DEFINIERTE BEGRIFFE Musterklauseln

DEFINIERTE BEGRIFFE. Im Folgenden finden Sie ergänzend zu Abschnitt 6 (Definierte Begriffe) der Support-Richtlinien für SAP Cloud Services Erläuterungen zu oben verwendeten definierten Begriffen: „Lösung(en) des Auftraggebers“ bezeichnet Enterprise Support Solutions und etwaige andere Software, die der Auftraggeber von Dritten erworben oder lizenziert hat und die in der Umgebung von RISE with SAP S/4HANA Cloud, PE des Auftraggebers enthalten sind. „IT-Lösung(en) des Auftraggebers“ bezeichnet Lösungen und Hardwaresysteme des Auftraggebers, für die der Support vom IT-Team des Auftraggebers geleistet wird.
DEFINIERTE BEGRIFFE. Im Folgenden finden Sie nähere Erläuterungen der oben verwendeten definierten Begriffe: Customer Einheiten in der SAP-Support-Organisation, die der Auftraggeber Interaction kontaktieren kann, um über die genannten Kanäle allgemeine Center 24x7 supportbezogene Anfragen zu stellen. Durchgängige Supportfähigkeit Support für Störungsfälle, die in integrierten Geschäftsszenarios auftreten, die aus SAP Cloud Services und/oder aus SAP Cloud Services und anderen SAP-Produkten mit einer gültigen Support-Vereinbarung bestehen. Global Support Backbone Die Wissensdatenbank und das Extranet von SAP, über die SAP ausschließlich für Auftraggeber und Partner Inhalte und Services zur Verfügung stellt. Zum Global Support Backbone gehört auch das SAP Support Portal unter xxxxx://xxxxxxx.xxx.xxx. Produktivstart Der Produktivstart bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem, nach der Einrichtung der SAP Cloud Services für einen Auftraggeber, die SAP Cloud Services von diesem Auftraggeber gemäß seiner Vereinbarung über diese Services zur Verarbeitung von echten Daten im Produktivmodus und für die Ausführung seiner internen Geschäftsvorgänge genutzt werden können. Lokale Zeitzone Die örtliche Auftraggebers. Zeitzone am Unternehmenssitz (Headquarter) des Meet-the-Expert- Sitzungen (MTE) Live-Webinare mit Schwerpunkt auf SAP Enterprise Support Services und den Support-Aspekten der neuesten SAP-Technologien. In der Mediathek der SAP Enterprise Support Academy stehen aufgezeichnete Sitzungen zum Selbststudium im eigenen Arbeitstempo bereit. Mission-Critical Support Globale Meldungsbearbeitung durch SAP für Störungen, für die gemäß dieser Vereinbarung Support geleistet wird und die Priorität 1 (P1) oder Priorität 2 (P2) aufweisen, einschließlich Service-Level-Vereinbarungen für Erstreaktionszeiten, laufende Kommunikation und Störungsbehebungsziele (wie oben in der Tabelle für Reaktionsstufen dargelegt). Nichttechnisches Problem (Non- Defect Issue) Ein gemeldeter Supportfall, dem kein Fehler im betreffenden SAP Cloud Service zugrunde liegt und zu dessen Behebung kein Projektierungs- /Entwicklungs- oder IT-Personal benötigt wird. Regelmäßige Cloud-Service- Überprüfung und -Planung Regelmäßige Treffen mit dem benannten Ansprechpartner des Auftraggebers, um die in einer Scorecard festgehaltenen zentralen Geschäftsziele für die mit Preferred Care abgedeckten Lösungen zu überprüfen. Proaktive Prüfungen Self-Services für Empfehlungen zur jeweiligen spezifischen Situation des Auftraggebers. Information...
DEFINIERTE BEGRIFFE. Bieter: jede natürliche oder juristische Person, die als Bieter bei einer Auktion registriert ist. Echtheitsgarantie: die Garantie, die wir als Auftraggeber dem Käufer in Bezug auf ein gekauftes Los gewähren, wie in Bedingung 15 dargelegt. Gemeinkostenzuschlag: die Gebühr, die der Käufer als Teil des Kaufpreises für aus Wein und Spirituosen bestehende Losean uns zahlen muss, als Umlage der Gemeinkosten für unsere Einrichtungen und andere Verwaltungskosten. Der Satz der Gemeinkostenzuschlag kann jederzeit geändert werden. Der derzeitige Satz der Gemeinkostenzuschlag beträgt 1 % des Zuschlagspreises. Die Gemeinkostenzuschlag unterliegt der anwendbaren Mehrwertsteuer. Katalog: die Liste der in einem Verkaufangebotenen Lose und die dazugehörigen Informationen, die auf unserer Website, in jeder Anwendung der Sotheby's- Gruppe und in einigen Fällen in gedruckter Form verfügbar ist. Käufer: der eingetragene Käufer eines Loses. Kaufpreis: für versteigerte Lose, der Zuschlagspreis zuzüglich der Käuferprämie, des Gemeinkostenzuschlags (sofern zutreffend), einer etwaigen MwSt. und/oder Verkauf- oder Gebrauchssteuer. Käuferprämie: die Provision, die der Käufer als Teil des Versteigerungspreises an uns zahlen muss. Der Satz der Käuferprämie kann sich jederzeit ändern. Der derzeitige Satz der Käuferprämie für alle Auktionen mit Ausnahme von Wein und Spirituosen beträgt 20 % des Zuschlagspreises bei einem Zuschlagspreis bis einschließlich €5.000.000, und10 % des Betrags des Zuschlagspreises oberhalb von €5.000.000. Bei Losen die aus Wein- und Spirituosen bestehen beträgt die Käuferprämie 24 % des Zuschlagspreises für alle Lose. Die Käuferprämie versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten des Käufers/Käuferkosten: alle Kosten oder Ausgaben, zuzüglich der anwendbaren Mehrwertsteuer, die uns vom Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf eines Loses zustehen. Mehrwertsteuer: jede anwendbare Mehrwertsteuer bzw. ein Betrag anstelle der Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz. NFT: ein nicht-fungibles Token, das auf einer Blockchain eingerichtet ist. Online-Plattformen: unsere Website, alle Anwendungen der Sotheby's-Gruppe und alle anderen Online-Mittel, über die wir Bietern ermöglichen, auf Lose in unseren Auktionen zu bieten. Paket: eine Gruppe von Xxxxx der gleichen Weinart und -menge. Zwischen den verschiedenen Losen eines Pakets können Abweichungen hinsichtlich des Niveaus, des Zustands oder anderer Merkmale bestehen, wie sie in den Katalogbeschreibungen fü...
DEFINIERTE BEGRIFFE. Eine Liste aller definierten Begriffe, welche in dieser Vereinbarung benutzt werden und welche nicht oben erläutert werden, finden Sie weiter unten in Absatz 23.
DEFINIERTE BEGRIFFE. In diesen Bestimmungen haben die folgenden Begriffe ausschließlich die ihnen nachfolgend zugeordnete Bedeutung: „ADR“ meint das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vom 30. September 1957. "Andere Adresse" meint eine alternative, vom Empfänger als Abgabe-Option für den CLASSIC EUROPE Service angegebene Adresse, wo ein autorisierter Empfänger vom Zustellenden Dienstleister angetroffen werden kann und wo der Zustellende Dienstleister versuchen kann, das Paket, wie in den Zustellbedingungen des Zustellenden Dienstleisters auf der jeweiligen Internetseite xxx.xxx.xxx beschrieben, zustellen kann.
DEFINIERTE BEGRIFFE. Die Begriffe „Verkäufer“ und „Käufer“ in der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen verwendeten Form beziehen sich auf die als solche auf der Vorderseite des Kaufauftrages oder anderen in diesem Vertrag enthaltenen Dokumenten bezeichneten Unternehmen. Der Begriff „Waren“ in der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen verwendeten Form bezieht sich auf die seitens des Verkäufers in der wie jeweils in dem Kaufauftrag oder den anderen in diesem Vertrag enthaltenen Dokumenten angegebenen Form an den Käufer zu liefernden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen (oder beides), einschließlich etwaiger Service- und Ersatzteile. Der Begriff „einschließlich“ bedeutet „einschließlich aber nicht ausschließlich“.
DEFINIERTE BEGRIFFE. AktG Aktiengesetz Angebotsunterlage Die vorliegende Angebotsunterlage Annahmefrist Frist für die Annahme des Angebots BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht STRABAG SE-Gruppe STRABAG SE und ihre nach IFRS (International Financial Reporting FMA Die österreichische Finanzaufsicht Depotbank Depotführendes Kreditinstitut oder ein depotführendes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines ausländischen depotführenden Kreditinstituts oder eines ausländischen depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens Deutsche Bank Deutsche Bank AG, Xxxxxxxxxxxxx 0 - 9, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx STRABAG AG-Aktie(n) STRABAG AG-Stückaktie(n) STRABAG AG-Aktionär(e) Inhaber von STRABAG AG-Stückaktie(n) STRABAG AG-Gruppe STRABAG AG und ihre nach IFRS (International Financial Reporting TEUR Tausend Euro Transaktion Der unterstellte Erwerb sämtlicher nicht von der STRABAG SE gehaltenen STRABAG AG-Aktien durch die STRABAG SE aufgrund vollständiger Annahme des Angebots (Definition, die nur in Ziffer 13 dieser Angebotsunterlage verwendet wird) WpÜG Deutsches Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz WpÜG-Angebotsverordnung Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Zentrale Abwicklungsstelle Deutsche Bank AG (Deutsche Bank) Zum Verkauf Angemeldete STRABAG AG-Aktien Xxxxxx 0: Tochterunternehmen des Bieters G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % G esellsch aft Land Sitz Anteil Strabag SE dire kt G esamtanteil in % Abk. Land Xxxxxx 0: Den Bieter kontrollierende Personen und Gesellschaften Tochterunternehmen der Personen und Gesellschaften, die den Bieter kontrollieren (soweit nicht schon in Anlage 2 enthalten)
DEFINIERTE BEGRIFFE. Im Folgenden finden Sie ergänzend zu Abschnitt 6 (Definierte Begriffe) der Support-Richtlinien für SAP Cloud Services Erläuterungen zu oben verwendeten definierten Begriffen:
DEFINIERTE BEGRIFFE. 2.1 Der Begriff „Durchführungsbeschluss 2021“ bezeichnet den DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/914 DER KOMMISSION.