Bonuszinssatz Musterklauseln

Bonuszinssatz. Der offene Saldo des Darlehensbetrages wird neben den laufenden Basiszinsen zusätzlich mit Bonuszinsen verzinst. Diese sind vom Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („EBITDA") der Gesellschaft im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr abhängig. Die Berechnungsbasis der Erfolgszinsen leitet sich wie folgt her:
Bonuszinssatz. Der Darlehensbetrag wird zusätzlich zum Basiszinssatz mit einem Bonuszinssatz verzinst, dessen Höhe – abhängig vom nachstehend definierten durchschnittlichen Verkaufspreis – unter Punkt 1 festgelegt ist: Der „durchschnittliche Verkaufspreis“ ist der Quotient aus (1) der Summe der Umsätze der Gesellschaft gem. § 231 Abs 2 Z 1 UGB oder § 231 Abs 3 Z 1 UGB, die in den Jahresabschlüssen (oder den Summen und Salden) der Gesellschaft ausgewiesen sind, vom ersten Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zum (gem Punkt 4.2 allenfalls verlängerten) Laufzeitende, dividiert durch (2) die Menge des damit im Zusammenhang stehenden geschlagenen und verkauften Holzes, angegeben als Verkaufsmenge in ganzen Kubikmetern und festgestellt durch die Gesellschaft. In dieser Berechnung nicht zu berücksichtigen sind Holzmengen, die an (i) den in Punkt 2.1 genannten wirtschaftlichen Eigentümer oder (ii) Angehörige (im Sinn von § 32 IO) des in Punkt 2.1 genannten wirtschaftlichen Eigentümers oder (iii) eine juristische Person, an der der wirtschaftliche Eigentümer oder ein Angehöriger (im Sinn von § 32 IO) des wirtschaftlichen Eigentümers direkt oder indirekt wirtschaftlich und rechtlich beteiligt ist, verkauft werden. Falls der solcherart ermittelte durchschnittliche Verkaufspreis nicht einem der in Punkt 1 festgelegten Werten entspricht, so ist dieser mit den zwei nächsten Werten linear zu interpolieren (oder zu extrapolieren). Der Bonuszinssatz entfällt, wenn ein durchschnittlicher Verkaufspreis von weniger als EUR 280 je verkauftem Kubikmeter festgestellt wird. 5.2 Bonus Interest Rate In addition to current Base interest, the Subordinated loan shall also bear Bonus interest in the amount specified in section 1, which is a function of the Average selling price of the Company as defined below: The “Average selling price” is the quotient of (1) the sum of turnovers of the company in accordance with § 231 para 2 section 1 of the Austrian Commercial Code (UGB) or § 231 para 3 section 1 UGB, as determined in the annual financial statements (or the list of account balances) of the Company, from the first financial year of the company to the (possibly extended) loan maturity, divided by (2) the related quantity of timber harvested and sold, expressed as sales volume in whole cubic meters and determined by the Company. Any quantities of wood sold to (i) the ultimate beneficial owner of the Company stated in section 2.1 or (ii) relatives (within the meaning of § 32 of the Austrian Insolvency s...