Common use of DCC-Transaktionen Clause in Contracts

DCC-Transaktionen. 3.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Inhaber einer ausländischen Mastercard-/Maestro-, Visa- /Visa-Electron-/V-PAY-Karte jeweils vor der Bezahlung zu fragen, ob er die Transaktion in der Währung seiner Karte (electronic-Dynamic- Currency-Conversion-Transaktion, nachfolgend „eDCC-Transaktion“ oder „Rechnungswährung“ genannt) oder in der am Geschäftssitz des Vertragspartners gültigen lokalen Währung ausführen möchte. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bezahlung der Kartenumsätze in der lokalen Währung weder durch zusätzliche Anforderungen zu erschweren noch Verfahrensweisen zu verwenden, die den Karteninhaber zur Nutzung des eDCC-Service ohne dessen eindeutige Entscheidung veranlassen. 3.2 Zur Nutzung des eDCC-Service wird der Vertragspartner ausschließlich die von Concardis freigegebene Software-Lösung Concardis Payengine nutzen. Die Kosten der Nutzung, der Installation und des Betriebs der Concardis Payengine trägt der Vertragspartner entsprechend den vertraglichen Bestimmungen zur Concardis Payengine. 3.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, für den Währungsumrechnungsservice jeweils die aktuellsten ihm mitgeteilten Umrechnungskurse zu nutzen.

Appears in 2 contracts

Samples: Concardis Payengine Terms and Conditions, Concardis Payengine Terms and Conditions