Datenträger Musterklauseln

Datenträger. Ferndiagnose: Um eine Problemanalyse zu erleichtern, kann Software AG Global Support auf das Mittel der Ferndiagnose zurückgreifen. In diesem Fall greift Software AG Global Support mit einem Remote Online Diagnostic Tool auf die Kundenumgebung zu. Dies darf nur zur Erstellung einer Diagnose oder Analyse geschehen. Fernzugriff auf die Kundenumgebung kann nur während der Geschäftszeiten und zu den von Software AG Global Support mit dem Kunden vereinbarten Zeiten stattfinden.
Datenträger. Sind dem Auftraggeber Eingabedaten auf Datenträger zu liefern, so sind diese erst nach Durchführung der Leistungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen.
Datenträger. Medium zum Speichern der Daten wie zum Beispiel Magnetbänder, Festplatte, CDROM oder Diskette. ist ein technisches Gerät zum Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie Nutzen von Daten.
Datenträger. Sind dem Auftraggeber Eingabedaten auf Datenträgern zu liefern, so sind diese eindeutig zu kennzeichnen.
Datenträger. Datenträger sind Speicher für maschinenlesbare Informationen wie beispielsweise Disketten, CDs, CD-ROMs, DVDs, Magnetbänder, Festplatten, Speicherkarten, USB-Sticks ... Allgemeine Bestimmungen Allgemeine Bedingungen
Datenträger. Die vom AN vertragsgemäß beizustellenden Unterlagen sind derart zu erstellen, dass sie für die weitere Bearbeitung mittels EDV geeignet sind. Diese sind dem AG auch in Form von elektronisch lesbaren Datenträgern (z.B. CD und USB-Stick) zu übergeben. Pläne sind als AUTOCAD-DWG-Files in der jeweils vom AG geforderten Version zu erstellen und nach Einarbeitung in den vom AG zur Verfügung gestellten Datensatz zu liefern; Schriftstücke sind als Winword-Files und Tabellenkalkulationen sind als Excel-Files in der jeweils vom AG geforderten Version zu erstellen und zu liefern. Die benötigten Informationen zur Erstellung der Daten-Files und -strukturen sind beim AG abzufragen.
Datenträger. Die KeyCard ermöglicht den berührungslosen Zutritt zu allen Bahnen und Liften der DKM. Sie kann jederzeit mit neuen Gülti- gkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrere Jahre verwendbar. Die KeyCard (ab 3-Tagespass obligatorisch) ist bei allen Verkaufsstellen gegen eine Gebühr von CHF 5.-- erhältlich (kein Depot, d.h. keine Rückerstattung der Kartengebühr). Sichtlich defekte KeyCards werden nicht gratis ersetzt. KeyTickets sind gebührenfreie und berührungslose Ein- wegkarten (werden für Fussgänger-, 1-Tages-, 2-Tages-, Vormittags-, Halbtages- und Abendkarten verwendet).
Datenträger. Schreibender Zugriff auf externe Datenträger ist möglich (nicht Einkauf, nicht Vertrieb) Externe Datenträger sind inventarisiert Datenbestände auf externen Datenträgern sind verschlüsselt Explizites Verbot zur Nutzung privater Speichermedien (BV) Vernichtung von Papierdokumenten mittels Schredder Vernichtung von Festplatten, CD, DVD etc. durch zertifizierten Entsorger gem. § 11 BDSG Vernichtung von Akten durch zertifizierten Entsorger gem. § 11 BDSG Ja, es gibt eine interne Regelung für die Weitergabe von Daten Weitergabe von Daten per Internet Verschlüsselte Weitergabe Weitergabe von Daten per E- Mail Weitergabe von Daten per E- Mail mit verschlüsseltem Dateianhang Netzwerklaufwerk Nutzung VPN Weitergabe von Daten per Briefpost Weitergabe von Daten per Kurier Weitergabe von Daten per Fax Anlage 1 Angaben des Auftragnehmers gem. § 11 BDSG zu § 9 BDSG und Anlage Ja, es werden Cloud-Services genutzt Nein, es werden keine Cloud-Services genutzt Ja, die Daten liegen ausschließlich in der EU/EWR Nein, die Daten liegen außerhalb der EU/EWR Ja, mit dem Cloud-Service-Provider liegt ein Vertrag gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor und kann eingesehen werden Ja, Prüfung und Wartung von Datenverarbeitungsanlagen und automatisierten Verfahren erfolgt mittels Fernwartung durch Externe Ja, Verträge gem. § 11 BDSG mit den Externen liegen vor und können eingesehen werden Ja, explizite Freischaltung durch den Auftraggeber Ja, die Fernwartung wird durch fachkundige Mitarbeiter beaufsichtigt Ja, es erfolgt eine Protokollierung der Fernwartung
Datenträger. Für die Versicherung von Datenträgern gelten die nachstehenden Besonderen Bedingungen. Für Datenträger und Speichermedien, die integrierte Bestandteile versicherter Güter sind, finden diese Bedingungen sinngemäß Anwendung. 6.6.1 Datenträger im Sinne dieser Bedingungen sind: 1. wiederkehrend zu verwendende Speichermedien für maschinenlesbare Informationen wie Magnetplatten, Magnetbänder, Magnetkarten, Lochkarten, Lochstreifen, Magnetkontokarten, Klarschriftbelege etc. und die darauf enthaltenen maschinenlesbaren Informationen; 2. Urbelege wie Rechnungen, Buchungsbelege etc.; 3. Informationsausgaben wie ausgedruckte Listen, Programme etc. 6.6.2 Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Informationen auf den versicherten Gegenständen an anderer Stelle als Doppel vorhanden sind.
Datenträger. Datenträger (CD's, Disketten, Bänder) werden vom Fachbereich Service (TUIV) beschafft und den jeweiligen Benutzer/innen übergeben. Die Verwendung eigener Datenträger ist unzulässig. Alle Datenträger sind vor physikalischen Einwirkungen und gegen unbefugtes Kopieren oder Verändern zu schützen. Sie sind nach ihrer Benutzung in verschlossenen Behältern aufzubewahren. Beim Transport von Datenträgern müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Verlust von Datenträgern ist dem Fachbereich Service (TUIV) unverzüglich mitzuteilen. Datenträger, die nicht mehr benötigt werden, sind vor ihrer Herausgabe so zu löschen, dass eine Rekonstruktion der Daten unmöglich ist. Beim Austausch von Festplatten ist darauf zu achten, dass diese vor dem Austausch vollständig gelöscht sind und eine Rekonstruktion der Daten nicht mehr möglich ist. Ist dies nicht mehr möglich, so ist der/die Auftragnehmer/in zur Einhaltung des Datenschutzes vertraglich zu verpflichten.