Delegation der Anlageentscheide Musterklauseln

Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden von Pictet Asset Management SA getroffen.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden von Pictet Asset Management SA getroffen. Weil es sich jedoch um Pictet CH - EUR Bonds (in Liquida- tion) Teilvermögen handelt, delegiert die Fondslei- tung die Verwaltung eines Teils des Portfolios an Pictet Asset Management Limited, mit Gesell- schaftssitz in Xxxx Xxxxx, Xxxxx 00, 000 Xxxxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, XX, deren gesamtes Kapi- tal von Gesellschaften der Pictet-Gruppe gehalten wird.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden von Pictet Asset Management SA getroffen. Weil es sich jedoch um Pictet CH Target - LPP Multi Asset Flexible Teilvermögen handelt, kann die Fondslei- tung die Verwaltung eines Teils des Portfolios an Pictet Asset Management (Japan) Limited, mit Ge- sellschaftssitz in Kishimoto Xxxxxxxx 0X, 0-0-0, Xx- xxxxxxxx, Xxxxxxx-xx, Xxxxx 000-0000, Xxxxx, de- ren gesamtes Kapital von Gesellschaften der Pictet- Gruppe gehalten wird, delegieren.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds werden von Pictet Asset Management SA getroffen. Jedoch dele- giert die Fondsleitung die Verwaltung eines Teils des Portfolios an Pictet Asset Management Limited, mit Gesellschaftssitz in Xxxx Xxxxx, Xxxxx 00, 000 Xxxxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, XX, deren gesam- tes Kapital von Gesellschaften der Pictet-Gruppe gehalten wird.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich, delegiert. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die HSZ (Hong Kong) Li- mited, Xxxx 000X, 0/X, Xxxxx 0, Xxxxx Xxxxxx, 00 Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxx, Xxxx Xxxx SAR, als Anlageverwalterin delegiert. Die HSZ (Hong Kong) Li- mited ist eine Gesellschaft nach dem Recht Hong Kongs. Die HSZ (Hong Kong) Limited ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Hong Kong und unterliegt als solche der Aufsicht durch die Securities and Futures Commission Hong Kongs. Sie verfügt über die Bewil- ligungen des Typs 1 (Dealing in Securities, Effektenhandel), Typs 4 (Advising on Securities, Anlageberatung) und des Typs 9 (Asset Management, Ver- mögensverwaltung). Die HSZ (Hong Kong) Limited zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfah- rung in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung mit Fokus auf die asiatischen Märkte. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwi- schen der Fondsleitung und der Anlageverwalterin abgeschlossener Ver- mögensverwaltungsvertrag. HSZ (Hong Kong) Limited ist seit 2020 Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI).
Delegation der Anlageentscheide. 2.2.1 Target Investment Fund Obligationen und Target Investment Fund 25, 35, 45 und 100
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide bezüglich der einzelnen Teilvermögen sind an den nach- folgend aufgeführten Vermögensverwalter delegiert. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt der zwischen der Fondsleitung und dem Vermögensver- walter abgeschlossene Vermögensverwaltungsvertrag. • Gov Bond World LT Optimized CHF H ESG • Equity Switzerland Optimized ESG • Gov Bond World MT Optimized CHF H ESG Die OLZ AG wurde im Frühjahr 2001 mit Sitz in Murten von einem Professor und von ehemaligen Assistenten der Universität Bern gegründet. Die OLZ AG verfolgt das Ziel, faire, transparente und wissenschaftlich fundierte Finanz- dienstleistungen anzubieten. Die OLZ AG ist spezialisiert auf Vermögensver- waltung für private und institutionelle Kunden sowie für Family Offices. Die OLZ AG verfügt seit Ende 2007 über eine Bewilligung der FINMA als Vermö- gensverwalterin von kollektiven Kapitalanlagen.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen Swisscanto (CH) IPF III Index Equity Fund MSCI® World ex Switzerland und Swisscanto (CH) IPF III Index Equity Fund MSCI® USA sind an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich, delegiert. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Zürcher Kanto- nalbank abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an Quantex AG, Muri bei Bern delegiert. Die Quantex AG wurde am 7.3.2003 gegründet. Sie ist ein unabhängiger Vermögensverwalter für private und institutionelle Anleger. Die Quantex AG ist Vermö- gensverwaltungsgesellschaft von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen und unterliegt als solche in der Schweiz der Auf- sicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Quantex AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.