Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement Musterklauseln

Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement. In Zusammenarbeit mit Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen erzielte das Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement der VBB GmbH folgende zentrale Ergebnisse: • ÖPNV-Konzept 2030: Die Analyse der SPNV-Korridore im Land Brandenburg ist weiter vorangeschritten. Zur Erstellung eines Verkehrsmodells wurden Datengrundlagen zusammengestellt (u.a. Bevölkerungsprognosen, Pendler- und Nachfragedaten) und sog. Nullfälle für die Jahre 2020 und 2030 berechnet (grundsätzliche Fortschreibung des bestehenden Angebotes). Auf dieser Basis fanden die Skizzierung unterschiedlicher Angebotskonzepte (Mitfälle) sowie die Berechnung der Nachfragewirkung und Kosten statt, um schließlich eine Bewertung und Priorisierung der Varianten vornehmen zu können. Unter der Federführung des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung wurden erste Zwischenergebnisse mit kommunalen Aufgabenträgern erörtert. • Fahrrad & ÖPNV: Mit dem im Jahr 2016 gestarteten Pilotprojekt „Rad im Regio“, das sich auf die Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XX0, XX0, XX0 und RE5 konzentrierte, gelang die Verbesserung der Fahrradmitnahme sowie des Miteinanders der Fahrgäste mit und ohne Fahrrad im Zug. Das Projekt umfasste dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Wegeleitung auf dem Bahnsteig sowie an und in den Zügen; das Informationsangebot in der VBB-Fahrinfo wurde um die Anzeige des zum Einsatz kommenden Wagenmaterials (einschließlich der Abbildung von Mehrzweckbereichen) erweitert. Darüber hinaus entstand ein an die Fahrgäste adressierter Kurzfilm mit Hinweisen zur Fahrradmitnahme, der über die VBB-Homepage sowie das Videoportal YouTube abrufbar ist und in den Zügen der oben genannten Linien ausgestrahlt wurde. Weiterhin wurde in Berlin eine Fachveranstaltung mit dem Titel „Fahrrad und ÖPNV - Chancen und Perspektiven“ im Rahmen der VBB im Dialog-Reihe durchgeführt. • Kundenzufriedenheit: Zur Sicherung der Vorgaben in den Verkehrsverträgen erfolgte die Erhebung der Kundenzufriedenheit im Regionalverkehr für das Jahr 2016. • Bestellung von Verkehrsleistungen: Die fristgerechte Bestellung von Verkehrsleistungen für das Fahrplanjahr 2017 sowie der reibungslose Ablauf des Fahrplanwechsels im Dezember 2016 wurde mittels umfassender Abstimmungen mit allen Akteuren vorbereitet. • VBB-Qualitätsanalysen Netzzustand und Stationen: Die VBB-Qualitätsanalyse Netzzustand sowie die VBB-Qualitätsanalyse Stationen wurden erstellt. • Durchführung von Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren für das Netz Prignitz (RB7...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.