Cut-Off-Zeiten Musterklauseln

Cut-Off-Zeiten. Die Zeiten, zu denen das konto- und depotführende Kredi- tinstitut von der Bank elektronisch übermittelte Aufträge für Fondsanteile annimmt und ausführt (cut-off-Zeiten), sind auf der Homepage des konto- und depotführenden Kreditinstituts (z.B. xxx.xxxxx.xxx) veröffentlicht. Das Konto- und depotführende Kreditinstitut wird übermittelte Aufträge ausschließlich inner- halb der jeweiligen cut-off-Zeiten für den jeweiligen Fondsan- teil ausführen, d.h. Aufträge, die erst nach den Cut-off-Zeiten bei dem konto- und depotführenden Kreditinstitut eingehen, werden grundsätzlich gemäß den Abwicklungsmodalitäten im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis des kon- to- und depotführenden Kreditinstituts für Investmentdepots und –konten sowie den Bedingungen für das Investmentdepot abgewickelt und abgerechnet. Das konto- und depotführende Kreditinstitut ist berechtigt, die Verwahrung und/oder Aufnahme bestimmter Fonds und/oder Verwaltungsgesellschaften in das Fondsspektrum abzulehnen bzw. einen Fonds aus dem Fondsspektrum herauszunehmen. Das konto- und depotführende Kreditinstitut, die Verwaltungs- gesellschaften und/oder der Fonds sind berechtigt, Kauf-/und Verkaufsaufträge nach billigem Ermessen gemäß den Bestim- mungen der jeweils aktuell gültigen Verkaufsunterlagen und/ oder aus sonstigen wichtigen Gründen abzulehnen. Das kon- to- und depotführende Kreditinstitut behält sich vor, Aufträge, bei denen der Verdacht des Market Timing (kurzfristige, syste- matische Spekulation durch das Ausnutzen des vertraulichen Wissens um die Handelsstrategie des Fondsmanagers bzw. durch das Ausnutzen kleiner Kursdifferenzen, die zwischen den Schlusskursen des Fonds und den zugrunde liegenden im Fonds enthaltenen Basiswerte profitiert wird) und/oder Late Trading (Verbotene Praxis von Verwaltungsgesellschaften, bevorzug- ten Großanlegern noch nach Handelsschluss Fondsanteile zum bereits absehbaren Schlusskurs des laufenden Tages zu ermög- lichen, obwohl solche Kaufaufträge zum Kurs des nächsten Tages abgewickelt werden müssen) besteht, abzulehnen und/ oder notwendige Maßnahmen zum Schutz der übrigen Endkun- den zu ergreifen.
Cut-Off-Zeiten. Die Aufträge zur Weiterleitung von S.W.I.F.T. MT101 müssen bei der CACEIS an einem Bankarbeitstag spätestens eine Stunde vor den Cut-Off-Zeiten der Empfängerbank eingehen, jedoch spätestens bis 17:00 Uhr MEZ. Bei später eingehenden Zahlungsaufträgen kann die CACEIS eine taggleiche Weiterleitung an die Empfängerbank nicht sicher stellen. Die aktuellen Cut-Off-Zeiten der Empfängerbank sind vom Kunden bei der Empfängerbank einzuholen.
Cut-Off-Zeiten. Die Aufträge zur Weiterleitung von S.W.I.F.T. MT101 müssen bei der CBD an einem Bankarbeitstag spätestens eine Stunde vor den Cut-Off-Zeiten der Empfängerbank eingehen, jedoch spätestens bis 17:00 Uhr MEZ. Bei später eingehenden Zahlungsaufträgen kann die CBD eine taggleiche Weiterleitung an die Empfängerbank nicht sicher stellen. Die aktuellen Cut-Off-Zeiten der Empfängerbank sind vom Kunden bei der Empfängerbank einzuholen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.