Cyber-Risiko. 23. Maßnahmen der Staatsgewalt, Reisewarnungen oder -verbote seitens einer Regierung oder Behörde, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Rahmen der Reiserücktritt- oder Reiseabbruch-Versicherung abgedeckt.
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Samples: www.riw-touristik.de, www.magroup-online.com, Versicherungsbedingungen