Definition unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen. Als unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gelten Entnahmestellen zur Belieferung von elektri- schen Speicherheizungen, Wärmepumpenanlagen und unterbrechbaren Direktheizungsanla- gen. Der Zeitraum, in dem die unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen mit elektrischer Energie beliefert werden können, wird als „Freigabezeit“ bezeichnet. Die Freigabe des Strombezugs der unterbrechbaren Verbraucher erfolgt durch einen Rundsteuerempfänger oder eine Schaltuhr. In der Regel wird der Verbrauch der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen getrennt vom üb- rigen Verbrauch über einen Eintarifzähler erfasst. Sofern die Erfassung des Verbrauches der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und der des übrigen Bedarfs des Kunden durch eine gemeinsame Zähleinrichtung mit Zweitarifumschal- tung (Doppeltarifzähler) erfolgt, kann der gesamte Bedarf des Kunden nur von einem Lieferanten geliefert werden.
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Definition unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen. Als unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gelten Entnahmestellen zur Belieferung von elektri- schen elektrischen Speicherheizungen, Wärmepumpenanlagen und unterbrechbaren Direktheizungsanla- genDirekthei- zungsanlagen. Der Zeitraum, in dem die unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen mit elektrischer Energie beliefert werden können, wird als „Freigabezeit“ bezeichnet. Die Freigabe des Strombezugs der unterbrechbaren Verbraucher erfolgt durch einen Rundsteuerempfänger oder eine Schaltuhr. In der Regel wird der Verbrauch der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen getrennt vom üb- rigen übrigen Verbrauch über einen Eintarifzähler erfasst. Sofern die Erfassung des Verbrauches der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und der des übrigen Bedarfs des Kunden durch eine gemeinsame Zähleinrichtung mit Zweitarifumschal- tung (Doppeltarifzähler) erfolgt, kann der gesamte Bedarf des Kunden nur von einem Lieferanten Lieferan- ten geliefert werden.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag