Benutzungsordnung Musterklauseln

Benutzungsordnung. Die Haus­ und Benutzungsordnung für das Messegelände ist vom Aussteller genauestens einzu­ halten. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist untersagt. Der Aussteller ist verpflich­ tet, auf die anderen Veranstaltungsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen und seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht für weltanschauliche, politische oder sonstige veranstaltungsfremde Zwecke zu missbrauchen. Die Mitarbeiter der Messe München GmbH sind jederzeit berechtigt, im Auftrag der Messe München GmbH den Stand des Ausstellers zu betreten.
Benutzungsordnung. Hinweis: Weder der/die Datengeber/in (Person(en), Institut(e), usw.) noch GESIS tragen irgendeine Verantwortung für die ge- plante Analyse, die für die Analyse verwendete Methode, oder die inhaltliche Interpretation der Daten, die von GESIS bereitge- stellt wurden. Bei allen Fragen zur Benutzungsordnung, z. B. zur Verfügbarkeit von spezieller Studien (Zugangsklassen), berät Sie: • Xxxxxx Xxxxxxxx, M.A., Tel. +49-221- 00000-000, <xxxxxx.xxxxxxxx@xxxxx.xxx> Allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der GESIS Webseite: xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/
Benutzungsordnung. 3 Benutzungsrecht / Benutzungspflichten § 4 Öffentliche Einrichtungen § 5 Benutzungsberechtigte § 6 Erlaubnis zum Anlegen § 7 An- und Abmeldung (Rapporte) § 8 Betreten der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen § 9 Sauberhalten der Personenschifffahrtsländen § 10 Zuweisung der Anlegestellen und Liegeplätze § 11 Festmachen und Ankern § 12 Landgänge § 13 Stillliegen von Fahrzeugen § 14 Aufenthaltsbeschränkung § 15 Benutzung von Anlagen der Personenschifffahrtsländen § 16 Verhalten bei Gefahr, bei einem Unfall oder einer Ansteckungsgefahr § 17 Logistik (Zu- bzw. Ausstieg der Passagiere, An- und Abfahrt mit Bussen, Ver- und Entsorgung der Schiffe) § 18 Haftung ... umsichtige Zu- und Abfahrt, Arbeitssicherheit, Gefahrgut § 19 Auskunftspflicht / Einsicht in die Schiffspapiere § 20 Stornierungen / Terminänderungen § 21 Sonstige Benutzungsbeschränkungen § 22 Pfandrecht
Benutzungsordnung. 3 Benutzungsrecht / Benutzungspflichten § 4
Benutzungsordnung. Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz Veranstaltungsraum „Neue Mitte“ § 18
Benutzungsordnung. 1 Benutzerkreis und –zweck § 2
Benutzungsordnung. Der Jahreskarteninhaber bestätigt hiermit, dass er die Benutzungsordnung gelesen und akzeptiert hat.
Benutzungsordnung. Für den Benutzungsumfang und die sonstigen Modalitäten und Abläufe gilt die Benutzungsordnung. Diese ist Gegenstand dieser Vereinbarung und von allen Teilnehmern zu beachten. Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung die geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Der Aushang des Jugendschutzgesetzes ist durch den Gebäudeeigentümer sichergestellt. Für den ordnungsgemäßen und beanstandungsfreien Ablauf der Zusammenkunft und für die Beachtung der Regelungen ist die genannte Bezugsperson verantwortlich. Vom Nutzer ist sicherzustellen und zu überwachen, dass bei Teilnehmern und Besuchern keinerlei Drogen oder Waffen im Besitz sind und dass jede Art einer gewalttätigen Auseinandersetzung unterbunden wird. Herr Xxxxxxxxxx, Telefon: 0 78 32/ 16 21 oder 0175/ 27 30 456. Der Hausmeister übt das Hausrecht aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. In der Regel ist der Hausmeister während der Veranstaltung nicht anwesend. Wird seine Anwesenheit während einer Veranstaltung seitens des Nutzers gewünscht, ist dies mit dem Hausmeister rechtzeitig zu vereinbaren. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden von der Kirchengemeinde in Rechnung gestellt.
Benutzungsordnung. 1. Das Mitglied ist verpflichtet, sich für den sachgemässen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, die durch den Betreiber gestellt werden, einweisen zu lassen oder die zur Verfügung stehenden Anleitungen zu befolgen.
Benutzungsordnung. Die Rosenheckhalle / Räumlichkeiten des Gemeindezentrums stehen allen Einwohnern der Ortsgemeinde zu Verfügung. Sie können auch an Auswärtige vermietet werden. Art und Umfang der Benutzung regelt diese Benutzungsordnung. Der Ortsgemeinderat beschließt, welche Benutzungen entgeltpflichtig sind. Über alle Veranstaltungen wird mit den Veranstaltern ein Vertrag nach dem bürgerlichem Recht abgeschlossen. Die Höhe des Nutzungsentgeltes wird vom Ortsgemeinderat durch Beschluß als Anlage zu dieser Benutzungsordnung festgelegt. Der Ortsbürgermeister kann im Einzelfall abweichende Vereinbarungen treffen. Die Benutzungsordnung der Rosenheckhalle und der übrigen Räumlichkeiten in der Woche (Montag – Xxxxxxx) regelt sich nach einem Benutzungsplan. Die Übungsleiter der Vereine und sporttreibenden Interessengruppen sind für die Einhaltung des Zeitplans verantwortlich. Für eine sportliche Benutzung am Wochenende ist frühzeitig ein Antrag an dem Ortsbürgermeister oder dessen Vertreter zu stellen.