Inkrafttreten und Änderungen. 2.1 Diese AGB treten per 1. Januar 2021 in Kraft.
2.2 Diese AGB können durch den Versorger jederzeit geändert werden. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der schriftliche Widerspruch des Kunden muss spätestens innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Versorger eingehen.
Inkrafttreten und Änderungen. Die vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB KTI) treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB KTI) werden der versicherten Person mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten bekannt gegeben.
Inkrafttreten und Änderungen. Diese AGB treten per 15. Juli 2015 in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Versionen der AGB (Flashcable Kommunikationsdienste). EWO behält sich vor, die AGB, die Preise sowie die Produkte und Dienstleis- tungen jederzeit anzupassen, zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde wird über etwaige, materiell wesentliche Änderungen detailliert und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich informiert. Bei für den Kunden nachteiligen Vertragsänderungen ist dieser berechtigt, den Dienstleistungsvertrag ausserordentlich auf das Datum des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen. Die aktualisierten Vertragsbestimmungen gelten als genehmigt und erlangen automatisch Geltung, sollte bis vor Ablauf der angegebenen Frist keine Kündigung des Kunden eingehen. Vertragsänderungen, welche wegen ändernden gesetzlichen Bestim- mungen erlassen werden, gelten nicht als Nachteil für den Kunden.
Inkrafttreten und Änderungen. Diese AGB treten per 1. Februar 2020 in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Versionen. GIB behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde wird über etwaige, materiell wesentliche Änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich informiert. Bei für den Kunden nachteiligen Vertrags-änderungen ist dieser berechtigt, den Dienstleistungsvertrag ausserordentlich auf das Datum des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen. Die aktualisierten Vertragsbestimmungen gelten als genehmigt und erlangen automatisch Geltung, sollte bis vor Ablauf der angegebenen Frist keine Kündigung des Kunden eingehen. Vertragsänderungen, welche wegen ändernden gesetzlichen Bestimmungen erlassen werden, gelten nicht als Nachteil für den Kunden.
Inkrafttreten und Änderungen. 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per 1.7.2013 in Kraft.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch die EKS jederzeit geändert werden. Die Änderungen werden rechtzeitig veröffentlicht und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der schriftliche Widerspruch des Kunden muss bis spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung bei der EKS eingehen.
2.3 Die jeweils aktuellen und gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der EKS auf Anfrage erhältlich sowie auf der Homepage (xxx.xxx.xx) publiziert. Sie werden den Kunden bei Vertragsschluss zugestellt.
Inkrafttreten und Änderungen. 12.1 Diese Ergänzenden Bedingungen treten am 01.03.2022 in Kraft. Sie ersetzen die Ergänzenden Bedingungen vom 01.08.2020.
12.2 Der Netzbetreiber ist berechtigt, diese Ergänzenden Bedingungen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Änderungen werden nach öffentlicher Bekanntgabe zum darauffolgenden Monats- beginn wirksam. Die aktuellen Ergänzenden Bedingungen stehen auch im Internet unter www.saalfelder- xxxxxxxxxxxx.xx zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Inkrafttreten und Änderungen. Dieses Organisationsreglement wurde vom Stiftungsrat am 24.Oktober 2012 genehmigt und tritt am 1. November 2012 in Kraft. Es ersetzt dasjenige vom Mai 2005.
Inkrafttreten und Änderungen. Die vorliegenden Bedingungen treten auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Die Durchführungsstelle ist berechtigt, die vorliegen- den Bedingungen anzupassen, wenn sich die Rahmen- bedingungen, die technischen oder gesetzlichen Grundlagen ändern oder behördliche Auflagen erfol- gen sollten. Im Rahmen von Xxxxx bereits erworbene An- sprüche bleiben von allfälligen Änderungen der Bedin- gungen unberührt.
Inkrafttreten und Änderungen. Diese AGB treten mit Vertragsunterzeichnung in Kraft. Mit dem Bezug von Leistungen der X. Xxxxxxxxx AG anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die jeweils gültigen Konditionen der X. Xxxxxxxxx AG für die Signallieferung und den Kabelnetzanschluss. Diese AGB sowie die Preise gemäss Anhang I können jeweils per 1. Januar geändert werden sowie ausnahmsweise zu jedem Zeitpunkt, wenn eine Netzsanierung abgeschlossen wird.
Inkrafttreten und Änderungen. Diese Depotbedingungen ersetzen alle bisherigen Depotregle- mente und treten per sofort in Kraft. Die Bank behält sich jederzei- tige Änderungen der Depotbedingungen vor. Diese werden dem Depotinhaber auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert 30 Tagen als genehmigt.