Dekoration Musterklauseln

Dekoration. Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände dem Hotel mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die An- bringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden, und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundene Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
Dekoration. Der Stand muss weihnachtlich geschmückt sein. Jeder hat das Recht, sich mit einer Bude beim VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.V. für den Weihnachtsmarkt zu bewerben und bei entsprechender Standgröße und passendem Warensortiment zugelassen zu werden. Bei der Bewerbung um einen Standplatz sind ein Foto von allen Seiten des vorhergesehenen Standes, ein Grundriss (mit Bemaßung) sowie eine Auflistung des gesamten Warenangebots beizufügen. So müssen auch mit Bewerbung ggf. benötigte Wasser- bzw. Stromanschlüsse aufgeführt werden. Sollte für den Weihnachtsmarkt ein Stand neu konzipiert werden, wird ein vorheriges Gespräch bezüglich der Ausführungen des Standes mit dem VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.V. empfohlen. Das Plakatieren der Budenwände ist nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt lediglich für Plakate, die speziell den Nordhorner Weihnachtsmarkt oder Aktionen des Weihnachtsmarktes bewerben. Die Miethütten sind 2,50 m breit und 2,00 m tief. Die Ausstattung beinhaltet einen Tresen frontseitig innen, Regalböden rückseitig innen, eine LED-Warmlicht-Kette zur dekorativen Giebelbeleuchtung außen, ein Sicherheitsschloss mit Schlüssel (gegen eine Kaution in Höhe von 20,00 € inkl. MwSt.) sowie einen Lichtstromanschluss. Die Beleuchtung im Inneren der Hütte ist Sache des Mieters und kann – angepasst an das eigene Sortiment – frei bestimmt und gestaltet werden. Verboten sind jedoch Beleuchtungselemente im Außenbereich der Hütte sowie Lauf- und Wechsellichter, welche das gesamtheitliche Bild stören. Mit Übernahme der Hütten bei Veranstaltungsbeginn ist auf Vollzähligkeit der Ausstattung und Zustand zu achten. Beanstandungen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtig werden. Die Mieterkaution wird vom Veranstalter für die Miethütten, die Einhaltung der Öffnungszeiten, das saubere Verlassen des Standplatzes, die Entsorgung des Restmülls am täglichen Veranstaltungsende, das Einhalten der Bestimmung über Mehrweggeschirr und das ordentliche Hinterlassen der Mietfläche zum Gesamtende der Veranstaltung erhoben. Schrauben, Nägel und sonstige Dekorationsrückstände müssen vor Rückgabe rückstandslos entfernt werden (die Verwendung von Tackern und nicht rückstandslos entfernbarem Klebeband ist untersagt). Beschädigungen und deren Beseitigung an der Miethütte gehen zu Lasten des Mieters. Maßgeblich für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Miethütte ist eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters durch ein Übernahme- und Abgabeprotokoll, welche ebenfalls Besta...
Dekoration a. Dekorationen, Aufbauten und dergleichen dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde angebracht werden.
Dekoration. Der Gebrauch bzw. das Anbringen jeglicher Art von Dekorationsmaterialien, Requisiten, Kulissen etc. im gesamten Gebäude ist nur nach vorhergehender schriftlicher Genehmigung durch die Kulturzentrum zuläs- sig. Jedenfalls müssen, im Falle einer vorhergehenden Genehmigung durch die Kulturzentrum, alle ver- wendeten Dekorationsmaterialien, Requisiten, Kulissen etc. den feuerpolizeilichen Bestimmungen voll ent- sprechen. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, geltende Ö-Normen (wie insbesondere die Bestimmungen über schwer brennbar, schwach qualmend und nicht tropfend) sein. Die entsprechenden Atteste/Zertifikate über das Brandverhalten sind vorzulegen. Jegliche Anbringung von Beschriftung, Logos, Transparenten, Fahnen udgl. ist mit der Kulturzentrum abzusprechen. Grundsätzlich dürfen, bei vorherge- hender Genehmigung, nur Materialien verwendet werden, die rückstandsfrei entfernt werden können.
Dekoration. Die Dekoration wird vom Mieter in Eigenregie übernommen, und muss nach der Veranstaltung wieder abgenommen werden. Zum Inventar des Mietgegenstandes gehört die Dekoration die im Internet genau zu sehen ist, wie die Terrassenbestuhlung, Stehtische, Holzkohlegrill, Gasgrill (extra zu mieten), Außentheke mit Spüle und Kühlschränke, Toilettenanlage, WC, Urinal, Waschbecken, Duschen, Papierhandtuchhalter (bei Bedarf Bierzeltgarnituren) (NICHT im Mietpreis enthalten sind Grillkohle oder Gas, Toilettenpapier, Papierhandtücher Geschirrtücher und Reinigungsmittel, diese muss der Mieter selbst besorgen.) Der Mieter hat sich vor der Nutzung des Mietgegenstandes davon zu überzeugen, dass alle technischen Geräte in einem einwandfreien Zustand sind, Defekte müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden.
Dekoration. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel Kitzhof das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung des Hotels einzuholen; die Installation bzw. das Anbringen muss von Fachpersonal durchgeführt werden und es müssen weiters alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämtliche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorationsmaterial anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
Dekoration. Dekorationen an Wänden, Decken, Türen, Fenstern ... sind so anzubringen, dass die Immobilie nicht beschädigt wird. Es dürfen anschließend keine Rückstände (Klebestreifen, Klammern ...) zurückbleiben.
Dekoration. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Europahaus Wien GmbH nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Dekoration. Es steht es den Mietern frei, individuell zu dekorieren. Sämtliche Dekorationen und dadurch entstandene Verschmutzungen wie Wachsflecken, Reißzwecken in den Holzbalken o.ä. sind vom Mieter zu beseitigen. Mehraufwand bei Reinigung durch den Obstkeller oder eventuell entstandene Schäden werden in Rechnung gestellt. Nicht gestattet sind: Nägel in den Wänden, Verwendung von Glitzer- sprays, Sprüh-Luftschlangen, Konfetti/Reis, mit Glitzer gefüllte Luftballons (auch draußen), Seifenblasen, Tischfeuerwerke oder sonstige Pyrotechnik, Aufkleber an Wänden, Fenstern oder Mobiliar. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrach- ten Gegenständen übernimmt der Alte Obstkeller keine Haftung. Sämtliches De- korationsmaterial muss feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Kerzen dürfen nur auf den Tischen zum Einsatz kommen, wegen Verletzungs- und Brand- gefahr aber nicht auf den Querbalken, Treppen oder auf den Böden. Im Außen- bereich sind geeignete sturmfeste Windlichter, Laternen o.ä. gestattet, allerdings nicht in den Bäumen (hier nur LED nutzen!). Im Alten Obstkeller gibt es eine Holzpellets-Zentralheizung. Außerdem wird im Saal während der Heizperiode der große Grundofen angeschürt. Diese Arbeit wird nur vom Vermieter erledigt. Der Mieter kann nach Einweisung Holz eigenständig nachlegen. Es ist aber untersagt, an Abluftzügen oder Reglernzu manipulieren, da hierbei erhebliche Risiken für etwaige Verrußung, Verpuffung, etc. bestehen.
Dekoration. Der Kunde ist verpflichtet, bei Verwendung von besonderer bzw. selbst mitgebrachter Dekoration oder Möbeln, dies schriftlich an die Nordlicht Event GmbH zu kommunizieren, und falls benötigt, eine Zustimmung zu erhalten bzw. gegebenenfalls notwendige Genehmigungen einzuholen. Die Dekorationselemente müssen fachkundig angebunden und wieder abgebaut werden. Hier sind alle bau- und feuerpolizeilichen sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen vom Kunden einzuhalten. Für hier anfallende Kosten ist der Kunde verantwortlich. Die Räumlichkeiten dürfen dadurch nicht beschädigt werden. Klebestreifen, Nägel oder Tacker zur Anbindung der Dekoration dürfen nicht verwendet werden. Der Kunde haftet für sämtliche durch Fremd-Dekoration entstandene Kosten (z.b. Kleberückstände auf Parkett- oder Steinboden durch Anbringung von Klebestreifen am Boden).