Datenübermittlung an Dritte. Im Rahmen des Versicherungsvertrags kann es in einigen Fällen zu einer Datenübermittlung an Dritte kommen. Dies können insbesondere sein:
a) Rückversicherer Rückversicherer weiter. Hier kann es notwendig sein, dem Rückversicherer entsprechende versicherungstechnische Angaben mitzuteilen.
Datenübermittlung an Dritte. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die mit der Bearbeitung betraut sind im Rahmen der Erfor- derlichkeit oder angemessener Zweckmäßig- keit. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwe- cken Zugriff auf die personenbezogenen Daten erhalten, wenn sie unsere schriftlichen daten- schutzrechtlichen Weisungen sowie das all- gemeine Datengeheimnis im Rahmen einer Auftragsverarbeitung und – soweit anwend- bar – das Fernmeldegeheimnis wahren. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der Reali- sierung von Diensten in unserem Netz der Datenaustausch mit den beteiligten Netzbetrei- bern und anderen Diensteanbietern nach dem TKG und TTDSG, insbesondere bei einem An- bieterwechsel sowie dem Herstellen und Hal- ten von Verbindungen über die Netzgrenzen hinaus sowie zur Abrechnung und zur Einzie- hung von Forderungen. Diese Übermittlung erfolgt nur im Rahmen der Erforderlichkeit. Die Einzelheiten des Datenaustauschs und der Datenverarbeitung richten sich nach der Art des in Anspruch genommenen Dienstes sowie danach, ob Sie den Dienst aus dem Fest- oder dem Mobilfunknetz anwählen. Weitere Einzel- heiten hierzu erfahren Sie bei Ihrem Anbieter des Teilnehmeranschlusses, der Ihnen die Anwahl der Dienste ermöglicht, die in unserem Netz realisiert sind. Auskunft erteilt auch der jeweilige Diensteanbieter, dessen Dienste Sie in unserem Netz als Nutzer auswählen. Da uns Ihr konkreter Anbieter des Teilnehmer- anschlusses oder der von Ihnen in Zukunft aus- gewählte Diensteanbieter nicht vorab bekannt sind, können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Angaben zu der Adresse machen, unter der Sie Ihren jeweiligen Vertragspartner, Ihren Betreiber des Teilnehmeranschlusses oder Ihren Diensteanbieter erreichen. Für die Einholung von Wirtschafts- und Boni- tätsauskünften arbeiten wir mit Auskunfteien (Dritten) zusammen, siehe Ziffer 6. Bei der Beitreibung von Forderungen arbeiten wir mit Dritten zusammen, siehe Xxxxxx 7. Wir werden insbesondere keine personenbezo- genen Daten zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels an Dritte übermitteln.
Datenübermittlung an Dritte. Daten werden an Dritte nur weitergegeben, sofern dies ebenfalls im Rahmen der Vertragserfüllung notwendig ist und/oder der Kunde die Einwilligung hierzu erteilt hat. Personenbezogene Daten und technische bzw. Unternehmensdaten können auch von anderen Unternehmen, die im Auftrag von Confitech oder im Rahmen von Geschäftspartnerschaften von Confitech tätig sind („Dritte“), genutzt werden. Hierbei kann es sich sowohl um Unternehmen der Confitech Unternehmensgruppe oder externe Unternehmen und/oder Partner handeln. Unter Umständen kann es notwendig sein, personenbezogene und/oder Unternehmensdaten im Hinblick auf die Beantragung, Durchführung und/oder Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an Bonitätsdienstleister zu übermitteln. Die Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 6 Abs. 1 lit. f der Datenschutzgrundverordnung. Ermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f der Datenschutzgrundverordnung dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Bonitätsdienstleisters oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit Bonitätsdienstleistern dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden, § 505 Buchst. a des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie § 18 a des Kreditwesengesetzes. Der Bonitätsdienstleister kann die Daten u.U. zum Zwecke der Profilbildung (Score) nutzen, um den Vertragspartnern im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Informationen, unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen, zu geben. Zum Zwecke der Abwehr strafbarer Handlungen kann Confitech die Daten ebenfalls an Bonitätsdienstleister übermitteln. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist § 25 h KWG, Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. b und Artikel Abs. 1 lit. f der Datenschutzgrundverordnung. Die Übermittlung dieser Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung darf nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeit...
Datenübermittlung an Dritte. Im Rahmen des Versicherungsvertrags kann es in einigen Fällen zu einer Datenübermittlung an Dritte kommen. Dies können insbesondere sein:
a) Rückversicherer Um jederzeit zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Versicherungs- verhältnissen in der Lage zu sein, geben wir in bestimmten Fällen einen Teil ihrer Risiken aus den Versicherungsverträgen an Rückversicherer weiter. Zum weiteren Risikoausgleich bedienen sich in einigen Fällen diese Rückversicherer ihrerseits weiterer Rückversicherer. Hierzu kann es notwendig sein, dem Rückversicherer entsprechende versicherungs- technische Angaben mitzuteilen. Personenbezogene Daten erhalten die Rückversicherer jedoch nur, soweit dies erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen dem entgegensteht.
Datenübermittlung an Dritte. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Fall von Xxxx. 5.5 dieser AGB an Xxxxxxxxx.xx zur Geltendmachung der refund-Forderung weitergegeben werden. Der Kunde erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Fall von Xxxx. 5.6 dieser AGB an Airhelp weitergegeben werden.
Datenübermittlung an Dritte. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: • Sie hierzu Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO erteilt haben, • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, • wenn nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO für die Weitergabe eine gesetzliche Verpflichtung besteht, • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Unternehmensinteressen sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben. Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragen, geschieht dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO. DSGVO WG DE 1020 Auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO bedient sich WERTGARANTIE Dienstleistern (= Auftragsverarbeitern) für folgende übertragene Aufgaben/Zwecke: Vertragserfüllung, Vertragsauflösung, Vertragswiderruf, Vertragsanbahnung, Vertragsverwaltung, Vertragliche Forderungen, Antragsprüfung, Leistungsprüfung, Kundenservice (Telefon, Online), Organisation von vertraglichen Serviceleistungen, Beantwortung von Anfragen, Verarbeitung vertragsbezogener Stammdaten, Risikobewertung, Finanzen/Buchhaltung.
Datenübermittlung an Dritte. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten die Personen Zu- griff auf deine Daten, die mit der Bearbeitung betraut sind im Rahmen der Erforderlichkeit oder angemessener Zweckmäßig- keit. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungs- gehilfen können zu diesen Zwecken Zugriff auf die personen- bezogenen Daten erhalten, wenn sie unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen Weisungen sowie das allgemeine Datengeheimnis im Rahmen einer Auftragsverarbeitung und – soweit anwendbar – das Fernmeldegeheimnis wahren. So verarbeitet zum Beispiel WEtell deine Daten im Rah- men einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit der Verantwortlichen Stelle. Du kannst XXxxxx bei Fragen hier- zu unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichen: Per Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx WEtell GmbH Xxxx-Xxxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx
Datenübermittlung an Dritte. Es werden nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Daten an Dritte übermittelt (z. B. bei polizeilichen Ermittlungsverfahren).
Datenübermittlung an Dritte. (Art. 13 Abs. 1e DSGVO)
Datenübermittlung an Dritte. Zur Durchführung des Mietvertrages ist es erforderlich, Teile Ihrer Daten an folgende Stellen bzw. Unternehmen zu übermit- teln: • Restaurant Beef’n Beer: Catering des Hauses • Feuerwehr Hofheim: Brandsicherheitsdienst • Deutsches Rotes Kreuz Hofheim: Sanitätsdienst • Externer Dienstleister: Garderobendienst, Security und WC-Dienst • Polizei Hofheim: Gefahrenabwehr • Stadtkasse und Kreditinstitute: zur Abwicklung der Rechnung und ggf. etwaiger Forderungsrechnungen • Datenaustausch mit Auskunfteien (z B. SCHUFA) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken im Vermietungsbetrieb • IT-Dienstleister im Rahmen des IT-Betriebs • Anwälte und Gerichte: Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten • Versicherungen: zur Abwicklung von Schadensfällen