VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS Musterklauseln

VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Der Auftraggeber kann sein Drittanbieter-Payment-Gateway in den Cloud Service integrieren, um Zahlungsstatusinformationen bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber im Cloud Service keine sonstigen Informationen (einschließlich Kreditkarteninformationen) bereitstellt oder darin speichert, die auf einem solchen Auftraggeber-Payment-Gateway gespeichert sind.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen (einschließlich sämtlicher Onboarding-Dokumentation), Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Order Form zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, in den Cloud-Service-Systemen einen Administratorzugang, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden. SAP ist berechtigt, die Nutzung des Cloud Service seitens des Auftraggebers zu prüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit SAP-Standardverfahren; dies kann Audits vor Ort und/oder Remote-Audits umfassen), um die Einhaltung der Nutzungsmetriken, des Umfangs und der Vereinbarung zu überprüfen. Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung dieser Prüfungen in angemessener Weise.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. Änderungen des Ansprechpartners und dessen Vertreter muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilen. • Die Anlage eines Support-Tickets kann entweder per Telefon oder E-Mail erfolgen. Im Folgenden werden die vom Auftragnehmer bereitgestellten Kontaktdaten aufgeführt: Telefon 05136/ 9362 0 Mo – Fr 07:00 – 18:00 Kundenportal xxxxx://xxx.xxxx.xx Mo – So 00:00 – 24:00 E-Mail xxxxxxx@xxxx.xx Mo – So 00:00 – 24:00
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 8.1 Werden für eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Inzence GmbH besondere Prüfungen, Abnahmen, Genehmigungen oder Erlaubnisse benötigt, so ist für deren rechtzeitige Beantragung und Durchführung, sowie für die Übernahme der Kosten und Gebühren, ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich, sowie diese nicht mit der Beschaffenheit der Räume in Zusammenhang steht. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und allen gesonderten Vorschriften obliegt dem Auftraggeber.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1. Ansprechpartner beim Auftraggeber
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. Um gemäß dieser Vereinbarung SAP Customer Assistance beziehen zu können, müssen die Auftraggeber mindestens einen qualifizierten, Englisch sprechenden Ansprechpartner für die Cloud Service Platform benennen. Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarten Produktschulungsinhalte zu verwenden und in angemessenem Umfang mit SAP zu kooperieren, um etwaige technische Fragen zu klären sowie im Zusammenhang mit den Cloud Services aufgetretene Fehler zu beheben.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. Der Auftraggeber schafft kostenlos die Voraussetzungen für die Bereitstellung des Cloud Service und des Supports. Wenn der Auftraggeber seinen eigenen Verschlüsselungscode auf seinem eigenen Konto verwaltet, liegt es außerdem in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, SAP ununterbrochenen Zugang zum Verschlüsselungscode zu ermöglichen und jegliche Änderungen am Code oder an der zugehörigen Konfiguration zu koordinieren und mit ausreichend Vorlauf mit SAP abzustimmen, damit SAP ihren Verantwortlichkeiten gemäß der Vereinbarung nachkommen kann. XXX weist darauf hin, dass die Mitwirkung des Auftraggebers eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt, dass SAP ihren Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen kann. Der Auftraggeber ist für alle Folgen und alle Kosten, die aus der Nichterfüllung seiner Pflichten entstehen, verantwortlich.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. Der Auftraggeber bleibt unbesehen von den MITS für den Betrieb, die Zugriffsbeschränkung, die Sicherheit und den Zustand seiner eignen IT Infrastruktur und allen weiteren elektronischen/digitalen Medien, beispielsweise aber nicht ausschliesslich für Hardware, Software, Betrieb, Sicherheit, Datensicherung etc., auf denen MITS zum Einsatz kommt, vollumfänglich verantwortlich. Monitron lehnt jede Verantwortung für fehlerhafte Daten des Auftraggebers ab, die mit einem Produkt oder Leistung seiner Xxxx erfasst, übermittelt, verarbeitet oder gespeichert wurden. Der Auftraggeber trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten entstehenden Haftungsrisiken und Kosten.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 3.1. Voraussetzung für die Erbringung und den Betrieb der bzw. den Support für Cloud Services seitens SAP ist, dass der Auftraggeber in angemessener Weise kooperiert und die für diese Aktivitäten erforderlichen Informationen, Berechtigungen und qualifizierten Ressourcen zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber autorisiert SAP, einen Administratorzugang im Business Client der Cloud-Service-Systeme, der zum Bereitstellen sowie Überprüfen der vereinbarten Nutzung und technischen Compliance des Cloud Service benötigt wird, einzurichten und zu verwenden.
VERANTWORTLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS. 7.1. Der Auftraggeber gewährleistet in seiner Sphäre Datenschutz und Datensicherheit. Hierzu zählen insbesondere die Virenfreiheit der an das Portal übermittelten Daten und Informationen sowie die erforderliche Erlaubnis zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer.