Versicherungswert; Versicherungssumme a) Versicherungswert sind abweichend von Abschnitt A § 5 Nr. 1 bei
Versicherungswert; Versicherungssumme a. Versicherungswert sind abweichend von den dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei
Versicherungswert; Versicherungssumme. (1) Als Versicherungswert der Güter gilt der Handelswert und in dessen Ermangelung der gemeine Wert, den die Güter am Ort der Absendung bei Beginn der Versicherung haben, unter Hinzurechnung der Versicherungskosten sowie derjenigen Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Frachtführer entstehen. Dieser Wert gilt auch bei Eintritt des Versicherungsfalles als Versicherungswert.
Versicherungswert; Versicherungssumme. 9.1 Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert des gesamten Reisegepäcks gemäß 1 entsprechen. Auf der Reise erworbene Geschenke und Reiseandenken bleiben unberücksichtigt.
Versicherungswert; Versicherungssumme. 11 Ermittlung der Versicherungssumme in der gleitenden Neuwertversicherung, Unterversicherung 12 Prämie in der gleitenden Neuwertversicherung und deren Anpassung 13 Prämienanpassung aufgrund Neukalkulation
Versicherungswert; Versicherungssumme. Der Versicherungswert ist der gültige Nettokaufpreis zum Zeitpunkt des Darlehens-, Leasing- oder Mietkaufvertrages einschließlich Bezugskos- ten (Kosten für Fracht, Verpackung, Zölle und Erstmontage). Zusatzeinrichtungen und Reserveteile sind in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Diese werden jedoch zur Vereinfachung des Ma- schinenverzeichnisses nicht aufgeführt.
Versicherungswert; Versicherungssumme. Für die Bildung der Versicherungssumme ist der Versicherungswert maßgebend. Der Versicherungswert ist abweichend von Abschnitt "A" § 5 Nr. 1 ABE 2011 die Investitionssumme einschließlich aller Bezugs- und Installationskosten (Kaufpreis zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage etc.) der versicherten Photovoltaikanlage im Neuzustand. Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben für den Versicherungswert unberücksichtigt. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann daher im Versicherungsfall die Umsatzsteuer vom Versicherer nicht ersetzt werden, so ist dies bei der Bildung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Versicherungswert; Versicherungssumme a) Versicherungswert sind abweichend von Abschnitt A § 5 Nr. 1 ABE 2013 bei
Versicherungswert; Versicherungssumme. Entgegen den Bestimmungen des Abschnitt A § 8 Nr. 2 ABM gilt eine Versicherungssumme von 10 % der Gebäudeversicherungs- summe, maximal 500.000 EUR auf Erstes Risiko vereinbart.Die Bestimmungen des Abschnitt A § 9 Nr. 2 ABM der Continentale zur Unterversicherung finden somit keine Anwendung.
Versicherungswert; Versicherungssumme. Elektronik-Versicherung Maßgebend für die Bildung der Versicherungssumme ist der Ver- sicherungswert gemäß Abschnitt A § 5 ABE 2011. Abweichend von Abschnitt A § 5 Nr. 1 a) und b) ABE 2011 ist der Versiche- rungswert der Kauf oder Lieferpreis der Sache im Neuzustand zzgl. Bezugs- und Montagekosten. Preisnachlässe bleiben für den Versicherungswert unberücksichtigt. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversiche- rung, unter der Voraussetzung, dass der Versicherungswert wie vorab beschrieben angegeben wurde.