Common use of DCC-Transaktionen Clause in Contracts

DCC-Transaktionen. 3.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Inhaber einer ausländischen Mastercard-/Maestro-, Visa- /Visa-Electron-/V-PAY-Karte jeweils vor der Bezahlung zu fragen, ob er die Transaktion in der Währung seiner Karte (electronic-Dynamic- Currency-Conversion-Transaktion, nachfolgend „eDCC-Transaktion“ oder „Rechnungswährung“ genannt) oder in der am Geschäftssitz des Vertragspartners gültigen lokalen Währung ausführen möchte. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bezahlung der Kartenumsätze in der lokalen Währung weder durch zusätzliche Anforderungen zu erschweren noch Verfahrensweisen zu verwenden, die den Karteninhaber zur Nutzung des eDCC-Service ohne dessen eindeutige Entscheidung veranlassen.

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Samples: www.concardis.com, assets.ctfassets.net

DCC-Transaktionen. 3.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Inhaber einer ausländischen Mastercard-/Maestro-aus- ländischen MasterCard-/Maestro-, Visa- /Visa-Electron-/V-Visa-/Visa Electron-/ V PAY-Karte jeweils vor der Bezahlung zu fragen, ob er die Transaktion in der Währung seiner Karte (electronic-Dynamic- Currency-Dynamic Currency Conversion-Transaktion, nachfolgend „eDCCDCC-Transaktion“ oder „Rechnungswährung“ genannt) oder in der am Geschäftssitz Ge- schäftssitz des Vertragspartners gültigen lokalen Währung ausführen möchte. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bezahlung der Kartenumsätze in der lokalen Währung weder durch zusätzliche Anforderungen zu erschweren noch Verfahrensweisen zu verwenden, die den Karteninhaber zur zu Nutzung des eDCCDCC-Service ohne dessen eindeutige Entscheidung Entschei- dung veranlassen.

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Samples: www.karten-terminal.de

DCC-Transaktionen. 3.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Inhaber einer ausländischen Mastercard-/Maestro-MasterCard-/Maestro-, Visa- /Visa-Electron-/V-Visa-/Visa Electron-/V PAY-Karte jeweils vor der Bezahlung zu fragen, ob er die Transaktion in der Währung seiner Karte (electronic-Dynamic- Currency-Dynamic Currency Conversion-Transaktion, nachfolgend „eDCC-DCC- Transaktion“ oder „Rechnungswährung“ genannt) oder in der am Geschäftssitz Ge- schäftssitz des Vertragspartners gültigen lokalen Währung ausführen möchte. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bezahlung der Kartenumsätze Kar- tenumsätze in der lokalen Währung weder durch zusätzliche Anforderungen Anforde- rungen zu erschweren noch Verfahrensweisen zu verwenden, die den Karteninhaber zur zu Nutzung des eDCCDCC-Service ohne dessen eindeutige Entscheidung veranlassen.

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Samples: ec-cash-service.de