Common use of Cyber-Diebstahl Clause in Contracts

Cyber-Diebstahl. Der Versicherer ersetzt Vermögensschäden, die einem Versicherten dadurch entstehen, dass unmittelbar infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. Gelder, Waren oder Wertpapiere abhandenkommen oder dass erhöhte Nutzungsentgelte anfallen, da Anwendungen, z. B. Voice-over-IP, in unzulässiger Weise genutzt werden. Im Rahmen des Cyber-Diebstahls besteht Versicherungsschutz auch für Ver- mögensschäden, die einem Versicherten dadurch entstehen, dass unmittelbar in- folge einer Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. erhöhte Nutzungsent- gelte oder Versorgungsrechnungen (Strom, Gas oder Wasser) anfallen, weil das IT-System des Versicherten zur Schürfung von Krypto-Währungen (Krypto-Mining) missbraucht wird. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind somit lediglich mittelbar entstandene Schäden, insbesondere Schäden, die als Folge einer Täuschung hervorgerufen werden, wie beispielsweise bei Fake-President-Fällen. Für Cyber-Diebstahl gilt die im Versicherungsschein benannte Entschädigungs- grenze.

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Samples: www.carlrieck.de, www.wko.at, www.xxv24.de

Cyber-Diebstahl. Der Versicherer ersetzt Vermögensschäden, die einem Versicherten dadurch entstehen, dass unmittelbar infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. GelderGelder (auch Kryptowährungen), Waren oder Wertpapiere abhandenkommen abhanden- kommen oder dass erhöhte Nutzungsentgelte anfallen, da Anwendungen, z. B. Voice-over-IP, in unzulässiger Weise genutzt werden. Im Rahmen des Cyber-Diebstahls besteht Versicherungsschutz auch für Ver- mögensschädenVermö- gensschäden, die einem Versicherten dadurch entstehen, dass unmittelbar in- folge infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. erhöhte Nutzungsent- gelte Nutzungsentgelte oder Versorgungsrechnungen (Strom, Gas oder Wasser) anfallen, weil das IT-IT- System des Versicherten zur Schürfung von Krypto-Währungen Kryptowährungen (Krypto-Mining) missbraucht wird. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind somit lediglich mittelbar entstandene Schäden, insbesondere Schäden, die als Folge einer Täuschung hervorgerufen werden, wie beispielsweise bei Fake-President-Fällen. Für Cyber-Diebstahl gilt die im Versicherungsschein benannte Entschädigungs- grenze.

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Samples: www.alt-partner.at, www.kuv24-cyber.de

Cyber-Diebstahl. Der Versicherer ersetzt Vermögensschäden, die einem Versicherten dadurch entstehen, dass unmittelbar infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. Gelder, Waren oder Wertpapiere abhandenkommen oder dass erhöhte Nutzungsentgelte anfallen, da Anwendungen, z. B. Voice-over-IP, in unzulässiger Weise genutzt werden. Im Rahmen des Cyber-Diebstahls besteht Versicherungsschutz auch für Ver- mögensschäden, die einem Versicherten dadurch entstehen, dass unmittelbar in- folge infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. erhöhte Nutzungsent- gelte Nutzungs- entgelte oder Versorgungsrechnungen (Strom, Gas oder Wasser) anfallen, weil das IT-System des Versicherten zur Schürfung von Krypto-Währungen (Krypto-Krypto- Mining) missbraucht wird. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind somit lediglich mittelbar entstandene Schäden, insbesondere Schäden, die als Folge einer Täuschung hervorgerufen werden, wie beispielsweise bei Fake-President-Fällen. Für Cyber-Diebstahl gilt die im Versicherungsschein benannte Entschädigungs- grenze.

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Samples: www.carlrieck.de