Sub-Auftragsverarbeiter Musterklauseln

Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter [Tätigkeiten] hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
Sub-Auftragsverarbeiter. (Art. 28 Abs. 3 lit d iVm Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 sowie Art. 44 ff DSGVO)
Sub-Auftragsverarbeiter. 4.1 Der Verantwortliche genehmigt ausdrücklich die Inanspruchnahme der Dienste von Sub- Auftragsverarbeitern durch den Auftragsverarbeiter bei der Durchführung der Datenverarbeitungen. Die in Anlage ./1 genannten Sub-Auftragsverarbeiter gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als genehmigt.
Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. Auftraggeber: Auftragnehmer: .................................................... ....................................................
Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter ist nicht berechtigt, einen Sub-Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Der Auftragsverarbeiter ist befugt folgendes Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen: [Firmenname und Sitz ergänzen, Art der Tätigkeiten]. Beabsichtigte Ände- rungen des Sub-Auftragsverarbeiters sind dem Verantwortlichen so rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragsverarbeiter schließt den erforderlichen Vertrag im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub- Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter diesel- ben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragsverarbeiter auf Grund dieses Vertrages ob- liegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die be- sonderen Voraussetzungen der Art 44 ff DSGVO erfüllt sind (zB Angemessenheitsbe- schluss der Kommission, genehmigte Verhaltensregeln). Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist (nicht) zulässig. Der Auftragsverarbeiter kann Sub-Auftragsverarbeiter [Tätigkeiten beschreiben] hinzuzie- hen. Er hat den Verantwortlichen von der beabsichtigten Hinzuziehung eines Sub- Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragsverarbeiter schließt den erforderlichen Vertrag im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub- Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragsverarbeiter auf Grund dieses Vertrages obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Daten- schutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortli- chen für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die be- sonderen Voraussetzungen der Art 44 ff DSGVO erfüllt sind (zB Angemessenheitsbe- schluss der Kommission, genehmigte Verhaltensregeln). Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist (nicht) zulässig.
Sub-Auftragsverarbeiter. (1) Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann.
Sub-Auftragsverarbeiter. (1) Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Erfüllung der verein- barten Leistung Sub-Auftragsverarbeiter beauftragen, wobei er diese sorgfältig auszuwählen hat. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung jener Unterauftragnehmer (nach- stehend Sub-Auftragsverarbeiter genannt) des Auftragneh- mers zu, angeführt in der Liste der Sub-Auftragsverarbeiter). Bei Heranziehung eines Sub-Auftragnehmers, der nicht in der Liste angeführt ist, informiert der Auftragnehmer den Auf- traggeber auf elektronischen Weg vorab. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, 10 Tage Einspruch zu erheben, andern- falls gilt die Beauftragung als genehmigt.
Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer ist befugt folgende Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen: Xxxxxxx Xxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Sofa Creative Media GmbH Xxxxxxxxxxx 0 / Xxx 0 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx Tel: +00 0 000 00 00 xxx.xxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxx.xx Handelsgericht Wien FN: 385063 w UID: ATU67469937 Bankverbindung: BAWAG IBAN XX000000000000000000 BIC XXXXXXXX Digimagical GmbH Xxxxxxxxxxxxx 0-0/X00 0000 Xxxxxxxxx xxx.xx GmbH Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxxxx 0/X 0000 Xxxxxxxx xxxxxxxxxx.xx internet services gmbh Xxxxxxxxxxxxxx 0-0/0 0000 Xxxxx Beabsichtigte Änderungen des Sub-Auftragsverarbeiters sind dem Auftraggeber so rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
Sub-Auftragsverarbeiter a) Der Auftragsverarbeiter kann Sub-Auftragsverarbeiter heranziehen. Er hat den Verantwortlichen von der beabsichtigten Heranziehung so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Nicht hierzu gehören Nebendienstleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Post- /Transport-/Telekommunikationsdienstleistungen oder zur Wartung/ Servicierung von Datenträgern und Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt.
Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so recht- zeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erfor- derlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Da- bei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. Wien, am Wien, am Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: .................................................... [Name samt Funktion] .................................................... MR Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Vizepräsident der Ärztekammer für Wien Kurienobmann der Kurie niedergelassene Ärzte .................................................... ao Univ. Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx Präsident der Ärztekammer für Wien