Datenlage Musterklauseln

Datenlage. In Hessen existierten nach amtlicher Kinder- und Jugendhilfestatistik am 1. Xxxx 2018 insgesamt 4.232 Kindertageseinrichtungen, davon waren 1.730 bzw. 41 Prozent in kommunaler und 2.502 bzw. 59 Prozent in freier Trägerschaft. Die sehr heterogene Kita-Landschaft repräsentieren insgesamt rd. 1.700 Xxxxxx dieser Kindertageseinrichtungen. Zum gleichen Zeitpunkt wurden 262.718 Kinder in den hessischen Kindertageseinrichtungen betreut. Weitere 10.493 Kinder wurden von insgesamt 2.817 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Betrachtet man die Situation am 1. Xxxx 2018 mit Blick auf das Alter der betreuten Kinder, ist ersicht- lich, dass insgesamt 55.523 bzw. 30,6 Prozent der Kinder unter 3 Jahren (U3-Kinder) und insgesamt 156.486 bzw. 92,2 Prozent der Kinder von 3 bis unter 6 Jahren in Hessen in Kindertageseinrichtungen bzw. in Kindertagespflege betreut worden sind. Dabei sind zwei Bereiche besonders hervorzuheben: Zum einen existieren in Hessen vergleichsweise lange vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarte Betreuungszeiten. So werden 18.638 bzw. rd. 40 Prozent aller in Kindertageseinrichtungen betreuten U3-Kinder und 67.037 bzw. 35,5 Prozent der Kindergartenkinder 45 Stunden und mehr pro Woche betreut. Zum anderen zeigt sich mit Blick auf die Diversität, dass in 2.784 bzw. rd. 65 Prozent der hessischen Kitas mindestens 22 Prozent Kinder betreut werden, die aus einkommensschwachen Familien stam- men oder aus Familien, in denen vorwiegend nicht deutsch gesprochen wird. Zudem wird in rund der Hälfte (2.177) der Kitas und damit in über 90 Prozent aller hessischen Städte und Gemeinden mindes- tens ein Kind mit Behinderung betreut. Die Datenlage zur Ausbildungssituation stellt sich wie folgt dar: Zum Schuljahr 2018/2019 befanden sich 8.172 Studentinnen und Studenten in der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher in Hessen. Die Zahl war im Vergleich zu den Vorjahren leicht rückläufig (2017/2018 8.368; 2016/2017 8.594). Davon befanden sich ca. 400 Personen hessenweit in einer praxisintegrierten Ausbildung (PIA). Ziel ist, den insgesamt hohen Ausbildungsstand weiter zu steigern und insbesondere die PIA hessenweit verfügbar zu ma- chen. Bislang werden seitens des Landes Hessen keine finanziellen Ressourcen für Anleitungsstunden am Lernort Praxis zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Fachkräfteoffensive soll die Möglichkeit eröff- net werden, für jede Studierende und jeden Studierenden der Erzieherausbildung am Lernort Praxis unabhä...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.