Bruchschäden an Armaturen. In Erweiterung von § 4.1 b) VHB ersetzt der Versicherer auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt. Armaturen sind: Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durchlauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Mischbatterie, Rückstauklappe / -ventil, Schieber, Speicher, Spülkasten, Thermostat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler, Warmwasserspeicher. Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr, begrenzt.
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Bruchschäden an Armaturen. In Erweiterung von § 4.1 b) VHB ersetzt der Versicherer auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt. Armaturen sind: Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durchlauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Mischbatterie, Rückstauklappe / -ventil, Schieber, Speicher, Spülkasten, Thermostat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler, Warmwasserspeicher. Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr, begrenzt.
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Bruchschäden an Armaturen. In Erweiterung von § 4.1 b) VHB ersetzt der Versicherer auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt. Armaturen sind: Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durchlauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Mischbatterie, Rückstauklappe / -ventil, Schieber, Speicher, Spülkasten, Thermostat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler, Warmwasserspeicher. Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr, 2.000 EUR begrenzt.
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