Parkplätze. Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglich- keit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.
Parkplätze. Die Vermieterin schuldet nicht die Zurverfügungstellung von Parkplätzen, insbesondere nicht in ausreichendem Maße für die Besucher der jeweiligen Veranstaltung. Sie behält sich auch kurzfristig eine anderweitige Benutzung des Parkplatzgeländes vor.
Parkplätze. 10.1 Für die Verkehrsregelung im Messegelände, einschließ- lich des Haltens und Parkens von Fahrzeugen sind das Perso- nal der HMC und die von ihr Beauftragten weisungsbefugt.
10.2 Für die Fahrzeuge der Ausstellerfirmen und des Stand- personals werden zeitlich limitierte Parkplatzausweise in be- grenzter Zahl entgeltlich abgegeben. Näheres kann dem Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseservice- xxxxxx.xx) bzw. dem dort verlinkten Online Service Center der HMC entnommen werden. Die Ausweise können im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseservice- xxxxxx.xx) bzw. im dort verlinkten Online Service Center der HMC bestellt werden.
10.3 Die HMC ist berechtigt, im Messegelände unberechtigt parkende Fahrzeuge ohne Ankündigung auf Kosten und Ge- fahr des Besitzers und Fahrers abzuschleppen.
10.4 Ergänzend wird auf die Regelungen unter 3.1. bis 3.3 der Technischen Richtlinien der HMC verwiesen.
Parkplätze. Das Areal um die Alte Kaserne kann nur zum Ein- und Ausladen von Gütern benutzt werden. Genügend Parkplätze befinden sich im nahen Umkreis. Angestellte der Vermieterin haben jederzeit ungehinderten Zutritt zu allen Veranstaltungsräumen. Anweisungen, insbesondere Sicherheit und Geräuschpegel (Schall- und Laserverordnung, SLV) betreffend, ist Folge zu leisten. Die Vermieterin stellt das vereinbarte Mobiliar und die Geräte bereit. Der Auf-/Abbau ist grundsätzlich Sache der Mieterinnen und Mieter. Auf-/Abbau durch die Vermieterin wird im Voraus vereinbart und nach Aufwand mit CHF 50.– pro Stunde verrechnet. Für die Installation technischer Geräte im Saal ist eine Fachperson der Vermieterin anwesend. Unmittelbar nach der Veranstaltung sind Dekorationen zu entfernen und Einrichtungen (Bühne, Beleuchtung, etc.) nach Absprache abzubauen. Die Reinigung ist mit der Vermieterin abzusprechen.
Parkplätze. Es steht für jedes Zimmer ein privater Parkplatz an der Villa zur Verfügung. Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Besuchern, die nicht im Haus gemietet haben, ist es nur aufgrund einer Erlaubnis im Einzelfall erlaubt, ihr Auto auf dem Privatgrund der Villa zu parken. Öffentliche Parkplätze stehen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung.
Parkplätze. Für abgestellte Fahrzeuge etc. bestehen keine Versicherungen seitens der LIVA. Die LIVA stellt auch keine Bewachung und übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der StVO sinngemäß. Die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h darf in keinem Fall überschritten werden. Während Veranstaltungen ist im gesamten Areal mit größter Rücksicht auf die Fußgänger in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das Befahren des Areals erfolgt auf eigene Gefahr. Die LIVA übernimmt keine Haftung. Reparatur- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen dürfen innerhalb des Areals nicht durchgeführt werden.
Parkplätze. Soweit in unmittelbarer Nähe der Schule Kfz-Abstellplätze für Privatfahrzeuge zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig erheblich und außergewöhnlich gehbehinderten Beschäftigten anzubieten. Die Schulleiter sind verpflichtet, bei der zuständigen Liegenschaftsverwaltung die Bereitstellung von Parkplätzen für den genannten Personenkreis zu fordern.
Parkplätze. 10.1 Für die Verkehrsregelung im Messegelände, einschließ- lich des Haltens und Parkens von Fahrzeugen sind das Per- sonal der Messe Frankfurt und die von ihr Beauftragten wei- sungsbefugt.
10.2 Für die Fahrzeuge der Ausstellerfirmen und des Stand- personals werden zeitlich limitierte Parkplatzausweise in be- grenzter Zahl entgeltlich abgegeben. Näheres kann dem Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseservice- xxxxxx.xx) und den Serviceunterlagen entnommen werden. Diese Ausweise gelten auf den gebührenpflichtigen Park- plätzen während der Ausstellung einschließlich des letzten Aufbau- und ersten Abbautags. Die Ausweise können im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseservice- xxxxxx.xx) bestellt werden.
10.3 Die Messe Frankfurt ist berechtigt, im Messegelände unberechtigt parkende Fahrzeuge ohne Ankündigung auf Kosten und Gefahr des Besitzers und Fahrers abzuschleppen.
10.4 Ergänzend wird auf die Regelungen der Technischen Richtlinien verwiesen.
Parkplätze. 29.1. Die AGH stellt dem Veranstalter die im Veranstaltungsvertrag ausgewiesene Anzahl Parkkarten (gemäss Produktebeschrieb oder Vorkalkulation) für die Benützung der Parkplätze auf der Westseite des Hallenstadions zur Verfügung. Falls das Areal durch den Veranstalter anderweitig genutzt wird (zum Beispiel Zeltbauten, Abstellplatz für Busse und Lastwagen) verringert sich die Anzahl der verfügbaren Parkkarten.
29.2. Die AGH stellt dem Veranstalter auf Wunsch, unter Vorbehalt entsprechender Bewilligungen der Behörden und der tatsächlichen vertraglichen Nutzungsmöglichkeiten der AGH, bei Verfügbarkeit und gegen Verrechnung pro Parkplatz weitere Parkkarten für die Benützung von Parkflächen in der näheren Umgebung zur Verfügung. Die AGH fakturiert diese Parkkarten in der Schlussabrechnung.
29.3. Die AGH bewirtschaftet alle Parkflächen auf dem Perimeter Hallenstadion sowie auf den externen Parkfeldern selbst. Jegliche Haftung der AGH im Zusammenhang mit dem Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Flächen ist wegbedungen.
Parkplätze. Das gesamte Areal rund um die Halle 550 ist in privatem Besitz. Es gelten spezielle Park- und Fahrtenregelungen. Personenfahrzeuge dürfen ausschliesslich innerhalb der zugewiesenen Flächen parkiert werden. Vor der gesamten Hausfront der Hallenteile B und C herrscht absolutes Parkverbot. Die Vermieterin haftet weder für Parkbussen noch für Parkschäden. Der Mieter wird gebeten, seine Gäste/Kunden auf die umliegenden Parkhäuser sowie auf die Nähe zum öffentlichen Verkehr aufmerksam zu machen. Die Belegung der umliegenden Parkhäuser kann unter folgender Internetadresse im Vorfeld abgeklärt werden: xxxxx://xxx.xxx-xx.xx/xxxxxxxx.xxx?xxxx=0