Blindstrom Musterklauseln

Blindstrom. Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen netto 1,07 ct/kvarh (brutto 1,27 ct/kvarh) zu bezahlen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Offshore- Haftungsumlage nach § 17 f EnWG, der § 19 Strom NEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie der Entgelte für den Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Stadtwerke Bad Rodach Stadtwerke Bad Rodach Öffnungszeiten Vertraulichkeit: Intern Version: 1.0 Eigenbetrieb der Stadt Bad Rodach Xxxxxxxxx Xxx 0, 00000 Xxx Xxxxxx Mo. – Do. 7.00 – 16.30 Uhr Gültig bis: Überarbeitung! Seite: 1 von 1 Sitz des Eigenbetriebs: Bad Rodach Telefon 09564/9239-0, Telefax 09564/9239-10 Fr. 7.00 – 12.00 Uhr Titel: Preisblatt 2.doc Preisblatt 3: Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung Gültig ab 01.01.2021 Preisbestandteil Grundpreis EUR/a Arbeitspreis ct/kWh Niederspannung 50,00 7,53 Im Entgelt ist die Nutzung des Verteilnetzes der Stadtwerke Bad Rodach einschließlich der vorgelagerten Netze, die beim Energietransport entstehenden Verluste sowie die Systemdienstleistungen enthalten.
Blindstrom. Blindarbeit > 50 % Wirkarbeit (cos phi < 0,9) .............................................................. 1,28 ct/kvarh 1,52 ct/kvarh
Blindstrom. Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme Entnahmestelle in Arbeitspreis CtIkvarh Hochspannung einschl. Umspannung 0,92 Mittelspannung 0,92 Mittelspannung einschl. Umspannung 0,92 Niederspannung 0,92 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer Überschreitet die gesamte während der Hochtarifzeit in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit die Freigrenze, so entrichtet der Kunde für die Blindarbeit oberhalb der Freigrenze für die oben genannte Pönale. Als Hochtarif gelten die Stunden von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Monaten Xxxx bis September sowie von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr in den Monaten Oktober bis Februar. Die Freigrenze für Blindarbeit beträgt 50 % der in einem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit unter Berücksichtigung der Hochtarifzeit. Verbrauch KWK-Umlage Ct/kWh KWK-Umlage Ct/kWh Netto Brutto verbrauchsunabhängig 0,280 0,333 Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gemäß §§ 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abge- rechnet wird. Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (§ 27a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern (§ 27b KWKG 2017) und Schienen- bahnen (§ 27c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen. Verbrauch § 19-Umlage Ct/kWh § 19-Umlage Ct/kWh Netto Brutto Für die ersten 1.000.000 kWh 0,305 0,363 Oberhalb von 1.000.000 kWh 0,050 0,060 Oberhalb von 1.000.000 kWh *) 0,025 0,030 *) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Ei- senbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen (§ 26 Abs. 2 Satz 2 KWK-G 2016 a.F.). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbrin- gen.
Blindstrom. Bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung wird die Blindarbeit separat erfasst. Der Netzkunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die festgelegten Grenzwerte gemäß den Technischen Regelungen der ASCANETZ GmbH (TAB Mittelspannung und Umsetzungshilfen zur TAB Mitteldeutschland) eingehalten werden. Beide sind auf der Homepage der ASCANETZ GmbH unter dem Bereich Dokumente einzusehen. Übersteigt der Bezug von Blindarbeit im Abrechnungszeitraum 50% der gleichzeitig übertragenen Wirkarbeit (entspr. cos phi=0,9), so ist die zusätzlich bezogene Blindarbeit zu vergüten. Der Preis für die Lieferung beträgt in allen Spannungsebenen 1,02 ct/kvarh - netto -. Muster Entgelt für die Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung bis 200 h 200 bis 400 h bis 600 h Euro/kW/a Euro/kW/a Euro/kW/a Mittelspannung 49,78 59,74 69,70 Umspannung MS/NS 65,41 78,49 91,57 Niederspannung 86,29 103,55 120,81 Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrom- bezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden Kleinkunden ohne Bedarfsartendifferenzierung / SLP netto Arbeitspreis 6,77 ct/kWh Grundpreis 30,00 Euro/a Elektro-Speicherheizungen netto Arbeitspreis 2,80 ct/kWh Grundpreis 15,00 Euro/a Wärmepumpen netto Arbeitspreis 2,80 ct/kWh Grundpreis 15,00 Euro/a Kommunalanlagen netto Arbeitspreis 6,09 ct/kWh Grundpreis 27,00 Euro/a Kunden mit Leistungsmessung Messstellenbetrieb Zähler MS 823,96 Zähler NS 485,32 Funk-Modem (z.B. GSM) 148,80 Kunden ohne Leistungsmessung Messstellenbetrieb Zusatz-Messung Eintarifzähler 10,00 2,35 Zweitarifzähler 20,30 2,35 Zweirichtungszähler 22,23 2,35 Messsysteme gem. §21c EnWG 33,35 2,35 Schaltgerät 12,00 Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatliche erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen. Muster Die Höhe der Konzessionsabgabe (KA) richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung (Fassung vom 9.1.1992, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005) festgelegten Höchstpreisen. Letztverbrauchskategorien KWKG*** § 19 Umlage Ct/kWh Ct/kWh** Ct/kWh A, B, C bis 1.000.000 kWh je Abnahmestelle 0,345 0,345 0,370 B > 1.000.000 kWh und nicht Gruppe C 0,160 0,050 C > 1.0...

Related to Blindstrom

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und