Deckungssummen/Maximierung/ Serienschadenklausel/ Selbstbehalt. 7.1 Es gilt die im Versicherungsschein angegebene Deckungssumme. Diese Deckungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungs- fälle eines Versicherungsjahres. 7.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungssumme die Höchst- grenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch – dieselbe Umwelteinwirkung; – mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen – mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwi- schen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen.
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Samples: Standplatz / Grundstückshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Deckungssummen/Maximierung/ Serienschadenklausel/ Selbstbehalt. 7.1 Es gilt die im Versicherungsschein angegebene DeckungssummeDe- ckungssumme. Diese Deckungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungs- fälle Versicherungsfälle eines VersicherungsjahresVersiche- rungsjahres.
7.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungssumme die Höchst- grenze Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen Perso- nen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende eintreten- de Versicherungsfälle durch – dieselbe Umwelteinwirkung; – mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen – mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwi- schen zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang Zusammen- hang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle als eingetreten ein getreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Deckungssummen/Maximierung/ Serienschadenklausel/ Selbstbehalt. 7.1 Es gilt die 6.1 Die Deckungssumme steht im Versicherungsschein angegebene Deckungssumme. Diese Rahmen der Deckungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungs- fälle eines VersicherungsjahresBerufs- Haftpflichtvertrages zur Verfügung (siehe Abschnitt D).
7.2 6.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungssumme die Höchst- grenze Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- pflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle – durch – dieselbe Umwelteinwirkung; , – durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen – mehrere oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwi- schen gleichen zwischen glei- chen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang Zusam- menhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 Die Ziffern 5.1 und 5.3 AHB wird werden gestrichen.
6.3 Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von der Schadener- satzleistung einen Selbstbehalt in Höhe von 300 Euro zu tragen.
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Deckungssummen/Maximierung/ Serienschadenklausel/ Selbstbehalt. 7.1 Es gilt die 6.1 Die Deckungssumme steht im Versicherungsschein angegebene Deckungssumme. Diese Rahmen der Deckungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungs- fälle eines VersicherungsjahresBerufs- Haftpflichtvertrages zur Verfügung (siehe Abschnitt D).
7.2 6.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungssumme die Höchst- grenze Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- pflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle – durch – dieselbe Umwelteinwirkung; , – durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen – mehrere oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwi- schen zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen tat- sächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 Die Ziffern 5.1 und 5.3 AHB wird werden gestrichen.
6.3 Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von der Schadener- satzleistung einen Selbstbehalt in Höhe von 300 Euro zu tragen.
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Deckungssummen/Maximierung/ Serienschadenklausel/ Selbstbehalt. 7.1 Es gilt die 6.1 Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie gemäß Ziffer 1.2 mitversicherte Vermögensschäden den im Versicherungsschein angegebene Deckungssummegenannten Betrag. Diese Deckungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungs- fälle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
7.2 6.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungssumme die Höchst- grenze Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere Mehrere, während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle - durch – dieselbe Umwelteinwirkung; – mehrere Umwelteinwirkung - durch mehrere, unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen – mehrere oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwi- schen zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gilt gestrichen.
6.3 Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von der Schadenersatzleistung den im Versicherungsschein genannten Selbstbehalt zu tragen. Dies gilt auch für die Aufwendungen gemäß Ziffer 5.5.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)