VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS Musterklauseln

VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Der Auftraggeber kann sein Drittanbieter-Payment-Gateway in den Cloud Service integrieren, um Zahlungsstatusinformationen bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber im Cloud Service keine sonstigen Informationen (einschließlich Kreditkarteninformationen) bereitstellt oder darin speichert, die auf einem solchen Auftraggeber-Payment-Gateway gespeichert sind. 4.2. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases des Cloud Service verantwortlich. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release des Cloud Service verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt und in der Dokumentation näher erläutert. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „Aktuell“, dass das Application Framework für den Cloud Service noch von der Mainstream Maintenance abgedeckt ist und nicht in den Status „Ende der Mainstream Maintenance“ übergegangen ist. Der Auftraggeber muss bestimmen, welche Updates der von SAP bereitgestellten Software auf seine Umgebungen anzuwenden sind. Wenn der Auftraggeber das Application Framework für den Cloud Service nicht auf einer Aktuellen Version bzw. einem Aktuellen Release hält, (i) kann SAP möglicherweise nur eingeschränkt Support leisten und keinerlei Verantwortung für solche Einschränkungen übernehmen und (ii) gelten die in der Service-Level-Vereinbarung festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht und (iii) ist der Auftraggeber für die daraus folgenden Auswirkungen verantwortlich, einschließlich Leistung, Verfügbarkeit, Funktionalität und/oder Sicherheitsproblemen, die beim Cloud Service auftreten und die durch die Nutzung einer nicht Aktuellen Version bzw. eines Aktuellen Release des Application Framework für den Cloud Service verursacht werden. 4.3. Wenn der Auftraggeber SAP Commerce Cloud, Rechenzentrumszone für Codereplikation vereinbart, ist er für Drittanbieteranwendungen und/oder den kundenspezifischen Code einschließlich der ordnungsgemäßen Installation und Bedienbarkeit im Rechenzentrum für die Codereplikation verantwortlich. Der Auftraggeber ist außerdem verantwortlich für die Verwaltung, den Support, das Testen und Lösen von Quellcode, Kompatibilitätsproblemen, Sicherheitsschwachstellen oder sonstigen Konflikten, die bei der Verwendung von Drittanbieteranwendungen und/oder kundenspezifischem Code auftreten können.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation), Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den Cloud-Service-Systemen einen Administratorzugang, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise. 3.2. In Verbindung mit den Verpflichtungen seitens des Auftraggebers in Bezug auf die Auftraggeberdaten im Rahmen der Vereinbarung umfassen Auftraggeberdaten jedwede vom Auftraggeber bereitgestellte in der Cloud- Service-Umgebung verwendete Software. Der Auftraggeber ist für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Geschäftsprozesse im Kontext des Cloud Service verantwortlich, einschließlich u. a. der Konfiguration der Systemverwaltung und der Einhaltung der Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien, der Batchverarbeitungsanforderungen sowie der sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, die für den Auftraggeber gelten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, SAP die erforderliche ausreichende Dokumentation seiner entsprechenden Prozesse und Auftraggeber-Add-ons bereitzustellen, sodass SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann. 3.3. Upgrades und Releases. 3.3.1. Der Auftraggeber ist für die Installation von Upgrades und neuen Releases der Cloud-Service-Software verantwortlich. Die technische Installation derartiger Upgrades und neuer Releases wird auf Anfrage von SAP durchgeführt. Der Auftraggeber darf ausschließlich eine Version oder ein Release der Cloud-Service-Software verwenden, für die bzw. das die Softwarepflege und der Support aktuell sind, wie von SAP festgelegt. Im Sinne dieser Bestimmung bedeutet „aktuell“, dass die Version durch die Ma...
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. Änderungen des Ansprechpartners und dessen Vertreter muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilen. • Die Anlage eines Support-Tickets kann entweder per Telefon oder E-Mail erfolgen. Im Folgenden werden die vom Auftragnehmer bereitgestellten Kontaktdaten aufgeführt: Telefon 05136/ 9362 0 Mo – Fr 07:00 – 18:00 Kundenportal xxxxx://xxx.xxxx.xx Mo – So 00:00 – 24:00 E-Mail xxxxxxx@xxxx.xx Mo – So 00:00 – 24:00
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 7.1. Der Auftraggeber gewährleistet in seiner Sphäre Datenschutz und Datensicherheit. Hierzu zählen insbesondere die Virenfreiheit der an das Portal übermittelten Daten und Informationen sowie die erforderliche Erlaubnis zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer. 7.2. Der Auftraggeber ist für einen dem Stand der Technik entsprechenden Internetzugang sowie für die Einhaltung der sonstigen Systemvoraussetzungen seiner Systeme verantwortlich. 7.3. Der Auftraggeber darf das Portal nicht für unerlaubte oder rechtswidrige Handlungen nutzen oder rechtswidrige oder unerlaubte Inhalte damit verarbeiten. Der Auftraggeber hat alle Handlungen zu unterlassen, die die Integrität des Portals bzw. der hierauf enthaltenen Daten beeinträchtigen können. 7.4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für alle Aktivitäten, die im Rahmen seiner ahd GmbH & Co. KG Tel.: 0231 / 958699 - 0 E-Mail: xxxx@xxx.xx Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Fax: 0231 / 958699 - 25 Web: xxx.xxx.xx Benutzerkonten und Zugänge stattfinden und haftet für alle Mitarbeiter und Dritte, die mit seiner Kenntnis oder ohne seine Kenntnis aber aufgrund fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Auftraggebers von seinen Systemen und/oder mit seinen Zugangsdaten Zugang zum Portal haben.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. Der Auftraggeber bleibt unbesehen von den MITS für den Betrieb, die Zugriffsbeschränkung, die Sicherheit und den Zustand seiner eignen IT Infrastruktur und allen weiteren elektronischen/digitalen Medien, beispielsweise aber nicht ausschliesslich für Hardware, Software, Betrieb, Sicherheit, Datensicherung etc., auf denen MITS zum Einsatz kommt, vollumfänglich verantwortlich. Monitron lehnt jede Verantwortung für fehlerhafte Daten des Auftraggebers ab, die mit einem Produkt oder Leistung seiner Xxxx erfasst, übermittelt, verarbeitet oder gespeichert wurden. Der Auftraggeber trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten entstehenden Haftungsrisiken und Kosten.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Der Auftraggeber benennt zwei (2) primäre Nutzer, die Supportmeldungen initiieren und mit dem SAP-Partner diesbezüglich kommunizieren. Der Auftraggeber übermittelt SAP und dem autorisierten SAP-Partner die Kontaktangaben (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer), über die der Ansprechpartner beim Auftraggeber bzw. sein bevollmächtigter Vertreter erreichbar ist. 4.2. Damit der Auftraggeber Support Services gemäß dieser Vereinbarung beziehen kann, muss er bei der Bearbeitung von Supportfällen in angemessenem Umfang mit dem autorisierten SAP-Partner und SAP kooperieren und über ausreichende technische Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Konfiguration des Cloud Service verfügen, um dem autorisierten SAP-Partner und SAP relevante Informationen zum Reproduzieren und Beheben des aufgetretenen Fehlers liefern zu können, z. B. Instanznamen, Benutzernamen, Formularnamen und Screenshots.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Ansprechpartner beim Auftraggeber 4.1.1. Der Auftraggeber benennt mindestens zwei (2) und bis zu fünf (5) qualifizierte englischsprachige Ansprechpartner pro Cloud Service (jeweils ein „Ansprechpartner des Auftraggebers“). Zu den Ansprechpartnern des Auftraggebers gehören u. a. benannter Support-Ansprechpartner, autorisierter Support- Ansprechpartner, Key-User, Anwendungsadministrator oder Systemadministratoren, deren Rollen im Rahmen bestimmter Cloud Services über die Berechtigung verfügen, das Customer Interaction Center, die SAP Support Advisory Services und den Mission-Critical Support zu kontaktieren bzw. darauf zuzugreifen. 4.1.2. Der Ansprechpartner des Auftraggebers ist für die Koordinierung aller Aufgaben des Cloud Service im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Auftraggebers zuständig. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben: a) Unterstützung der Endnutzer und Bearbeitung der von ihnen gemeldeten Fälle. Dies umfasst das Suchen nach bekannten Lösungen in der verfügbaren Dokumentation und die Kontaktaufnahme mit SAP im Falle von neuen Problemen; b) die Verwaltung von Hintergrundjobs und Verteilung von geschäftsbezogenen Aufgaben auf die Nutzer (sofern vorhanden); c) Verwaltung und Überwachung der Verbindungen zu den Drittanbietersystemen des Auftraggebers (sofern vorhanden); d) Unterstützung der Einführung des Cloud Service.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. Der Auftraggeber schafft kostenlos die Voraussetzungen für die Bereitstellung des Cloud Service und des Supports. Wenn der Auftraggeber seinen eigenen Verschlüsselungscode auf seinem eigenen Konto verwaltet, liegt es außerdem in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, SAP ununterbrochenen Zugang zum Verschlüsselungscode zu ermöglichen und jegliche Änderungen am Code oder an der zugehörigen Konfiguration zu koordinieren und mit ausreichend Vorlauf mit SAP abzustimmen, damit SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann. XXX weist darauf hin, dass die Mitwirkung des Auftraggebers eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt, dass SAP ihren Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen kann. Der Auftraggeber ist für alle Folgen und alle Kosten, die aus der Nichterfüllung seiner Pflichten entstehen, verantwortlich.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 8.1 Werden für eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Inzence GmbH besondere Prüfungen, Abnahmen, Genehmigungen oder Erlaubnisse benötigt, so ist für deren rechtzeitige Beantragung und Durchführung, sowie für die Übernahme der Kosten und Gebühren, ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich, sowie diese nicht mit der Beschaffenheit der Räume in Zusammenhang steht. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und allen gesonderten Vorschriften obliegt dem Auftraggeber. 8.1.1. Der Auftraggeber kann die Inzence GmbH mit der Beantragung der benötigten Genehmigungen und Erlaubnisse beauftragen. Die Inzence GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden die aus nicht erteilten Genehmigungen und Erlaubnissen entstehen. 8.2 Der Auftraggeber unterliegt während der Veranstaltung im gesamten Objekt dem Hausrecht der Inzence GmbH. Den Anordnungen der Inzence GmbH bzw. ihrer Vertreter ist Folge zu leisten. 8.3 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Inzence GmbH berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellen und Anbringen von Gegenständen vorher mit der Inzence GmbH abzustimmen.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. Um gemäß dieser Vereinbarung SAP Customer Assistance beziehen zu können, müssen die Auftraggeber mindestens einen qualifizierten, Englisch sprechenden Ansprechpartner für die Cloud Service Platform benennen. Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarten Produktschulungsinhalte zu verwenden und in angemessenem Umfang mit SAP zu kooperieren, um etwaige technische Fragen zu klären sowie im Zusammenhang mit den Cloud Services aufgetretene Fehler zu beheben.