Datenintegritätskontrolle Musterklauseln

Datenintegritätskontrolle. 9.1 Personenbezogene Daten bleiben während der Verarbeitungsaktivitäten unversehrt, vollständig und aktuell. 9.2 Maßnahmen:
Datenintegritätskontrolle. Personenbezogene Daten bleiben während der Verarbeitungsaktivitäten unversehrt, vollständig und aktuell. SAP hat zum Schutz vor unautorisierten Änderungen eine mehrere Schichten umfassende Sicherheitsstrategie umgesetzt. Insbesondere verwendet SAP die folgenden Mittel, um die obigen Abschnitte zu Kontrollen und Maßnahmen umzusetzen. Insbe- sondere: • Firewalls • Security Monitoring Center • Antivirensoftware • Erstellen von Sicherungskopien und Wiederherstellung • Externe und interne Penetrationstests • Regelmäßige Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen durch externe Prüfer Ausschließlich zur Veranschaulichung benennt die folgende Tabelle die einschlägigen Artikel der DSGVO und die entsprechenden Regelungen des DPA. Artikel der DSGVO Abschnitt des DPA Mit Klick auf den Link zum jeweiligen Abschnitt 28(1) 2 und Anhang 2 SICHERHEIT DER VERARBEITUNG und Anhang 2 Technische und organisatorische Maßnahmen 28(2), 28(3) (d) und 28 (4) 6 UNTERAUFTRAGSVERARBEITER 28 (3) Satz 1 1.1 und Anhang 1, 1.2 Zweck und Anwendung., Anhang 1, Struktur. 28(3) (a) und 29 3.1 und 3.2 Weisungen des Auftraggebers. , Verarbeitung auf Basis rechtlicher Erfordernisse. 28(3) (b) 3.3 Befugte Personen. 28(3) (c) und 32 2 und Anhang 2 SICHERHEIT DER VERARBEITUNG und Anhang 2 Technische und organisatorische Maßnahmen 28(3) (e) 3.4 Kooperation. 28(3) (f) and 32-36 2 und Anhang 2, 3.5, 3.6 SICHERHEIT DER VERARBEITUNG und Anhang 2 Technische und organisatorische Maßnahmen Meldung von Verletzungen des Schutzes Personenbezogener Daten., Datenschutz-Folgenab- schätzung. 28(3) (g) 4 DATEN LÖSCHUNG 28(3) (h) 5 ZERTIFIZIERUNGEN UND AUDITS 28 (4) 6 UNTERAUFTRAGSVERARBEITER
Datenintegritätskontrolle. Die Datenintegritätskontrolle gewährleistet, dass personenbezogene Daten während der Verarbeitungsschritte intakt, vollständig und aktuell bleiben. Maßnahmen: SISW hat zum Schutz vor unberechtigten Änderungen eine mehrere Schichten umfassende Sicherheitsstrategie umgesetzt. Dies bezieht sich auf die in den obigen Abschnitten zu Kontrollen und Maßnahmen beschriebenen Kontrollen. Durch die Konfiguration der Firewalls entstehen mehrere Netzwerksegmente, die öffentlichen und privaten Zugriff voneinander trennen. Jeder Firewall-Regelsatz umfasst spezifische Zugriffskontrollen, die die zulässige Kommunikation zwischen diesen Segmenten bestimmen. a. Sicherheitsüberwachungszentrum: Automatisierte Angriffserkennungssoftware wird in Verbindung mit sonstiger präventiver Sicherheitssoftware und Forensiksoftware sowie entsprechenden Prozessen für folgende Zwecke eingesetzt: Meldung und Untersuchung eines Sicherheitsvorfalls sowie, falls erforderlich, Übermittlung von Benachrichtigungen und Unterstützung bei der Behebung des Sicherheitsvorfalls. b. Antivirensoftware: Auf allen Systemen werden aktuelle Virendefinitionen zum Schutz vor Viren, Würmern, Trojanern und sonstiger Malware konfiguriert.

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  • Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

  • Trennungskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.

  • Zugriffskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

  • Zugangskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.

  • Eingabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.

  • Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

  • Kontrolle 1. Die zuständige schweizerische Behörde führt bei den schweizerischen Zahlstellen Kontrollen durch, um zu beurteilen, ob und inwieweit sie ihre Pflichten aus diesem Abkommen einhalten. 2. Kontrollen im Zusammenhang mit Teil 2 werden in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens durchgeführt. Die Kontrollen sollen eine repräsentative Auswahl schweizerischer Zahlstellen erfassen. 3. Kontrollen der schweizerischen Zahlstellen im Zusammenhang mit Teil 3 werden regelmässig durchgeführt. 4. Die zuständige schweizerische Behörde übermittelt der zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs jeweils einen Bericht mit einer Zusammenfassung der Resultate und der wichtigsten Erkenntnisse der im Vorjahr gestützt auf diesen Arti- kel durchgeführten Kontrollen. Dieser Bericht kann veröffentlicht werden.

  • Weitergabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Auftragskontrolle Ziel der Auftragskontrolle ist es, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.