Common use of Dauer und Voranschreiten der Leistungen Clause in Contracts

Dauer und Voranschreiten der Leistungen. 4.6.1 Der Auftragnehmer muss die Leistungen so erbringen, dass er die in der Bestellung spezifizierte Lieferfrist oder die sonstigen spezifizierten Fristen oder Zwischenziele einhält. Wurden eine Lieferfrist oder sonstige Fristen oder Zwischenziele nicht vereinbart, so muss er die Leistungen innerhalb eines Zeitraums erbringen, der in Anbetracht der verlangten Leistungen als angemessen erscheint. 4.6.2 Können die Leistungen nach Einschätzung des Auftragnehmers nicht fristgerecht erbracht werden, so muss er die Gesellschaft ohne ungebührlichen Verzug informieren und den Grund des Verzugs nennen. Der Auftragnehmer muss die Gesellschaft ferner über die voraussichtlichen Auswirkungen des Verzugs auf die Leistungen und über die Maßnahmen informieren, mit denen nach seiner Auffassung der Verzug abgewendet oder begrenzt werden oder die verlorene Zeit wiederaufgeholt werden kann. Nimmt die Gesellschaft eine verzögerte Lieferung oder eine Teillieferung von Gütern und/oder erbrachte Teilleistungen ab, so verzichtet sie damit nicht auf Rechte oder Ansprüche, welche die Gesellschaft infolge der verzögerten oder unvollständigen Leistung haben kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer

Dauer und Voranschreiten der Leistungen. 4.6.1 Der Auftragnehmer muss die Leistungen so erbringen, dass er die in der Bestellung spezifizierte Lieferfrist oder die sonstigen spezifizierten sonstige spezifizierte Fristen oder Zwischenziele einhält. Wurden eine Lieferfrist oder sonstige Fristen oder Zwischenziele nicht vereinbart, so muss er die Leistungen innerhalb eines Zeitraums erbringen, der in Anbetracht der verlangten Leistungen als angemessen erscheint. 4.6.2 Können die Leistungen nach Einschätzung des Auftragnehmers nicht fristgerecht erbracht werden, so muss er die Gesellschaft ohne ungebührlichen Verzug informieren und den Grund des Verzugs nennen. Der Auftragnehmer muss die Gesellschaft ferner über die voraussichtlichen Auswirkungen des Verzugs auf die Leistungen und über die Maßnahmen informieren, mit denen nach seiner Auffassung Einschätzung der Verzug abgewendet oder begrenzt werden oder die verlorene Zeit wiederaufgeholt werden kann. Nimmt die Gesellschaft eine verzögerte Lieferung oder eine Teillieferung von Gütern und/oder erbrachte Teilleistungen ab, so verzichtet sie damit nicht auf Rechte oder Ansprüche, welche die Gesellschaft infolge der verzögerten oder unvollständigen Leistung haben kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen