Datenpflege Musterklauseln

Datenpflege. Die Bereitstellung und Aktualisierung der Web-Site-Inhalte erfolgt per Fernwartung durch den Kunden. Der Kunde erhält Zugang zu seiner Web- Site mittels FTP und Telnet oder vergleichbarer Remote-Zugriff-Software. Der hierzu erforderliche Internet-Anschluss ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung.
Datenpflege. Die Benutzerrechte dürfen nur an berechtigte Personen der Gesellschaft gegeben werden, die den Overview-Zugang zum Online-Banking nutzen dürfen. Des Weiteren darf die Gesellschaft nur demjenigen Arbeitnehmer, der einen Zugang zur Nutzung des Online-Banking bzgl. seines Arbeitneh- merdepots/-konten hat, die Benutzerrechte geben. • Als Nutzer für das Online-Banking Employee dürfen nur personifizierte Be- nutzer, d. h., natürliche Personen, angelegt werden. • Die Gesellschaft hat die Pflicht, die Benutzerdaten und die Benutzerrechte stets auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten. • Die Gesellschaft wird die ebase unverzüglich benachrichtigen, wenn sich Benutzerdaten und/oder Benutzerrechte ändern, wie z. B. bei Ausscheiden/ Freistellung oder Funktionsänderung von Personen mit Overview-Zugang oder bei Ausscheiden von Arbeitnehmern mit einem Zugang für die Nutzung des Online-Banking seines Arbeitnehmerdepots/-xxxxxx. • Die Gesellschaft wird die ebase unverzüglich benachrichtigen, wenn sie eine unberechtigte Übermittlung oder eine unberechtigte Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten durch Dritte entdeckt. • Die Gesellschaft sichert die ebase hiermit zu, dass von den gegenüber der ebase angegebenen berechtigten Personen die erforderlichen Einwilligun- gen zur Nutzung deren personenbezogener Daten durch die ebase für die Benutzerverwaltung gemäß Punkt „Nutzungsberechtigung“ Abs. 3 vorliegen und diese der ebase bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Datenpflege. Die Dienststellen stellen sicher, dass die für die genannten Leistungen erforderlichen Daten stets auf einem aktuellen sowie rechtlich und sachlich richtigen Stand gehalten werden. Die Datenpflege umfasst: • Kontaktdaten von Personen und Organisationen • Organisationsdaten (Organisationsbaum) • Zuständigkeiten für die Dienstleistungen der Bezirksverwaltung • Fachliche Inhalte, die für die Auskunft im HamburgService vorgesehen sind. Insbesondere stellen die Bezirke sicher, dass allen im HamburgService Informationssystem (HaSI) hinterlegten Dienstleistungen zuständige Ansprechpunkte zugewiesen sind.
Datenpflege. Organisatorische Maßnahmen ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Datenpflege. 3.1.1 Pflege der Kontaktdaten Für die Vermittlung (direkt oder qualifiziert) von Anrufen zu Ansprechpartnern oder die Auf- nahme und Weiterleitung von Anliegen sind die aktuellen Kontaktdaten des Mitarbeiters oder des relevanten Ansprechpunktes erforderlich. Darüber hinaus gibt der HamburgService Aus- kunft über Kontaktdaten von Dienststellen.
Datenpflege. Der Unterkunftsanbieter ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen für die Zusammenarbeit an die Agentur zu übermitteln und diese Informationen bei Veränderungen (insbesondere Raten und Verfügbarkeiten) unverzüglich selbstständig im Extranet über den überlassenen Zugang zu aktualisieren. Dies kann über automatisiert z.B. via Channel-Manager-System (Konnentivpartner) oder manuell durch einen Mitarbeiter des Unterkunftsanbieters passieren. Die Agentur behält sich als Seitenbetreiber das Recht vor, die beschreibenden Informationen im Unterkunfts-Profil (nicht im Extranet!)“auf xxxxxxxxxxx.xxx ohne Angabe von Gründen und ohne Ankündigung an den Unterkunftsanbieter zu verändern. Hiervon ausgenommen sind Raten, Stopsales und Verfügbarkeiten – hierfür ist ausschließlich der Unterkunftsanbieter via Extranet bzw. Konnektivpartner verantwortlich. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich über Einschränkungen/Änderung der Qualität der Unterkunft zu informieren. (Z.B. bei Umbau/Veränderung der Unterkunft/Zimmer, Beendigung von speziellen Services etc.) Reklamationen die daraus resultieren, dass die Agentur im Voraus nicht über Einschränkungen/Änderungen informiert wurde, hat der Unterkunftsanbieter zu verantworten. Der volle Provisionsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, sein Reiseangebot gemäß der Darstellung auf xxx.xxxxxxxxxxx.xxx zu erfüllen, hinsichtlich Service, Zimmer- und Gebäudeausstattung sowie allgemeiner Objektbeschreibung. Sollte die Agentur feststellen, dass eine Unterkunft seine angebotenen Leistungen gemäß Beschreibung auf xxx.xxxxxxxxxxx.xxx nicht oder nur teilweise erfüllt, ist die Agentur berechtigt, abweichende Punkte aus dem Profil zu löschen, bis die angebotenen Leistungen der Unterkunftsbeschreibung entsprechen. Sollte das Leistungsangebot einer Unterkunft dauerhaft nicht der dargestellten Beschreibung entsprechen, ist die Agentur berechtigt, das Angebot so zu ändern, dass die Unterkunftsbeschreibung den tatsächlichen Leistungen der Unterkunft entspricht. Im Wiederholungsfall ist die Agentur berechtigt, die Unterkunft vom Buchungsportal dauerhaft zu löschen. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, Änderungen im Leistungsangebot unverzüglich der Agentur mitzuteilen. Sollte der Agentur ein finanzieller Nachteil entstehen, weil das beworbene Leistungsangebot nicht dem tatsächlichen Leistungsangebot vor Ort entspricht, verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter zu...
Datenpflege. 3.1 Soweit dies vereinbart ist, dürfen Artikel in Online Verkaufsplattformen dargestellt werden. Artikel, welche für den händlereigenen Onlinehandel grundsätzlich freigegeben sind, werden in der easydata Datei in der Spalte „Internet“mit „JA“gekennzeichnet. Artikel, welche in der Spalte „Internet“mit „NEIN“gekennzeichnet sind, dürfen nicht auf Online Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, Amazon und Preissuchmaschinen, dargestellt werden. Der Partner ist zur vorherigen gesonderten Prüfung der Vertriebsbedingungen der Hersteller, der Artikelinformationen und zur ordnungsgemäßen Darstellung gegenüber Endkundenverpflichtet. Die Daten und Bilder sind in B2B- und B2C-Gruppen getrennt und derart zu nutzen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.