Dauer und Beendigung der Evaluierung. 8.1 Soweit nicht anderweitig im Angebot aufgeführt, beginnt die Laufzeit für die Überlassung der Evaluierungslizenz bzw. des Evaluierungssystems mit der Bereitstellung bzw. Überlassung und endet nach der im Angebot angegebenen Laufzeit. Wurde eine unbestimmte Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag – allerdings erst nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.
8.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
8.3 Evaluierungssystem: Vor Beendigung oder Ablauf der Laufzeit ist der Vertragspartner für die Löschung und Entfernung seiner Testdaten verantwortlich. Vor Ablauf der Laufzeit wird Exasol den Vertragspartner einmal daran erinnern, sofern Exasol Zugang zum System hat (HTC, HPC). Reagiert der Vertragspartner auf diese Erinnerung nicht innerhalb von 5 Kalendertagen, darf Exasol die Testdaten mit Hilfe gängiger Löschungstools löschen. Wenn ein MTC an den Vertragspartner versandt wurde, wird Exasol mit dem Vertragspartner die Abholung des MTC durch den Spediteur koordinieren. Wenn Testdaten auf dem MTC vom Vertragspartner vor dem Versand nicht gelöscht wurden, ist Exasol berechtigt, diese Testdaten zu löschen und übernimmt keine Haftung für diese Daten.
Dauer und Beendigung der Evaluierung. 6.1 Die Evaluierungsphase ist auf höchstens 4 Wochen ab Bereitstellung des Evaluierungssystems bzw. auf die vereinbarte Dauer beschränkt und verlängert sich nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit EXASOL.
6.2 Vor Beendigung der Evaluierungsphase ist der Vertragspartner für die ordnungsgemäße Löschung der Testdaten verantwortlich. Vor Ablauf der Evaluierungsphase wird EXASOL den Vertragspartner einmal daran erinnern. Reagiert der Vertragspartner auf diese Erinnerung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen, ist EXASOL berechtigt, diese Daten für interne Testzwecke weiter zu nutzen oder selbst zu löschen. EXASOL wird diese Daten jedoch keinesfalls kommerziell verwerten, Dritten übergeben oder zugänglich machen.
Dauer und Beendigung der Evaluierung. 7.1 Soweit nicht anderweitig im Angebot aufgeführt, beträgt die Laufzeit für die Überlassung der Evaluierungslizenz bzw. des Evaluierungssystems vier Wochen ab Bereitstellung bzw. Überlassung. Wurde eine unbestimmte Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag – allerdings erst nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
7.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
7.3 Evaluierungssystem: Vor Beendigung der Evaluierungsphase ist der Vertragspartner für die ordnungsgemäße Löschung der Testdaten verantwortlich. Vor Ablauf der Evaluierungsphase wird Xxxxxx den Vertragspartner einmal daran erinnern. Reagiert der Vertragspartner auf diese Erinnerung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen, wird Exasol die Daten mit Hilfe gängiger Löschungstools löschen.