Börsen und Märkte Musterklauseln

Börsen und Märkte. Die Anteile des Fonds sind nicht zum (amtlichen) Handel an Börsen zugelassen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile ohne Zustimmung der Gesellschaft an Börsen oder an anderen Märkten gehandelt werden. Der dem Börsenhandel oder Handel in sonstigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis ab- weichen.
Börsen und Märkte. Die Gesellschaft kann die Anteile des Fonds an einer Börse oder in or- ganisierten Märkten zulassen. Derzeit hat die Gesellschaft von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anteile einer Anteilklasse des Fonds ohne Zustimmung der Gesellschaft an einer Börse oder an organisierten Märkten gehandelt werden. Ein Dritter kann ohne Zustimmung der Gesellschaft veranlassen, dass die Anteile in den Freiverkehr oder einen anderen außerbörslichen Handel einbezogen werden. Der dem Börsenhandel oder Handel an sonstigen Märkten zugrun- deliegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem von der Gesellschaft bzw. der Verwahrstelle ermittelten Anteil- wert abweichen.
Börsen und Märkte. Die Anteile des Sondervermögens werden derzeit weder an Bör- sen notiert noch in einem organisierten Markt gehandelt noch in diesen einbezogen. Die Anteile werden auch nicht mit Zustim- mung der Gesellschaft in organisierten Märkten gehandelt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile an anderen Märkten gehandelt werden. Der dem Handel in sonstigen Märkten zugrunde liegende Markt- preis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sonderver- mögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen.
Börsen und Märkte. Die Anteile des Fonds sind nicht von der Gesellschaft zum Handel an Börsen zugelassen worden. Die Gesellschaft hat jedoch Kenntnis davon, dass Anteile des Fonds in folgenden Märkten gehandelt wer- den: - Börse Hamburg (Segment „Fondsbörse Deutschland“). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anteile des Fonds auch an anderen Märkten gehandelt werden. Der dem Börsenhandel oder Handel in sonstigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis ab- weichen.
Börsen und Märkte. Die Gesellschaft plant derzeit nicht die Anteile des BNP Paribas MacStone-Sondervermögens zum Handel an einer Börse zuzulassen. Die Anteile werdenauch nicht mit Zustimmung der Gesellschaft in organisierten Märkten gehandelt. Die Gesellschaft hat Kenntnis davon, dass die Anteile künftig ggf. an verschiedenen Märkten gehandelt werden könnten. Die Gesellschaft übernimmt für den Handel der Anteile an einer Börse/an einem organisierten Markt keine Verantwortung. Der dem Börsenhandel oder dem Handel in sonstigen Märkten zugrundeliegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen.
Börsen und Märkte. Die Gesellschaft kann die Anteile des Sondervermögens an einer Börse zur Notierung zulassen oder in organisierten Märkten handeln lassen; derzeit hat die Gesellschaft von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Verkaufsprospekts gleichwohl Anteile des Sondervermögens an den folgenden Märkten gehandelt wurden: · Börse Berlin-Bremen · Börse Düsseldorf · Fondsbörse Deutschland (Börsen Hamburg-Hannover) · Wertpapierbörse Frankfurt · Börse München Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird bzw. Anteile des Sondervermögens auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder auch schon gehandelt werden. Der dem Börsenhandel oder Handel an sonstigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis je Anteil einer Anteilklasse abweichen.
Börsen und Märkte. Die Gesellschaft kann die Anteile des Feederfonds an einer Börse zur Notierung zulassen oder in organisierten Märkten handeln lassen; derzeit hat die Gesellschaft von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Verkaufsprospekts gleichwohl Anteile des Feederfonds an den folgenden Märkten gehandelt wurden: A (EUR) Börse Berlin Börse Düsseldorf Börse Frankfurt Börse Hamburg-Hannover Börse München Börse Stuttgart R (EUR) - Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird bzw. Anteile des Feederfonds auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder auch schon gehandelt werden. Der dem Börsenhandel oder Handel an sonstigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Feederfonds gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis je Anteil einer Anteilklasse abweichen.
Börsen und Märkte. Die Gesellschaft kann die Anteile des Feederfonds an einer Börse zur Notierung zulassen oder in organisierten Märkten handeln lassen; derzeit hat die Gesellschaft von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird bzw. Anteile des Feederfonds auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder auch schon gehandelt werden. Der dem Börsenhandel oder Handel an sonstigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Feederfonds gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis je Anteil einer Anteilklasse abweichen. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Verkaufsprospekts gleichwohl Anteile des Feederfonds an den folgenden Märkten gehandelt wurden: A (EUR) Börse Berlin Börse Düsseldorf Börse Frankfurt Börse Hamburg-Hannover Börse München Börse Stuttgart P (EUR) - R (EUR) - Ausgabe- und Rücknahmepreise Zur Errechnung der Ausgabe- und Rücknahmepreise für die Anteile der jeweiligen Anteilklasse ermittelt die Gesellschaft zunächst bewertungstäglich den Wert der zum Feederfonds gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Inventarwert). Der Wert einer Anteilklasse ergibt sich sodann aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung des Feederfonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, wobei die Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ausschüttungen (einschließlich der aus dem Feederfonds ggf. abzuführenden Steuern), die Pauschalvergütung und die Ergebnisse aus Währungskurssicherungsgeschäften, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, ggf. einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Bewertungstage für die Anteile des Feederfonds sind alle Börsentage. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung...