Common use of Datengeheimnis Clause in Contracts

Datengeheimnis. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen für den Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag geschlossenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verwendet etwaige zur Datenverarbeitung überlassene Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden nur zur Datensicherung und ansonsten nicht ohne Wissen des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers den Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie gem. §§ 91 ff. Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie ggf. Sondergesetzen wie z.B. SGB V, zu wahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich also, bei Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten die gleichen Geheimschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Soweit der Auftraggeber Sondergesetzen des Datenschutzes unterliegt, die über Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz und Telekommunikationsge- setz hinausgehen, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer auf die Geltung dieser Gesetze ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftragnehmer wird sodann unverzüglich seine daraus folgenden Verpflichtungen feststellen und im Rahmen seiner Möglichkeiten einhalten. Der Auftragnehmer beschäftigt nur Mitarbeiter, über deren Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit er sich zuvor versichert hat. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwacht. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers beschäftigten Mitarbeiter stets gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. Der Auftraggeber ist nach seinem Ermessen darüber hinaus berechtigt, direkt mit den entsprechenden Mitarbeitern separate Verschwiegenheitsverpflichtungsvereinbarungen abzuschließen. Die Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber ist nur in den dafür vorgesehenen Betriebsräumen des Auftraggebers zulässig. Auskünfte über Daten und Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Auftragsausführung durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erteilen. In diesem Vertrag ausdrücklich geregelte oder gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsrechte bzw. Auskunftspflichten bleiben hiervon unberührt. Auskünfte nach Datenschutzrecht erteilt allein der Auftraggeber als verantwortliche Stelle. An der Erstellung notwendiger Verfah- rensverzeichnisse bzw. Verarbeitungsbeschreibungen wirkt der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers mit. Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten sowie der allgemeinen technischen und organi- satorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG zu. Der Auftragnehmer gestaltet seine innerbetriebliche Organisation so, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Der Auftragnehmer dokumentiert von ihm ergriffene Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffern schriftlich und nachvollziehbar. Soweit Speichermedien des Auftraggebers mit personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer entsorgt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Löschung durch ein hierfür geeignetes und zertifiziertes Unternehmen vornehmen zu lassen.

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Datengeheimnis. Der Auftragnehmer Die at data erbringt Leistungen für den Auftraggeber Kunden ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag geschlossenen Vereinbarungen Vereinba- rungen und nach Weisungen des AuftraggebersKunden. Der Auftragnehmer Sie verwendet etwaige zur Datenverarbeitung Datenverarbei- tung überlassene Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden nur zur Datensicherung und ansonsten nicht ohne Wissen des Auftraggebers Kunden nicht erstellt. Der Auftragnehmer Die at data verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen auf- tragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen perso- nenbezogenen Daten des Auftraggebers Kunden den Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) sowie gem. gemäß §§ 91 ff. Telekommunikationsgesetz Te- lekommunikationsgesetz (TKG) sowie ggf. Sondergesetzen wie z.B. SGB V, V zu wahrenwah- ren. Der Auftragnehmer Sie verpflichtet sich also, bei Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten die gleichen Geheimschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber Kunden obliegen. Soweit der Auftraggeber Kunde Sondergesetzen des Datenschutzes unterliegtun- terliegt, die über BundesdatenschutzgesetzBundesdatenschutzge- setz, Telemediengesetz und Telekommunikationsge- setz Telekommu- nikationsgesetz hinausgehen, ist er der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer die at data auf die Geltung dieser Gesetze ausdrücklich hinzuweisenhin- zuweisen. Der Auftragnehmer Die at data wird sodann unverzüglich seine unver- züglich Ihre daraus folgenden Verpflichtungen Verpflich- tungen feststellen und im Rahmen seiner Möglichkeiten einhalten. Der Auftragnehmer beschäftigt Die at data wird nur MitarbeiterMitarbeiter beschäftigen, über deren de- ren Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit er Vertrauenswürdig- keit sie sich zuvor versichert hat. Der Auftragnehmer Die at data sichert zu, dass er sie die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut ver- traut macht und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen daten- schutzrechtlichen Vorschriften überwacht. Der Auftragnehmer Die at data sichert zu, dass die ihre mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers beschäftigten Kunden be- schäftigten Mitarbeiter stets gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. Der Auftraggeber Kunde ist nach seinem sei- nem Ermessen darüber hinaus berechtigt, direkt mit den entsprechenden Mitarbeitern Mitarbei- tern separate Verschwiegenheitsverpflichtungsvereinbarungen Verschwiegenheitsverpflich- tungsvereinbarungen abzuschließen. Die Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber Kunden ist nur in den dafür vorgesehenen Betriebsräumen Be- triebsräumen des Auftraggebers Kunden zulässig. Insbe- sondere eine Verarbeitung in Privaträu- men ist also ausdrücklich ausgeschlos- sen. Auskünfte über Daten und Gegebenheiten Gegeben- heiten im Zusammenhang mit der Auftragsausführung durch den Auftragnehmer Auf- tragsausführung der at data für den Auftraggeber Kun- den darf der Auftragnehmer Kunde Dritten gegenüber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erteilen. In diesem Vertrag ausdrücklich geregelte oder gesetzlich vorgeschriebene vorgeschrie- bene Auskunftsrechte bzw. Auskunftspflichten Auskunfts- pflichten bleiben hiervon unberührt. Auskünfte Aus- künfte nach Datenschutzrecht erteilt allein der Auftraggeber Kunde als verantwortliche Stelle. An der Erstellung notwendiger Verfah- rensverzeichnisse Verfahrensver- zeichnisse bzw. Verarbeitungsbeschreibungen wirkt der Auftragnehmer Verarbeitungsbeschrei- bungen hat at data auf Anforderung des Auftraggebers mitKunden mitzuwirken. Der Auftragnehmer versichert Sie hat dem Auftraggeber Kunden insoweit die erforderlichen Angaben zuzu- leiten. Die at data sichert in seinem Verantwortungsbereich ihrem Verant- wortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung Ein- haltung der in diesem Vertrag vereinbarten vereinbar- ten sowie der allgemeinen technischen und organi- satorischen organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG zu. Der Auftragnehmer gestaltet Sie wird also seine innerbetriebliche innerbe- triebliche Organisation soso gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Der Auftragnehmer Sie wird technische und organisatorische Maßnah- men zur angemessenen Sicherung der Daten des Kunden vor Missbrauch und Verlust treffen. Die at data dokumentiert die von ihm ergriffene ihr ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung der seiner Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffern schriftlich und nachvollziehbar. Soweit Speichermedien des Auftraggebers mit personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer entsorgt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Löschung durch ein hierfür geeignetes und zertifiziertes Unternehmen vornehmen zu lassennach- vollziehbar.

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Datengeheimnis. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen für den Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag geschlossenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verwendet etwaige zur Datenverarbeitung überlassene Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden nur zur Datensicherung und ansonsten nicht ohne Wissen des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers den Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie gem. §§ 91 ff. Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie ggf. Sondergesetzen wie z.B. SGB V, zu wahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich also, bei Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten die gleichen Geheimschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Soweit der Auftraggeber Sondergesetzen des Datenschutzes unterliegt, die über Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz und Telekommunikationsge- setz Telekommunikationsgesetz hinausgehen, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer auf die Geltung dieser Gesetze ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftragnehmer wird sodann unverzüglich seine daraus folgenden Verpflichtungen feststellen und im Rahmen seiner Möglichkeiten einhalten. Der Auftragnehmer beschäftigt nur Mitarbeiter, über deren Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit er sich zuvor versichert hat. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwacht. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers beschäftigten Mitarbeiter stets gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. Der Auftraggeber ist nach seinem Ermessen darüber hinaus berechtigt, direkt mit den entsprechenden Mitarbeitern separate Verschwiegenheitsverpflichtungsvereinbarungen abzuschließen. Die Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber ist nur in den dafür vorgesehenen Betriebsräumen des Auftraggebers zulässig. Auskünfte über Daten und Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Auftragsausführung durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erteilen. In diesem Vertrag ausdrücklich geregelte oder gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsrechte bzw. Auskunftspflichten bleiben hiervon unberührt. Auskünfte nach Datenschutzrecht erteilt allein der Auftraggeber als verantwortliche Stelle. An der Erstellung notwendiger Verfah- rensverzeichnisse Verfahrensverzeichnisse bzw. Verarbeitungsbeschreibungen wirkt der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers mit. Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten sowie der allgemeinen technischen und organi- satorischen organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG zu. Der Auftragnehmer gestaltet seine innerbetriebliche inner-betriebliche Organisation so, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Der Auftragnehmer dokumentiert von ihm ergriffene Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffern schriftlich und nachvollziehbar. Soweit Speichermedien des Auftraggebers mit personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer entsorgt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Löschung durch ein hierfür geeignetes und zertifiziertes Unternehmen vornehmen zu lassen.

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Datengeheimnis. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen für den Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag geschlossenen Vereinbarungen und nach Weisungen Weisun- gen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verwendet etwaige zur Datenverarbeitung Datenver- arbeitung überlassene Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden nur zur Datensicherung und ansonsten nicht ohne Wissen des Auftraggebers Auftrag- gebers erstellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers den Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie gem. §§ 91 ff. Telekommunikationsgesetz Telekommunikati- onsgesetz (TKG) sowie ggf. Sondergesetzen wie z.B. SGB V, zu wahren. Der Auftragnehmer Auf- tragnehmer verpflichtet sich also, bei Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten die gleichen Geheimschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegenoblie- gen. Soweit der Auftraggeber Sondergesetzen des Datenschutzes unterliegt, die über Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz und Telekommunikationsge- setz hinausgehen, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer auf die Geltung dieser Gesetze ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftragnehmer wird sodann unverzüglich seine daraus folgenden Verpflichtungen feststellen und im Rahmen seiner Möglichkeiten Mög- lichkeiten einhalten. Der Auftragnehmer beschäftigt nur Mitarbeiter, über deren Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit er sich zuvor versichert hat. Der Auftragnehmer Auf- tragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten beschäftig- ten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwachtüber- wacht. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers beschäftigten Mitarbeiter stets gemäß § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. Der Auftraggeber ist nach seinem Ermessen Er- messen darüber hinaus berechtigt, direkt mit den entsprechenden Mitarbeitern separate Verschwiegenheitsverpflichtungsvereinbarungen abzuschließen. Die Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber ist nur in den dafür vorgesehenen Betriebsräumen des Auftraggebers zulässig. Auskünfte über Daten und Gegebenheiten Gegeben- heiten im Zusammenhang mit der Auftragsausführung durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber nur nach vorheriger vor- heriger schriftlicher Zustimmung erteilen. In diesem Vertrag ausdrücklich geregelte gere- gelte oder gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsrechte bzw. Auskunftspflichten bleiben hiervon unberührt. Auskünfte nach Datenschutzrecht erteilt allein der Auftraggeber als verantwortliche Stelle. An der Erstellung notwendiger Verfah- rensverzeichnisse bzw. Verarbeitungsbeschreibungen wirkt der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers mit. Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber Auf- traggeber in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten sowie der allgemeinen technischen und organi- satorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG zu. Der Auftragnehmer gestaltet seine innerbetriebliche Organisation so, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Der Auftragnehmer dokumentiert von ihm ergriffene ergriffe- ne Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffern schriftlich und nachvollziehbar. Soweit Speichermedien des Auftraggebers mit personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer entsorgt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Löschung durch ein hierfür geeignetes und zertifiziertes zerti- fiziertes Unternehmen vornehmen zu lassen.

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