Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Musterklauseln

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. (1) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, z. B. wenn sie unrechtmäßig übermittelt worden oder Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, informieren die Unternehmen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihnen die Verletzung bekannt wurde, die zuständige Aufsichtsbehörde, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen bestehen insbesondere dann, wenn zu befürchten ist, dass die Verletzung zu einem Identitätsdiebstahl, einem finanziellen Verlust oder einer Rufschädigung führt.
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. SAP benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich über Verletzungen des Schutzes Personenbezogener Daten, sobald SAP Kenntnis darüber erlangt, und stellt angemessene, in ihrem Besitz befindliche Informationen zur Verfügung, damit der Auftraggeber gemäß dem Datenschutzrecht seiner Pflicht zur Meldung einer Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten nachkommen kann. Die SAP kann diese Informationen phasenweise bereitstellen, je nachdem, wie sie verfügbar werden. Aus Benachrichtigungen dieser Art dürfen keine Fehlereingeständnisse oder Haftungen von Seiten der SAP abgeleitet werden.
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. 10.1 Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde.
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. 9.1. Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, meldet er diese unverzüglich dem Verantwortlichen.
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. 1. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auf- tragsverarbeiter dem Verantwortlichen die Verletzung des Schutzes personenbezo- gener Daten unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde.
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Ergänzend zu Klausel 9 wird vereinbart: Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich bei schwerwiegenden Störungen des Be- triebsablaufs, Verdacht auf Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, anderen Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung außerdem unverzüglich, bei Kontrollhandlungen und Maßnahmen einer Aufsichts- oder Ermittlungsbehörde. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn die bei ihm getroffe- nen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Verantwortlichen nicht (mehr) genügt.
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. 9.1 Wird Dataport eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, meldet Dataport diese dem Auftraggeber unverzüglich. Dataport stellt dem Auftraggeber
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Im Falle einer VERLETZUNG DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der DSGVO nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Pflichten des Auftragsverarbeiters Bisher bekannte Pflichten: ADV-Vertrag & Co. Informationspflichten Neue Pflichten Unterstützung des Auftraggebers Unterstützung bei der Umsetzung der Rechte von betroffenen Personen Unterstützung bei der Umsetzung der Rechte von betroffenen Personen Unterstützung bei der Umsetzung der Rechte von betroffenen Personen Pflichten des Auftragsverarbeiters Zwei Fälle sind zu Unterscheiden Zwei Fälle sind zu Unterscheiden Daher: Zu regelnde Mindestinhalte Muster der Verbände nutzen