Datenschutz-Maßnahmen Musterklauseln

Datenschutz-Maßnahmen. Die hier aufgeführten Maßnahmen werden jährlich, gemeinsam mit einem Datenschutzexperten einer unabhängigen Anwaltskanzlei auf deren Aktualität und Wirksamkeit überprüft. Nach jeder Prüfung werden die TOMs entsprechend angepasst und alle Mitarbeiter über die Anpassungen informiert. Datenschutzrichtlinien sowie TOMs werden zentral dokumentiert und sind für alle Mitarbeiter jederzeit zugänglich. Ebenfalls werden die Zugänge der Systemadministratoren und alle weiteren Benutzerzugänge und deren jeweilige Zugriffsberechtigungen zentral dokumentiert und regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft.
Datenschutz-Maßnahmen. Software-Lösungen für Datenschutz-Management im Einsatz • Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf / Berechtigung im Intranet • Überprüfung der Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen wird regelmäßig durchgeführt • Bestellung eines externer Datenschutzbeauftragten (Xxxxxxxxx Xxxxxxxx; xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) • Schulung der Mitarbeiter: Geschult und auf Vertraulichkeit/Datengeheimnis verpflichtet • Die Datenschutz-Folgenabschätzung wird bei Bedarf durchgeführt • Die VERBI GmbH kommt den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nach • Formalisierter Prozess zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen seitens Betroffener ist vorhanden
Datenschutz-Maßnahmen. Die smartdocu Solutions GmbH führt z.B. regelmäßig eine Prüfung der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen durch. Soweit Änderungsbedürfnisse identifiziert werden, werden diese entsprechend umgesetzt. Verfahren zur Meldung eines Sicherheitsvorfalls sind dokumentiert und etabliert. Zur Schulung der Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzrechts, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Konzepte werden kontinuierlich, wie beispielsweise auf Basis von Erfahrungen, Best Practices, regulatorischer Veränderungen weiter angepasst.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.