Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe an Dritte. 1 Mit dem Ziel, die Bearbeitung bzw. Durchführung der Investitionen und die Beratungs- bzw. Vermittlungsleistungen im Sinne dieses Vertrages entsprechend dem Bedarf und den Anforderungen der/des Kunden ausgestalten und weiter verbessern zu können, be- dient sich der Berater/Vermittler einer Vermittler- und Abwicklungsstelle. Dabei werden • die bei Begründung der Geschäftsbeziehung durch die/den Kunden mitgeteilten Daten (Personenstammdaten wie z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc; Kommunikationsdaten wie z. B. Telefon, E-Mail, etc.; Vertragsstammdaten wie z. B. Bestandsdaten, Bankverbindung, Depotnummer, Vollmachten, Risikoprofil, Anlagepräferenzen, etc.), • die Anlage- und Produktentscheidungen sowie • die daraus resultierenden Konto- und/oder Depotwertbewegungen inkl. steuerlicher Daten, Freistellungsauftrag für Kapitaler- träge, Spar- und Auszahlpläne sowie Depotstrukturen und die Änderung bzw. Historie dieser oben genannten Daten maschinell erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Diese Daten sind zur Durchführung der Beratungs- bzw. Vermittlungstä- tigkeit erforderlich, um Depots zu eröffnen, Orders zu platzieren oder andere Investitions- bzw. Abwicklungsmaßnahmen schnell und wirtschaftlich durchführen zu können. Außerdem dienen sie der Wahrung sowie dem Nachweis der Anlagegrundsätze des Kunden bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag. 2 Um eine umfassende und effiziente Beratung und Betreuung des/der Kunden zu ermöglichen, arbeitet der Berater/Vermittler eng mit der Depotbank bzw. Verwahrstelle des/der Kunden und der Vermittler- und Abwicklungsstelle zusammen. Im Interesse des Auftraggebers wird der Berater/Vermittler diejenigen erhobenen und gespeicherten Daten an diese Stellen weitergeben, die für die Aufnahme und Durchführung der Vermögensanlage bzw. Vermögensverwaltung erforderlich sind. 3 Für alle Datenverwendungen, die nicht unter Ziff. 1 oder 2 fallen, wird der Berater/Vermittler unter Erläuterung des geplanten Ver- wendungszwecks die Einwilligung des Kunden im Einzelfall einholen. 4 Der Gesetzgeber verpflichtet den Berater/Vermittler, sämtliche Telefongespräche und andere elektronische Kommunikation (Mail; Chatsysteme) die zur Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen bzw. jede Kommunikation, die zu Kunden- transaktionen führen kann, aufzuzeichnen. Der/die Kunde/n willigt/willigen ausdrücklich ein, dass der Berater/Vermittler in oben angegebenen Fällen die Telefonate mit dem/n Kunden aufnehmen darf.
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Samples: Rahmenvereinbarung Für Fondsgeschäfte, Rahmenvereinbarung Für Fondsgeschäfte
Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe an Dritte. 1 Mit dem Ziel, die Bearbeitung bzw. Durchführung der Investitionen und die Beratungs- bzw. Vermittlungsleistungen im Sinne dieses Vertrages entsprechend dem Bedarf und den Anforderungen der/des Kunden ausgestalten und weiter verbessern ver- bessern zu können, be- dient bedient sich der BeraterVermittler/Vermittler Berater einer Vermittler- und Abwicklungsstelle. Dabei werden • die bei Begründung der Geschäftsbeziehung durch die/den Kunden mitgeteilten Daten (Personenstammdaten wie z. z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc; Kommunikationsdaten wie z. z.B. Telefon, E-Mail, etc.; Vertragsstammdaten Vertragsstamm- daten wie z. z.B. Bestandsdaten, Bankverbindung, Depotnummer, Vollmachten, Risikoprofil, Anlagepräferenzen, etc.), • die Anlage- und Produktentscheidungen sowie • die daraus resultierenden Konto- und/oder Depotwertbewegungen inkl. steuerlicher Daten, Freistellungsauftrag für Kapitaler- trägeKapitalerträge, Spar- und Auszahlpläne sowie Depotstrukturen und die Änderung bzw. Historie dieser oben genannten Daten maschinell erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Diese Daten sind zur Durchführung der Beratungs- bzw. Vermittlungstä- tigkeit Ver- mittlungstätigkeit erforderlich, um Depots zu eröffnen, Orders zu platzieren oder andere Investitions- bzw. Abwicklungsmaßnahmen Abwicklungsmaß- nahmen schnell und wirtschaftlich durchführen zu können. Außerdem dienen sie der Wahrung sowie dem Nachweis der Anlagegrundsätze des Kunden bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag.
2 Um eine umfassende und effiziente Beratung und Betreuung des/der Kunden zu ermöglichen, arbeitet der Berater/Vermittler Vermittler/ Berater eng mit der Depotbank bzw. Verwahrstelle des/der Kunden und der Vermittler- und Abwicklungsstelle zusammen. Im Interesse des Auftraggebers wird der BeraterVermittler/Vermittler Berater diejenigen erhobenen und gespeicherten Daten an diese Stellen weitergeben, die für die Aufnahme und Durchführung der Vermögensanlage bzw. Vermögensverwaltung erforderlich sind.
3 Für alle Datenverwendungen, die nicht unter Ziff. 1 oder 2 fallen, wird der BeraterVermittler/Vermittler Berater unter Erläuterung des geplanten Ver- wendungszwecks Verwendungszwecks die Einwilligung des Kunden im Einzelfall einholen.
4 Der Gesetzgeber verpflichtet den Berater/Vermittler, sämtliche Telefongespräche und andere elektronische Kommunikation (Mail; Chatsysteme) die zur Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen bzw. jede Kommunikation, die zu Kunden- transaktionen führen kann, aufzuzeichnen. Der/die Kunde/n willigt/willigen ausdrücklich ein, dass der Berater/Vermittler in oben angegebenen Fällen die Telefonate mit dem/n Kunden aufnehmen darf.
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Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe an Dritte. 1 Mit dem Ziel, die Bearbeitung bzw. Durchführung der Investitionen und die Beratungs- bzw. Vermittlungsleistungen im Sinne dieses Vertrages entsprechend dem Bedarf und den Anforderungen der/des Kunden ausgestalten und weiter verbessern zu können, be- dient sich der Berater/Vermittler einer Vermittler- und Abwicklungsstelle. Dabei werden • die bei Begründung der Geschäftsbeziehung durch die/den Kunden mitgeteilten Daten (Personenstammdaten wie z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc; Kommunikationsdaten wie z. B. Telefon, E-Mail, etc.; Vertragsstammdaten wie z. B. Bestandsdaten, Bankverbindung, Depotnummer, Vollmachten, Risikoprofil, Anlagepräferenzen, etc.), • die Anlage- und Produktentscheidungen sowie • die daraus resultierenden Konto- und/oder Depotwertbewegungen inkl. steuerlicher Daten, Freistellungsauftrag für Kapitaler- trägeKapital- erträge, Spar- und Auszahlpläne sowie Depotstrukturen und die Änderung bzw. Historie dieser oben genannten Daten maschinell erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Diese Daten sind zur Durchführung der Beratungs- bzw. Vermittlungstä- tigkeit erforderlich, um Depots zu eröffnen, Orders zu platzieren oder andere Investitions- bzw. Abwicklungsmaßnahmen schnell und wirtschaftlich durchführen zu können. Außerdem dienen sie der Wahrung sowie dem Nachweis der Anlagegrundsätze des Kunden bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag.
2 Um eine umfassende und effiziente Beratung und Betreuung des/der Kunden zu ermöglichen, arbeitet der Berater/Vermittler eng mit der Depotbank bzw. Verwahrstelle des/der Kunden und der Vermittler- und Abwicklungsstelle zusammen. Im Interesse des Auftraggebers wird der Berater/Vermittler diejenigen erhobenen und gespeicherten Daten an diese Stellen weitergeben, die für die Aufnahme und Durchführung der Vermögensanlage bzw. Vermögensverwaltung erforderlich sind.
3 Für alle Datenverwendungen, die nicht unter Ziff. 1 oder 2 fallen, wird der Berater/Vermittler unter Erläuterung des geplanten Ver- wendungszwecks die Einwilligung des Kunden im Einzelfall einholen.
4 Der Gesetzgeber verpflichtet den Berater/Vermittler, sämtliche Telefongespräche und andere elektronische Kommunikation (Mail; Chatsysteme) die zur Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen bzw. jede Kommunikation, die zu Kunden- transaktionen führen kann, aufzuzeichnen. Der/die Kunde/n willigt/willigen ausdrücklich ein, dass der Berater/Vermittler in oben angegebenen Fällen die Telefonate mit dem/n Kunden aufnehmen darf.
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Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe an Dritte. 1 Mit dem Ziel, die Bearbeitung bzw. Durchführung der Investitionen und die Beratungs- bzw. Vermittlungsleistungen im Sinne dieses Vertrages entsprechend dem Bedarf und den Anforderungen der/des Kunden ausgestalten und weiter verbessern ver- bessern zu können, be- dient bedient sich der Berater/Vermittler einer Vermittler- und Abwicklungsstelle. Dabei werden • die bei Begründung der Geschäftsbeziehung durch die/den Kunden mitgeteilten Daten (Personenstammdaten wie z. z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc; Kommunikationsdaten wie z. z.B. Telefon, E-Mail, etc.; Vertragsstammdaten Vertragsstamm- daten wie z. z.B. Bestandsdaten, Bankverbindung, Depotnummer, Vollmachten, Risikoprofil, Anlagepräferenzen, etc.), • die Anlage- und Produktentscheidungen sowie • die daraus resultierenden Konto- und/oder Depotwertbewegungen inkl. steuerlicher Daten, Freistellungsauftrag für Kapitaler- trägeKapitalerträge, Spar- und Auszahlpläne sowie Depotstrukturen und die Änderung bzw. Historie dieser oben genannten Daten maschinell erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Diese Daten sind zur Durchführung der Beratungs- bzw. Vermittlungstä- tigkeit Ver- mittlungstätigkeit erforderlich, um Depots zu eröffnen, Orders zu platzieren oder andere Investitions- bzw. Abwicklungsmaßnahmen Abwicklungsmaß- nahmen schnell und wirtschaftlich durchführen zu können. Außerdem dienen sie der Wahrung sowie dem Nachweis der Anlagegrundsätze des Kunden bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag.
2 Um eine umfassende und effiziente Beratung und Betreuung des/der Kunden zu ermöglichen, arbeitet der Berater/Berater/ Vermittler eng mit der Depotbank bzw. Verwahrstelle des/der Kunden und der Vermittler- und Abwicklungsstelle zusammen. Im Interesse des Auftraggebers wird der Berater/Vermittler diejenigen erhobenen und gespeicherten Daten an diese Stellen weitergeben, die für die Aufnahme und Durchführung der Vermögensanlage bzw. Vermögensverwaltung erforderlich sind.
3 Für alle Datenverwendungen, die nicht unter Ziff. 1 oder 2 fallen, wird der Berater/Vermittler unter Erläuterung des geplanten Ver- wendungszwecks Verwendungszwecks die Einwilligung des Kunden im Einzelfall einholen.
4 Der Gesetzgeber verpflichtet den Berater/Vermittler, sämtliche Telefongespräche und andere elektronische Kommunikation (Mail; Chatsysteme) die zur Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen bzw. jede Kommunikation, die zu Kunden- transaktionen führen kann, aufzuzeichnen. Der/die Kunde/n willigt/willigen ausdrücklich ein, dass der Berater/Vermittler in oben angegebenen Fällen die Telefonate mit dem/n Kunden aufnehmen darf.
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