Entwicklungsbedarfe nach Thematischen Zielen (Politikfeldanalyse) Musterklauseln

Entwicklungsbedarfe nach Thematischen Zielen (Politikfeldanalyse). Die Ausrichtung der ESI-Fonds-Interventionen auf die Europa 2020 Strategie er- folgt durch die Unterstützung von 11 Thematischen Zielen (Art. 9 ESIF-VO), die in den Fonds-spezifischen Verordnungen inhaltlich näher bestimmt werden. Die Thematischen Ziele lassen sich als jene Politikfelder definieren, die für die Ent- wicklung des XXXXX.XX grundsätzlich relevant und daher in die Analyse einzu- beziehen sind.