Corona Musterklauseln

Corona. Alles auf Zukunft: Perspektiven in Corona-Zeiten und danach MOBILITÄT Ersetzen der Umweltspuren
Corona. Als im Xxxx der Katastrophenfall durch den Bayerischen Ministerpräsidenten ausgerufen wurde, war dies auch für uns als Kreisverwaltungsbehörde mit besonderen Herausforde- rungen verbunden. Eine Koordinierungsgruppe wurde hierfür eigens installiert und einge- richtet, bestehend aus Vertretern der Landkreisführung und Verwaltung, Hilfsorganisatio- nen, Ärzten und Vertretern unserer Kliniken sowie Vertreter der Polizeiinspektionen Kel- heim und Mainburg. Die Koordinierungsgruppe tagt seitdem regelmäßig und stimmt sich bei der Umsetzung der Maßnahmen, Gesetze und Verordnungen zum Infektionsschutz ab. Die Amtsärzte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind seit dem ersten bestätigten Corona-Fall im Landkreis Kelheim im Xxxx 2020 sprichwörtlich „rund um die Uhr“ im „Dauer-Einsatz“. Dafür möchte ich an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön aussprechen.
Corona. Es gelten die Bestimmungen des Hygieneschutzkonzeptes der Raritätenbörse, welches an der Kasse in der aktuellen Form eingesehen werden kann. Der Besuch und die Teilnahme erfolgen auf eigenes Risiko, der Veranstalter ist im Falle einer Ansteckung von der Haftung ausgeschlossen!
Corona. Der/die Mieter/in ist selber für die Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen sowie die Erstellung eines Schutzkonzeptes verantwortlich. Der Schminkkoffer wird aufgrund der Übertragungsgefahr nicht ausgeliehen.
Corona. 1. Es gelten zu jeder Zeit die Corona-Verordnung (CVO) und Bestimmungen des Landes BW sowie der Bundesregierung. Die Stadthalle Hockenheim sorgt für eine einwandfreie Umsetzung dieser, insbesondere Reinigung der Räume und Flächen und Ausschilderungen, die sich aus der CVO ergeben. Für die weitere Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen ist der Veranstalter verantwortlich. Gesonderte Stornierungsbedingungen bezüglich einer Pandemiesituation können im Vertrag geregelt werden.
Corona. (1) Die TK hat aufgrund der Corona-Pandemie (derzeit SARS-CoV-2) gegenwärtig Schutzmaßnahmen zur Kontaktbe- schränkung und weitere Schutzmaßnahmen ergriffen. Diese können Auswirkungen auf die vorgesehene Leistungserbrin- gung haben. Die TK betreibt eine Kritische Infrastruktur im Sinne der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastruktu- ren nach dem BSI-Gesetz und wird insoweit ständig ein an ihre Lageeinschätzung angepasstes hohes Schutz- und Si- cherheitsniveau unterhalten.
Corona. Die Infektionsschutzverordnungen des Freistaates Bayern, die empfohlenen Hygie- nemaßnahmen des Xxxxxx Xxxx-Instituts und der Gesundheitsämter sowie die be- hördlichen Verfügungen sind einzuhalten. Ferner sind die Ein- und Ausreisebe- stimmungen für Passagiere und Personal zu beachten. In Abstimmung mit den örtlichen Behörden wird bei Bedarf ein Schutz- und Hygie- nekonzept von den Stadtwerken Passau erstellt. Es gilt für jede Anlegung und ist gültig im Bereich der Personenschifffahrtsländen Altstadt und Lindau. Die Vorschrif- ten dieses Konzeptes gelten für die Passagiere und die Besatzung von Kreuzfahrt- und Fahrgastschiffen sowie für das Personal der Betreiberin, Lieferfirmen, Bus- und Reiseunternehmen, Taxi-Unternehmen, sowie Ver- und Entsorgungsfirmen, die sich im Bereich der genannten Schiffsländen aufhalten und von den Schiffsreedereien, den Veranstaltern oder der Stadtwerke Passau GmbH beauftragt wurden. Mit der Beauftragung werden die betreffenden Firmen durch den Auftraggeber über dieses Schutz- und Hygienekonzept informiert und zu deren Einhaltung verpflichtet. Das Schutz-und Hygienekonzept wird den bei der Hafenverwaltung bekannten Reedereien per Email zugesandt. Zudem wird es am Infopoint der Lände Lindau sowie am Infopoint Lände Altstadt ausgehängt und auf der Internetseite der Stadt- werke Passau GmbH veröffentlicht. Es wird bei Bedarf an die jeweils nötigen Erfor- dernisse angepasst.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.