Common use of Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses Clause in Contracts

Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISP beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren. Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für alle Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

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Samples: www.ortsinfo.at, www.psmedia.tv

Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats der Vertragszeit schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vertratszeit eines Webhostings-Paketes beträgt 12 Monate. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISP beendetISPbeendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren. Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des Willendes ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für alle Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Hinweis: Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG Unsere AGB finden Sie unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx Inh. Xxxxxxx Xxxxxxxx Tel. 0000 0000 000 Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

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Samples: www.mediacomp.at

Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats Kalendermonates schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die anfängliche vertragliche Mindestvertragsdauer beträgt jedenfalls 12 Monate, sodass ein anfänglicher Kündigungsverzicht für die Dauer von jedenfalls 12 Monaten verbindlich festgelegt gilt. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) – wie oben dargestellt – vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISP beendet, dann so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung Die Höhe des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag Restentgelts ist – soweit nichts anderes vereinbart - die Summe der monatlich gleichbleibenden Entgelte für die Zeit den Zeitraum zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung Vertragsende und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäreder Mindestvertragsdauer. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren. Wird ein Vertrag auf eine vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich, rechtzeitig und zeitnah hingewiesen. Ist keine gesonderte Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer getroffen, gelten Verträge auf unbestimmte Zeit mit einer anfänglichen Mindestvertragsdauer von jedenfalls 12 Monaten geschlossen und sind diese nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von jedenfalls 12 Monaten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung, können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. zB Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei . Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht nichts für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss Vertragsabschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung Änderungen oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für alle Hinsichtlich jeglicher Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): : Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Änderung Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen Bestimmung erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen Änderung kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: www.comteam.at

Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats Kalendermonates schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die anfängliche vertragliche Mindestvertragsdauer beträgt jedenfalls 24 Monate, sodass ein anfänglicher Kündigungsverzicht für die Dauer von jedenfalls 24 Monaten verbindlich festgelegt gilt. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) – wie oben dargestellt – vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISP beendet, dann so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung Die Höhe des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag Restentgelts ist – soweit nichts anderes vereinbart - die Summe der monatlich gleichbleibenden Entgelte für die Zeit den Zeitraum zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung Vertragsende und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäreder Mindestvertragsdauer. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren. Wird ein Vertrag auf eine vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich, rechtzeitig und zeitnah hingewiesen. Ist keine gesonderte Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer getroffen, gelten Verträge auf unbestimmte Zeit mit einer anfänglichen Mindestvertragsdauer von jedenfalls 24 Monaten geschlossen und sind diese nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von jedenfalls 24 Monaten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung, können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. zB Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei . Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht nichts für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss Vertragsabschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung Änderungen oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für alle Hinsichtlich jeglicher Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): : Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Änderung Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen Bestimmung erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen Änderung kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: www.comteam.at

Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats einem Monat schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart istwobei die Kündigung mit Ende des darauf folgenden Monats wirksam wird. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISP beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren. Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für alle Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis sofortiger Wirkung endet. Bis dahin gelten die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte geltenEntgelte. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

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Samples: hostcube.at

Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei einem Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISP SmartFiber beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren. Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung können vom ISP von SmartFiber vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP der SmartFiber abrufbar (bzw bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der ISP SmartFiber behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP der SmartFiber anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für alle Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP SmartFiber an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP - SmartFiber Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

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Samples: www.smartfiber.at

Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISP der OWS beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren. Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksamin den Entgeltbestimmungen festgelegt. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der ISP OWS behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein . Ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für alle Änderungen gilt § 25 Abs Abs. 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): : Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an die OWS ab dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP die OWS dem Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

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Samples: www.ortswaerme.info