischen Waldprogramm zur Erhaltung und dem Schutz der biologischen Vielfalt der Wälder und im Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (Agrarumweltmaßnahmen/ÖPUL) ver- ankert. Regelmäßig erstellte Evaluierungsberichte geben Aufschluss über die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen. Die EU-Biodiversitätsstrategie unterstreicht die Bedeutung der biologischen Viel- falt und formuliert das konkrete Ziel für 2020 "Aufhalten des Verlustes an biologi- scher Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU und deren weitest mögliche Wiederherstellung bei gleichzeitiger Erhöhung des Bei- trags der Europäischen Union zur Verhinderung des Verlustes an biologischer Vielfalt weltweit." Die Biodiversitätsstrategie ist integraler Bestandteil der Europa- 2020-Strategie sowie der Leitinitiative für ein "Ressourcenschonendes Europa". In der EU-Biodiversitätsstrategie wird auch darauf hingewiesen, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen Möglichkeiten bietet, Synergien und die Kohärenz zwischen den Zielen des Biodiversitätsschutzes und anderen politischen Maß- nahmen zu maximieren. Angesprochen ist auch der Finanzierungsbedarf für Xx- Na- xxxx 0000, und zwar zu gleichen Teilen durch die EU und die Mitgliedsstaaten. Das Natura 2000 Gebiet erstreckt sich auf 15% der österreichischen Staatsfläche und umfasst 11% der landwirtschaftlich genutzten Fläche und 13% der Waldflä- che Österreichs. Der Erhaltungszustand von rund 80% der Natura 2000 Gebiete wurde in der Berichtsperiode 2001-2006 als "unzureichend-ungünstig" oder "un- zureichend-schlecht" bewertet. Gemäß dem Umweltkontrollbericht des UBA (2013) ist allen Bemühungen zum Trotz der Rückgang der Artenvielfalt generell nicht aufgehalten worden. Neben der zunehmenden Verwaldung und Versiegelung, tritt das Problem der Verdrän- gung heimischer Arten durch invasive Arten in den Vordergrund, die sich auch auf Grund des Klimawandels in bislang nicht bevorzugten Gebieten ansiedeln. Weiters hat der Bericht der Europäischen Umweltagentur aus 2008 gezeigt, dass in Österreich der Verlust der Artenvielfalt weiter steigt. Nur ein geringer Teil der Arten und Lebensräume ist in einem befriedigenden Erhaltungszustand. Der Ar- tenverlust wird auch durch einen Wirkungsindikator im Bereich der Ländlichen Entwicklung bestätigt. So weist der Farmland Bird Index, der für den Zeitraum 1998 bis 2011 kalkuliert wurde, einen negativen Trend auf. Basierend auf den Entwicklungen empfiehlt das Österreichische Biodiversitäts- monitoring27 vor allem Biotoptypen der tiefen Lagen, der Sonderstandorte und nährstoffarme Standorte zu schützen bzw. Flächenversiegelungen in ökologisch wertvollen Gebieten zu vermeiden. Die Empfehlungen des Umweltkontrollberich- tes umfassen unter anderem die Forcierung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt; die Sicherstellung der Qualität von Natura 2000 Gebieten und Naturschutzgebieten; die Verbesserung der Kenntnisse über den Zustand der Entwicklung der Artenvielfalt; die Erhaltung ökologisch wertvoller Le- bensräume und die Vermeidung der Zerschneidung ökologisch wertvoller Le- bensräume durch Verkehrsinfrastruktur. Diese Empfehlungen betreffen nicht nur Bundesangelegenheiten im Bereich Wasser und Forstwirtschaft sondern zum Beispiel auch die Landeskompetenzen Raumplanung, Naturschutz und Landwirt- schaft. Hier ist allerdings eine Verbesserung der "Governance"-Strukturen drin- gend geboten. Das Thema Boden wird in der Europäischen Bodenschutzstrategie und in den Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung behandelt, und hat die Erhaltung der Funktionen des Bo- dens, den Schutz der Bodenqualität und die nachhaltige Nutzung des Bodens zum Ziel. Das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention zielt darauf ab, den Bo- den in seinen Funktionen und zur Sicherung seiner Nutzungen nachhaltig leis- tungsfähig zu erhalten. Im Österreichischen Umweltqualitätszielebericht ist festgehalten, dass zur lang- fristigen Bewahrung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Funktionen etwaige Schad- und Nährstoffeinträge die standortspezifischen Bodenfunktionen nicht nachhaltig beeinträchtigen dürfen. Zusätzlich wird festgehalten, dass alle über das natürliche Ausmaß hinausgehenden Schadstoffbelastungen des Bodens und die Eutrophierung minimiert oder verhindert werden sollen. Das Thema Boden betrifft einige der bereits genannten Aspekte wie Wasser, Bio- diversität indirekt. Bodenabtrag bzw. Erosion zum einen und Nährstoffarmut und Versauerung zum anderen sind die wichtigsten heutigen Problembereiche. Ne- ben der Belastung der Böden durch organische und anorganische Schadstoffe stellt die zunehmende Bodenversiegelung ein Problem dar. Speziell in alpinen Gebieten ergeben sich lokale Problemlagen durch Verkehr und starke touristi- sche Nutzung. Wie auch schon im Kapitel Wasser dargestellt, sind auch die Auswaschung und der damit beschleunigte Nährstoffverlust von Böden problematisch. In der Landwirtschaft wirkt sich der Verlust an humus- und nährstoffreichem Oberboden durch Bodenerosion negativ auf die Bodenfruchtbarkeit und die Er- tragsfähigkeit aus. Flächen mit erhöhtem Bodenabtrag finden sich in erster Linie in ackerbaulich intensiv genutzten Gebieten. Alleine die Bodenerosion durch Wasser belief sich zwischen 2006 und 2007 im Mittel auf 4,8 t/ha pro Jahr. Ins- gesamt waren in den Jahren 2006/2007 durchschnittlich 329.100 ha bzw. 10% der landwirtschaftlich genutzten Fläche von mittlerer bis schwerer Bodenerosion durch Wasser betroffen. Weiters ist aus der Sicht des Klimaschutzes ein hoher Humusanteil des Bodens als Kohlenstoffspeicher von großer Bedeutung. Grünlandböden und Waldböden (und weniger Ackerböden) sind hier die bedeutendsten Kohlenstoffspeicher. Die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden beeinflussen den Gehalt an Koh- lenstoff in Ackerböden und damit den Humusaufbau und -abbau. So können durch eine geeignete Fruchtfolge, durch reduzierte Bodenbearbeitung, dem Ver- bleib von Ernterückständen am Feld, sowie Anwendung organischer Dünger (z. B. Stallmist, Kompost) oder die Einführung einer Grünbrache in die Fruchtfolge Verluste an Humus verringert bzw. Humus im Boden angereichert werden. Auf Europäischer Ebene ist das Ziel der EU-Luftreinhaltepolitik im 6. Umweltakti- onsprogramm (2002-2012) festgelegt. Dabei geht es darum, die Belastung durch Luftschadstoffe derart zu reduzieren, dass sie keine erheblichen negativen Aus- wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Regelungen zur Immissionsbelastung werden in der Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008 festgelegt. In Österreich wurden die Richtlinien unter anderem im Immissionsschutzgesetz- Luft (IG-L) umgesetzt. Das 2010 novellierte IG-L legt u.a. Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit fest, und zwar für Schwefeldioxid (SO2), Feinstaub (PM10), Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffdioxid (NO2), Ben- zol und Blei in der Luft sowie Depositionsgrenzwerte für den Staubniederschlag sowie Blei und Cadmium im Staubniederschlag. Zur Einhaltung der IG-L–Grenzwerte sind die Landeshauptleute dazu aufgefor- dert, bei Überschreitung der Grenzwerte geeignete Programme zu erstellen und Maßnahmen zur Reduktion der Luftemission zu setzen. Das sind beispielsweise Fahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nachtfahrverbot, Verbot von Heiz- ölverbrennung, Verbot bestimmter Streumittel bis zu Ausbauprogrammen für den öffentlichen Verkehr und Minderungen im Industriebereich. Insgesamt ist jedoch nach wie vor keine wesentliche Verbesserung im Bereich der Luftschadstoffver- minderung durch PM10, PM2,5 und NOx erreicht worden. Darüber hinaus werden bestimmte Schadstoffen wie PM2,5 bislang nur im Labor gemessen. Gesund- heitsrisiken steigen jedoch, je kleiner Luftschadstoffe sind. Während im Industrie- bereich Fortschritte verzeichnet werden konnten, ist der Straßenverkehr der am wenigsten zu kontrollierende Emittent. Die Europäische Fischereipolitik für eine nachhaltige Fischerei soll eine Antwort auf die überfischten maritimen Gewässer bieten. Österreich will mit der Forcie- rung der Süßwasserfischerei auf ökologische und ökonomische Weise einen Ge- genpol zur maritimen Fischerei anbieten. Süßwasser-Aquakulturen sollen dabei einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Fischerei leisten. Dementsprechend finden sich die Ziele der Europäischen Fischereipolitik auch in dem mehrjährigen österreichischen Strategieplan für Aquakultur 2020. Die Strategie stellt dabei ein Maßnahmenpaket vor, das das Ziel einer qualitativ hochstehenden Süßwasserfischproduktion in stärkerem Ausmaß unterstützen soll. Die Maßnahmen umfassen dabei neue Leitlinien im Genehmigungsverfah- ren, verstärkte Ausbildung, Innovation, Steigerung der Qualität. Eine besondere Herausforderung unter umweltpolitischen Gesichtspunkten stellt die Erhaltung von Kulturlandschaften dar. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft Gumpenstein sind in den letzten 20 Jahren weitere 5% des Bundesgebietes verwaldet oder versiegelt worden. Gründe dafür sind einerseits der Druck, der auf die landwirtschaftlichen Flächen und damit auch auf wertvolle Kulturlandschaften aufgrund der Siedlungsentwicklung und des Flä- chenbedarfes des hochrangigen Straßennetzes ausgeübt wird, andererseits die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen insbesondere auf Grenzertragslagen oder auf Steilflächen, die in die sukzessive Verwaldung mündet. Förderungen, die der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft dienen (Ausgleichszulage für be- nachteiligte Gebiete, spezifische Agrarumweltmaßnahmen), wirken diesem Trend entgegen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung von Kulturlandschaften wird in Österreich auf Länderebene in den Landesentwicklungsleitbildern strate- gisch erörtert und teilweise auch unter Einbeziehung lokaler Entwicklungsinstru- mente (Leader, Lokale Agenda 21) adressiert. Auch die Pflege von baulichem kulturellem Erbe im Bereich der Kulturlandschaft ist Teil dieser Länderstrategien. Kulturlandschaftsentwicklung ist insgesamt gesehen ein multidimensionales Thema und betrifft Aspekte wie Artenvielfalt, Erosionsschutz, Erhaltung der Infra- struktur im Berggebiet sowie Erholungs- und Tourismuswirtschaft. Im Rahmen einer nachhaltigen städtischen Entwicklung können die Umweltthe- men Wasser, Abfall, Biodiversität, Flächenversiegelung, Altlastensanierung, Ver- kehr, Boden- und Luftqualität (neben Energie- und Klimaaspekten) von Relevanz sein. 2001 wurde vom Rat und dem Europäischen Parlament der Gemeinschaftsrah- men für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung verabschiedet. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang mit dem Umweltaktionsprogramm (2002) den strategischen Rahmen geschaffen. Da- bei sind folgende Maßnahmen relevant: Entwicklung von Leitlinien für eine inte- grierte städtischen Umweltpolitik sowie Pläne für einen nachhaltigen Nahverkehr, Initiativen zur Vernetzung von nationalen AkteurInnen zum Austausch bewährter Verfahren mit Finanzierungsinstrumenten und Ausbildungsmaßnahmen. Eine integrierte städtische Umweltpolitik zielt weniger auf die Umsetzung einer generellen sektoralen Umweltpolitik in städtischen Räumen ab, sondern themati- siert vielmehr, wie Umweltgesichtspunkte - folgend einer integrativen Sicht - in die Entwicklung ausgewählter städtischer Teilräume (Entwicklungs- und Sanie- rungsgebiete) miteinbezogen werden können. Die strategische Grundlage auf städtischer Ebene bilden dabei die jeweiligen Stadtentwicklungspläne bzw. Zielgebietspläne (wie in Wien) in der jeweils gülti- gen Fassung. Die in jüngster Zeit entstehenden Smart City Konzepte28 tragen dem sektorübergreifenden Anspruch der integrierten Stadtplanung darüber hin- aus zunehmend Rechnung.

Appears in 1 contract

Samples: info.bml.gv.at