Dauerverstoß. Wenn sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich. Beispiel: Vor drei Monaten haben Sie Ihren Vermieter erstmals aufgefordert, ein undichtes Fenster in Ihrer Wohnung auszutauschen. Trotz wiederholter Erinnerungen reagiert er nicht. Jetzt wollen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn der Dauerverstoß innerhalb des versicherten Zeitraums begonnen hat, erhalten Sie Versicherungsschutz. Wenn der Dauerverstoß vor dem versicherten Zeitraum begonnen hat, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Dabei bleibt zu Ihren Gunsten jeder Dauerverstoß unberücksichtigt, der länger als ein Jahr vor dem Beginn des Versicherungsschutzes für den Gegenstand der Versicherung beendet ist.
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung