Bootsübernahme (CHECK-IN) Musterklauseln

Bootsübernahme (CHECK-IN). GARANT verpflichtet sich, dem Charterer ein technisch einwandfreies, sauberes und ordentliches sowie vollständig ausgestattetes Boot mit vollem Treibstofftank zur Verfügung zu stellen, das ab 17 Uhr am ersten Tag des Charters auslaufbereit ist. Vor Übernahme des Boots legt der Charterer der Gesellschaft GARANT eine beglaubigte Bestätigung über die Einzahlung des Gesamtbetrages für den Charter vor. Der Charterer hinterlegt bei der Gesellschaft GARANT eine Pflichtkaution, die alle eventuellen Verluste oder Schäden während der Dauer des Charters deckt, auch solche, die nicht durch eine Versicherungspolice abgedeckt sind. Die Kaution wird entweder in bar oder durch eine Kreditkartenermächtigung in Höhe der Kaution entrichtet bzw. im Voraus durch eine automatische Ermächtigung. Die Kaution wird dem Charterer in voller Höhe zurückerstattet, nachdem ein zuständiger Mitarbeiter von GARANT bestätigt hat, dass das Boot fristgerecht am vereinbarten Ort, ordentlich und unbeschädigt sowie mit vollem Treibstofftank zurückgebracht wurde, all das unter der Bedingung, dass keine Beschwerden Dritter eingegangen sind oder ein Eingang von Beschwerden über den Charterer in Bezug auf seine Nutzung des gecharterten Bootes zu erwarten ist. Im Falle von durch Fahrlässigkeit herbeigeführter Schäden am Boot und/oder seiner Ausrüstung oder wenn Teile des Bootes verloren gegangen sind, ist der Charterer verpflichtet, für alle Kosten aufzukommen. GARANT wird die Kaution einbehalten, um Reparaturkosten und/oder Kosten für den Kauf von Reserve- bzw. Ersatzteilen zu decken. Falls eine weitere Vermietung aufgrund der durch den Charterer verursachten Beschädigung und/oder Verlust der Bootsteile nicht möglich ist, behält GARANT die Kaution ein, um den Gewinnverlust abzudecken. Versicherung der Kaution (nicht verpflichtend) abgeschlossen mit der Gesellschaft GARANT: - für Boote von einer Länge bis zu 40 Fuß – 150,00 EUR/Woche ohne Rückerstattung + 300 EUR mit Rückerstattung (in Fällen, wenn das Boot mit leerem Tank, nicht fristgerecht oder mit einer verstopften Toilette zurückgegeben wurde) - für Boote von einer Länge zwischen 40 – 50 Fuß – 250,00 EUR ohne Rückerstattung + 300 EUR mit Rückerstattung (in Fällen, wenn das Boot mit leerem Tank, nicht fristgerecht oder mit einer verstopften Toilette zurückgegeben wurde) - für Boote von einer Länge über 50 Fuß und Elan 50 – 350 EUR ohne Rückerstattung und 500,00 EUR mit Rückerstattung (in Fällen, wenn das Boot mit leerem Tank, nicht fristgerecht o...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.