Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter [Tätigkeiten] hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
Sub-Auftragsverarbeiter. (Art. 28 Abs. 3 lit d iVm Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 sowie Art. 44 ff DSGVO)
Sub-Auftragsverarbeiter. 4.1 Der Verantwortliche genehmigt ausdrücklich die Inanspruchnahme der Dienste von Sub- Auftragsverarbeitern durch den Auftragsverarbeiter bei der Durchführung der Datenverarbeitungen. Die in Anlage ./1 genannten Sub-Auftragsverarbeiter gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als genehmigt.
Sub-Auftragsverarbeiter. 8.1 Zulässiger Einsatz Der Kunde erteilt hiermit XxXxxxx seine vorherige allgemeine schriftliche Genehmigung, die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten unter den nachfolgenden Voraussetzungen auf Sub-Auftragsverarbeiter zu übertragen: ✓ Der Kunde erteilt hiermit XxXxxxx seine vorherige allgemeine schriftliche Genehmigung, im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten unter den nachfolgenden Voraussetzungen auf Sub- Auftragsverarbeiter zu übertragen: ✓ XiTrust wählt Sub-Auftragsverarbeiter nach deren Eignung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen sorgfältig aus. Bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt XiTrust insbesondere die von den Sub-Auftragsverarbeitern getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DS-GVO unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie bei Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer die Einhaltung des Kapitel V DSGVO, insbesondere, sofern kein Angemessenheitsbeschluss gem. Art 45 Abs 3 DSGVO vorliegt, das Vorsehen von geeigneten Garantien gem. Art 46 DSGVO durch den Sub-Auftragsverarbeiter. ✓ XiTrust beauftragt Sub-Auftragsverarbeiter auf Basis schriftlicher Verträge nach Maßgabe des Art 28 DSGVO, die mit den Datenschutzpflichten dieser AVV in Bezug auf die Verarbeitung Personenbezogener Daten durch den Sub-Auftragsverarbeiter, insbesondere den geeigneten Technischen und Organisatorischen Maßnahmen, in Einklang stehen. XiTrust haftet für etwaige Verstöße durch den Sub-Auftragsverarbeiter gemäß den MOXIS Cloud Services Bestimmungen. ✓ Die jeweils gültige Liste der Sub-Auftragsverarbeiter von XiTrust samt deren Tätigkeitsbereich wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter (Bestellung von SSL- Zertifikaten,Domain-Registrare) hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub- Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. Wien, am .................................................... [Name samt Funktion]
Sub-Auftragsverarbeiter. 5.1. {Verbot der Hinzuziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters} Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Sub-Auftragsverarbeiter heranzuziehen. {Zulässigkeit der Hinzuziehung eines bestimmten Sub-Auftragsverarbeiters} Der Auftragnehmer ist befugt folgendes Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen: [Firmenname und Sitz ergänzen, Art der Tätigkeiten]. Beabsichtigte Änderungen des Sub-Auftragsverarbeiters sind dem Auftraggeber so rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schliesst die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub- Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters. {Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern} Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter [Tätigkeiten] hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schliesst die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub- Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
Sub-Auftragsverarbeiter. (1) Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann.
Sub-Auftragsverarbeiter. (1) Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Erfüllung der verein- barten Leistung Sub-Auftragsverarbeiter beauftragen, wobei er diese sorgfältig auszuwählen hat. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung jener Unterauftragnehmer (nach- stehend Sub-Auftragsverarbeiter genannt) des Auftragneh- mers zu, angeführt in der Liste der Sub-Auftragsverarbeiter). Bei Heranziehung eines Sub-Auftragnehmers, der nicht in der Liste angeführt ist, informiert der Auftragnehmer den Auf- traggeber auf elektronischen Weg vorab. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, 10 Tage Einspruch zu erheben, andern- falls gilt die Beauftragung als genehmigt.
Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer ist befugt folgende Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen: Xxxxxxx Xxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Sofa Creative Media GmbH Xxxxxxxxxxx 0 / Xxx 0 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx Tel: +00 0 000 00 00 xxx.xxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxx.xx Handelsgericht Wien FN: 385063 w UID: ATU67469937 Bankverbindung: BAWAG IBAN XX000000000000000000 BIC XXXXXXXX Digimagical GmbH Xxxxxxxxxxxxx 0-0/X00 0000 Xxxxxxxxx xxx.xx GmbH Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxxxx 0/X 0000 Xxxxxxxx xxxxxxxxxx.xx internet services gmbh Xxxxxxxxxxxxxx 0-0/0 0000 Xxxxx Beabsichtigte Änderungen des Sub-Auftragsverarbeiters sind dem Auftraggeber so rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
Sub-Auftragsverarbeiter a) Der Auftragsverarbeiter kann Sub-Auftragsverarbeiter heranziehen. Er hat den Verantwortlichen von der beabsichtigten Heranziehung so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Nicht hierzu gehören Nebendienstleistungen, die der Auftragsverarbeiter z.B. als Post- /Transport-/Telekommunikationsdienstleistungen oder zur Wartung/ Servicierung von Datenträgern und Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt.