Bonusrente. Nach Beginn der Rentenzahlung zugeteilte Überschussanteile und Be- wertungsreserven oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven dienen der Erhöhung der Rente und werden als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) verwendet. Vom zweiten Rentenbezugsjahr an ergibt sich so im Falle einer Zuteilung eine zusätzliche Bonusrente, die zusammen mit der zum Beginn der Ren- tenzahlung ermittelten Rente fällig wird, ebenfalls überschussberechtigt ist und für die Zukunft garantiert wird. Die Bonusrente umfasst auch eine garantierte Rentensteigerung, wenn diese eingeschlossen ist. Zur Berechnung der Bonusrente verwenden wir während des gesamten Rentenbezugs einen Rechnungszins von null Prozent und die bei Beginn der Rentenzahlung geltende Sterbetafel.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bonusrente. Nach Beginn der Rentenzahlung zugeteilte Überschussanteile und Be- wertungsreserven oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven dienen der Erhöhung der Rente und werden als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) verwendet. Vom zweiten Rentenbezugsjahr an ergibt sich so im Falle einer Zuteilung eine zusätzliche Bonusrente, die zusammen mit der zum Beginn der Ren- tenzahlung Rentenzahlung ermittelten Rente fällig wird, ebenfalls überschussberechtigt ist und für die Zukunft garantiert wird. Die Bonusrente umfasst auch eine garantierte Rentensteigerung, wenn diese eingeschlossen ist. Zur Berechnung der Bonusrente verwenden wir während des gesamten Rentenbezugs einen Rechnungszins von null Prozent und die bei Beginn Be- ginn der Rentenzahlung geltende Sterbetafel.
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Samples: Altersvorsorgevertrag
Bonusrente. Nach Beginn der Rentenzahlung zugeteilte Überschussanteile und Be- wertungsreserven oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven dienen der Erhöhung der Rente und werden als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) verwendet. Vom zweiten Rentenbezugsjahr an ergibt sich so im Falle einer Zuteilung Zu- teilung eine zusätzliche Bonusrente, die zusammen mit der zum Beginn der Ren- tenzahlung Rentenzahlung ermittelten Rente fällig wird, ebenfalls überschussberechtigt überschuss- berechtigt ist und für die Zukunft garantiert wird. Die Bonusrente umfasst um- fasst auch eine garantierte Rentensteigerung, wenn diese eingeschlossen einge- schlossen ist. Zur Berechnung der Bonusrente verwenden wir während des gesamten Rentenbezugs einen Rechnungszins von null Prozent und die bei Beginn Be- ginn der Rentenzahlung geltende Sterbetafel.
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