Datenverarbeitung in Drittländern Musterklauseln

Datenverarbeitung in Drittländern. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur in Deutschland und in der Europäischen Union. Personenbezogene Daten werden außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer) verarbeitet, wenn für dieses Drittland ein „Angemessenheitsbeschluss“ der Europäischen Kommission (Art. 45 DSGVO) besteht, „geeignete Garantien“ (Art. 46 DSGVO) oder „interne Datenschutzvorschriften“ (Art. 47 DSGVO) beim Empfänger vorliegen. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen mit dem Empfänger im Drittland vereinbart. Allgemeine Informationen zu den Angemessenheitsbeschlüssen können Sie unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxx/xxx/xxx-xxxxx/xxxx- protection/data-transfers-outside-eu/adequacy-protection-personal-data-non-eu-countries_de, zu den vorliegenden geeigneten Garantien unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxx/xxx/xxx-xxxxx/xxxx- protection/data-transfers-outside-eu/model-contracts-transfer-personal-data-third-countries_de und zu den internen Datenschutzvorschriften unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxx/xxx/xxx-xxxxx/xxxx- protection/data-transfers-outside-eu/binding-corporate-rules_de abrufen. Für weitere Informationen können Sie sich an den Verantwortlichen wenden. Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten in Drittländern verarbeitet, soweit es zur Erfüllung des Vertrages (z. B. Erbringung des Telekommunikationsdienstes – Anrufe in Drittländer/Roamingverbindungen) erforderlich ist, Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Datenverarbeitung in Drittländern. Findet eine Datenübermittlung an Stellen statt, deren Sitz oder deren Ort der Datenverarbeitung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelegen ist, stellen wir vor der Weitergabe sicher, dass außerhalb von gesetzlich erlaubten Ausnahmefällen beim Empfänger entweder ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z. B. durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, durch geeignete Garantien wie eine Selbst-Zertifizierung des Empfängers für das EU-US Privacy Shield oder die Vereinbarung sogenannter EU- Standardvertragsklauseln der Europäischen Union mit dem Empfänger) bzw. Ihre hinreichende Einwilligung vorliegt. Sie können bei uns eine Übersicht über die Empfänger in Drittstaaten und eine Kopie der konkret vereinbarten Regelungen zur Sicherstellung des angemessenen Datenschutzniveaus erhalten. Bitte nutzen Sie hierfür die Angaben unter Ziffer 1.