Reise-Krankenversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung Die Versicherer leisten Entschädigung bei auf der Reise bis max. 42 Tagen bzw. je nach gebuchtem Tarif akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der Heilbehandlung im Ausland sowie der Krankentransporte und der Überführung bei Tod. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat, sowie die Bundesrepublik Deutschland. § 2 Heilbehandlungen im Ausland
Reise-Krankenversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung § 2 Heilbehandlungen im Ausland § 3 Krankentransporte/Überführung § 4 Ausschlüsse/Einschränkungen § 5 Zusätzliche Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls § 6 Selbstbehalt
Reise-Krankenversicherung. Tritt ein Leistungsfall im Rahmen der Krankenversicherung ein, der einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht oder eine genehmigungspflichtige Leistung beinhaltet, nehmen Sie vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Klemmer International Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und Klemmer International über den Unfall informieren.
Reise-Krankenversicherung. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen: – Name und Anschrift des Patienten; – Name und Anschrift des Behandlers/Arztes; – Krankheitsbezeichnung; – Behandlungszeitraum; – Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses; – Bei Rezepten genaue Bezeichnung des Medikaments, Preis und Stempel der Apotheke; – Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung; – Ggf. Rechnungskopie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung, falls diese bereits Leistungen erbracht hat. Bei stationärer Behandlung ist sofort die Notrufzentrale der 24h-Notfall-As- sistance unter der Tel.-Nr.: +00 (0) 00 00000000-000 (unter Angabe des Ver- sicherungsschutzes) zu verständigen, die rund um die Uhr erreichbar ist. Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unserer weltweiten 24h-Notfall-Assis- tance organisiert.
Reise-Krankenversicherung. Hilfestellung und Kostenübernahme für Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt
Reise-Krankenversicherung. 1. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen: • Name und Anschrift des Patienten • Name und Anschrift des Behandlers/Arztes • Krankheitsbezeichnung • Behandlungszeitraum • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses • Nachweis über Zahlung der Versicherungsprämie • genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
Reise-Krankenversicherung. Versicherte Leistungen Tarif Tarif
Reise-Krankenversicherung. AVB RK AWP 14
Reise-Krankenversicherung. Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten: • Arzt- und Krankenhauskosten; • Medikamente; • Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder sich regelmäßig länger als drei Monate im Versicherungsjahr aufhält.
Reise-Krankenversicherung. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Anga- ben enthalten müssen: – Name und Anschrift des Patienten; – Name und Anschrift des Behandlers/Arztes; – Krankheitsbezeichnung; – Behandlungszeitraum; – Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses; – Bei Rezepten genaue Bezeichnung des Medikaments, Preis und Stempel der Apotheke; – Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung; – Ggf. Rechnungskopie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversi- cherung, falls diese bereits Leistungen erbracht hat. Bei stationärer Behandlung ist sofort die Notrufzentrale der 24h-Notfall-Assistance unter der Tel.-Nr.: +00 (0) 0000 00000-000 (unter Angabe des Versicherungsschutzes) zu verständigen, die rund um die Uhr erreichbar ist. Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unserer weltweiten 24h-Notfall-Assistance organisiert. Bitte wenden Sie sich nur an die Notrufzentrale: – wenn Sie in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung müssen. Die Notrufzent- rale hilft Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus und übernimmt die Abrechnung der Kosten; – wenn ein Krankenrücktransport durchgeführt werden soll; – wenn Sie während der Reise weitere Hilfeleistungen im Rahmen der 24h-Notfall- Assistance benötigen. Wir bitten um Verständnis, dass allgemeine Fragen unter dieser Notrufnummer nicht beantwortet werden können. Bei allgemeinen Fragen hilft Ihnen gerne Ihr Reisebüro, Ihr Reiseveranstalter, Ihre Reiseleitung im Zielgebiet oder das Service-Center der MDT travel underwriting GmbH unter +00 (0) 0000 00000-000. Für eine Kostenerstattung sind folgende Nachweise erforderlich: – Bitte reichen Sie zu allen in Verlust geratenen oder beschädigten Gegenständen die Originalbeschaffungsbelege, Garantiekarten, hilfsweise Kaufnachweise wie Kontoauszüge oder Kreditkartenbelege ein. – Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das voll- ständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein. – Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunter- nehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein. – Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen Sie auch der Leitung dieses Be- triebes melden. Bitte lass...