Common use of DAS VERANSTALTUNGSPROGRAMM Clause in Contracts

DAS VERANSTALTUNGSPROGRAMM. Der ORGANISATOR veröffentlicht ein detailliertes Programm der gesamten VERANSTALTUNG und aller WETTKÄMPFE in Papierform und auf der Website der VERANSTALTUNG. Das VERANSTALTUNGSPROGRAMM muss aus dem gemäss Art. 213 der IWO erforderlichen Inhalt bestehen. Auf Ersuchen der FIS ist nachstehender Inhalt kostenlos in das VERANSTAL- TUNGSPROGRAMM aufzunehmen: - eine ganze Seite in Farbe an prominenter Stelle für Werbezwecke des WELTCUP-Title Sponsors; - eine Botschaft der FIS an das Publikum. Die Titelseite des VERANSTALTUNGSPROGRAMMS muss an prominenter Stelle mit dem offiziellen Namen und dem offiziellen Logo des FIS WELTCUPS sowie dem Namen und dem Logo der FIS versehen sein. Layout und Inhalt des Programms sind der FIS vorgängig zur Genehmigung vorzulegen, wobei diese Genehmigung nicht ohne vernünftigen Grund vorenthalten oder verzögert wer- den darf.

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DAS VERANSTALTUNGSPROGRAMM. Der ORGANISATOR veröffentlicht ein detailliertes Programm der gesamten VERANSTALTUNG und aller WETTKÄMPFE in Papierform und auf der Website der VERANSTALTUNG. Das VERANSTALTUNGSPROGRAMM muss aus dem gemäss Art. 213 der IWO erforderlichen Inhalt bestehen. Auf Ersuchen der FIS ist nachstehender Inhalt kostenlos in das VERANSTAL- TUNGSPROGRAMM aufzunehmen: - eine ganze Seite in Farbe an prominenter Stelle für Werbezwecke des WELTCUP-Title Titel Sponsors; - eine Botschaft der FIS an das Publikum. Die Titelseite des VERANSTALTUNGSPROGRAMMS muss an prominenter Stelle mit dem offiziellen Namen und dem offiziellen Logo des FIS WELTCUPS sowie dem Namen und dem Logo der FIS versehen sein. Layout und Inhalt des Programms sind der FIS vorgängig zur Genehmigung vorzulegen, wobei diese Genehmigung nicht ohne vernünftigen Grund vorenthalten oder verzögert wer- den darf.

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DAS VERANSTALTUNGSPROGRAMM. Der ORGANISATOR veröffentlicht ein detailliertes Programm der gesamten VERANSTALTUNG und aller WETTKÄMPFE in Papierform und auf der Website der VERANSTALTUNG. Das VERANSTALTUNGSPROGRAMM muss aus dem gemäss Art. 213 der IWO erforderlichen Inhalt bestehen. Auf Ersuchen der FIS ist nachstehender Inhalt kostenlos in das VERANSTAL- TUNGSPROGRAMM aufzunehmen: - eine ganze Seite in Farbe an prominenter Stelle für Werbezwecke des WELTCUP-WELTCUP Title Sponsors; - eine Botschaft der FIS an das Publikum. Die Titelseite des VERANSTALTUNGSPROGRAMMS muss an prominenter Stelle mit dem offiziellen Namen und dem offiziellen Logo des FIS WELTCUPS sowie dem Namen und dem Logo der FIS versehen sein. Layout und Inhalt des Programms sind der FIS vorgängig zur Genehmigung vorzulegen, wobei diese Genehmigung nicht ohne vernünftigen Grund vorenthalten oder verzögert wer- den darf.

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