Benutzungsordnung. Die Haus und Benutzungsordnung für das Messegelände ist vom Aussteller genauestens einzu halten. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist untersagt. Der Aussteller ist verpflich tet, auf die anderen Veranstaltungsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen und seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht für weltanschauliche, politische oder sonstige veranstaltungsfremde Zwecke zu missbrauchen. Die Mitarbeiter der Messe München GmbH sind jederzeit berechtigt, im Auftrag der Messe München GmbH den Stand des Ausstellers zu betreten.
Benutzungsordnung. Hinweis: Weder der/die Datengeber/in (Person(en), Institut(e), usw.) noch GESIS tragen irgendeine Verantwortung für die ge- plante Analyse, die für die Analyse verwendete Methode, oder die inhaltliche Interpretation der Daten, die von GESIS bereitge- stellt wurden. Bei allen Fragen zur Benutzungsordnung, z. B. zur Verfügbarkeit von spezieller Studien (Zugangsklassen), berät Sie: • Xxxxxx Xxxxxxxx, M.A., Tel. +49-221- 00000-000, <xxxxxx.xxxxxxxx@xxxxx.xxx> Allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der GESIS Webseite: xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/
Benutzungsordnung. 4.1. Halter des Fahrzeuges ist die Samtgemeinde Scharnebeck. Die Verfügungsgewalt für den Betrieb des Fahrzeuges unterliegt der Stabstelle. Die Stabstelle entscheidet ins- besondere auch im Einzelfalle darüber, wie und wann der Wagen benutzt wird.
4.2. Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke der Samtgemeinde Scharnebeck sowie für Angebote der Vereine und Organisationen der Samtgemeinde Scharnebeck benutzt werden.
4.3. In jedem Falle hat sich die Stabstelle bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte da- von zu überzeugen:
a) ob die Fahrerin/der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist
b) die Fahrerin/der Fahrer eine mindestens einjährige Fahrpraxis nachweisen kann.
4.4. Über alle Fahrten ist das Fahrtenbuch zu führen. Das Fahrtenbuch befindet sich im Fahrzeug. Die Eintragungen sind vollständig vorzunehmen. Es müssen insbesondere der Tag, der Name der Fahrerin/des Fahrers und der Zweck der Fahrt eingetragen werden. Die Eintragung hat jeweils die Fahrerin/der Fahrer vorzunehmen. Die Stab- stelle kontrolliert die Vollständigkeit jeder Eintragung.
4.5. Die Fahrerin/der Fahrer haftet der Samtgemeinde Scharnebeck für alle Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges im Falle grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhaltens, das eine Versicherungsleistung ausschließt (z.B. Trunken- heit am Steuer).
4.6. Essen und Trinken im Bus ist nicht gestattet. Reinigungsarbeiten, die auf Grund von Verunreinigungen von Lebensmitteln notwendig sind, werden dem Nutzungsberechtig- ten in Rechnung gestellt.
4.7. Die Benutzungsordnung ist jeder Fahrerin/jedem Fahrer auszuhändigen und von die- ser/diesem durch eigenhändige Unterschrift anzuerkennen.
4.8. Nach Rückgabe des Fahrzeuges müssen die entstandenen Kosten innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen werden. Vorgenannte Benutzungsordnung erkennen Sie durch Ihre rechtsverbindliche Unterschrift an. Scharnebeck, Vorgenannte Bedingungen erkenne ich an: Samtgemeinde Scharnebeck
i. A. Vollständige Anschrift des Nutzungsberechtigten: Verein/Organisation Name, Vorname Straße PLZ, Ort Von der Samtgemeinde auszufüllen: Das Fahrzeug wurde im vollgetankten Zustand übergeben Ja
Nein. Das Fahrzeug wurde von der Samtgemeinde Scharnebeck aufgetankt. Die Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Es wurden keine Mängel festgestellt Ja
Benutzungsordnung. Die anliegende Benutzungsordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages. Ein vorsätzlicher Verstoß berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Benutzungsordnung. Für den Benutzungsumfang und die sonstigen Modalitäten und Abläufe gilt die Benutzungsordnung. Diese ist Gegenstand dieser Vereinbarung und von allen Teilnehmern zu beachten. Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung die geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Der Aushang des Jugendschutzgesetzes ist durch den Gebäudeeigentümer sichergestellt. Für den ordnungsgemäßen und beanstandungsfreien Ablauf der Zusammenkunft und für die Beachtung der Regelungen ist die genannte Bezugsperson verantwortlich. Vom Nutzer ist sicherzustellen und zu überwachen, dass bei Teilnehmern und Besuchern keinerlei Drogen oder Waffen im Besitz sind und dass jede Art einer gewalttätigen Auseinandersetzung unterbunden wird.
Benutzungsordnung für die Reitanlage Lucky Walker Stables Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx
Benutzungsordnung. Die Benutzungsordnung des Stadtschlosses Herrieden ist vollumfänglich Bestandteil des Vertrags und wird von beiden Vertragsseiten anerkannt.
Benutzungsordnung. Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz Veranstaltungsraum „Neue Mitte“ § 18
Benutzungsordnung. Die Benutzungsordnung in der Fassung vom 02. Mai 2012 ist Bestandteil dieses Vertrages.
Benutzungsordnung. ⚫ Maßgeblich für die Benutzung ist die Gebrauchsanleitung, die der Hüpfburg beigefügt ist. ⚫ Die Hüpfburg ist gemäß der Gebrauchsanleitung auf- und abzubauen. ⚫ Der Mieter muss geeignetes für (siehe Gebrauchsanleitung) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht. ⚫ Für die Bestückung ist der Verleiher verantwortlich. ⚫ Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Hüpfburg den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und die Bestückung gemäß Inventarliste zu quittieren. ⚫ Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung der entstandenen Schäden und Verluste. ⚫ Bei starker Verschmutzung hat der Mieter dem Verleiher eine Reinigungsgebühr von bis zu € ⚫ Der Mieter darf von der entliehenen Xxxxx keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache Dritten zu überlassen.