Default Management Committees Musterklauseln

Default Management Committees. (1) Ein DMC wird im Einklang mit den DMC-Regeln (wie in Absatz (4) definiert) hinsichtlich einer oder mehrerer von der Eurex Clearing AG jeweils bestimmten und gemäß Ziffer 16.2 veröffentlichten Gruppe(n) von abstrakten Transaktionen, deren Clearing gemäß den Clearing-Bedingungen erfolgt und die sich auf eine oder mehrere Transaktionsarten oder Teile davon beziehen (jeweils eine
Default Management Committees. Ein DMC wird im Einklang mit den DMC-Regeln (wie in Absatz (4) definiert) hinsichtlich einer oder mehrerer von der Eurex Clearing AG jeweils bestimmten und gemäß Ziffer 16.1 (ii) veröffentlichten Gruppe(n) von abstrakten (A) Transaktionen, deren Clearing gemäß den Clearing-Bedingungen erfolgt und die sich auf eine oder mehrere Transaktionsarten oder Teile davon beziehen und/oder (B) FCM-Clearing- Mitglied-Transaktionen und in Bezug auf eine oder mehrere Transaktionsarten, die von der Eurex Clearing AG für das Clearing nach den FCM-Clearing-Bedingungen oder Teilen davon angeboten werden, (jeweils eine „Liquidationsgruppe“), eingerichtet. Jedes DMC ist ein interner Beratungsausschuss der Eurex Clearing AG (jedoch keine rechtlich selbständige Rechtsperson), dessen Mitglieder den Weisungsrechten der Eurex Clearing AG unterliegen.
Default Management Committees. (1) Ein DMC wird hinsichtlich einer oder mehrerer von der Eurex Clearing AG jeweils bestimmten und gemäß Ziffer 16.2 veröffentlichten Gruppe(n) von abstrakten Transaktionen, deren CLEARING gemäß den CLEARING-BEDINGUNGEN erfolgt und die sich auf eine oder mehrere TRANSAKTIONS-ARTEN oder Teile davon beziehen (jeweils eine „Liquidationsgruppe“), eingerichtet. Jedes DMC ist ein interner Beratungsausschuss der Eurex Clearing AG (jedoch keine rechtlich selbständige Rechtsperson), dessen Mitglieder den Weisungsrechten der Eurex Clearing AG unterliegen. (2) Die Eurex Clearing AG ist nach ihrem Ermessen berechtigt, eine Sitzung eines oder mehrerer DMCs im Falle des Eintritts eines BEENDIGUNGSGRUNDES oder eines INSOLVENZ-BEENDIGUNGSGRUNDES, für eine NOTFALLSIMULATION (wie in Ziffer 7.5.5 definiert) oder, um sich zu DMC-ANGELEGENHEITEN beraten zu lassen, einzuberufen. Die Eurex Clearing AG kann die Sitzung eines DMC bezüglich folgender Angelegenheiten (die „DMC-ANGELEGENHEITEN“) einberufen:
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