Delegation der Anlageentscheide Musterklauseln

Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden von Pictet Asset Management SA getroffen. Weil es sich jedoch um Pictet CH Target - LPP Multi Asset Flexible Teilvermögen handelt, kann die Fondslei- tung die Verwaltung eines Teils des Portfolios an Pictet Asset Management (Japan) Limited, mit Ge- sellschaftssitz in Kishimoto Xxxxxxxx 0X, 0-0-0, Xx- xxxxxxxx, Xxxxxxx-xx, Xxxxx 000-0000, Xxxxx, de- ren gesamtes Kapital von Gesellschaften der Pictet- Gruppe gehalten wird, delegieren. Die Berechnung des Nettoinventarwerts der Teil- vermögen ist an FundPartner Solutions (Europe) AG in Luxemburg delegiert. Die genaue Ausfüh- rung des Auftrags regelt ein zwischen der Fondslei- tung und FundPartner Solutions (Europe) AG abgeschlossener Vertrag. FundPartner Solutions (Europe) AG zeichnet sich durch ihre Erfahrung in der Administration von kollektiven Anlagevehikeln aus.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden von Pictet Asset Management SA getroffen. Die Berechnung des Nettoinventarwerts der Teil- vermögen ist an FundPartner Solutions (Europe) AG in Luxemburg delegiert. Die genaue Ausfüh- rung des Auftrags regelt ein zwischen der Fondslei- tung und FundPartner Solutions (Europe) AG abge- schlossener Vertrag. FundPartner Solutions (Eu- rope) AG zeichnet sich durch ihre Erfahrung in der Administration von kollektiven Anlagevehikeln aus.
Delegation der Anlageentscheide. Die Fondsleitung hat die Anlageentscheide an die Arvernus Capital AG, Zürich, als Anlageverwalterin delegiert. Die Arvernus Capital AG unterliegt als Vermögensverwalterin nach KAG der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Die Arvernus Capital AG mit Sitz in Zürich wurde am 13. Juli 2009 gegründet. Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen, ins- besondere die Vermögensberatung und die Vermögensverwaltung im Namen und auf Rechnung Dritter, das Management und Advisory von kol- lektiven Kapitalanlagen, strukturierten Produkten und Zertifikaten sowie die Beratung und Verwaltung im Rahmen von Finanz-, Investitions- und Devisengeschäften. Das vollständig einbezahlte Aktienkapital belief sich am Gründungstag auf CHF 600'000.00, eingeteilt in 6000 Namenaktien zu je CHF 100.00. Der Verwaltungsrat der Arvernus Capital AG setzt sich aus den folgenden Personen zusammen: − Xxxxxx Xxxxxxx, Präsident − Xxxxxx Xxxxxxxxx − Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx − Xxxxx Xxxxx Für die Selektion der Anlagen sind zurzeit folgende Mitarbeiter verantwortlich: − Xxxxxx Xxxxxxxxx (1966). Xxxxxx Xxxxxxxxx begann seine beruflliche Laufbahn bei der Citibank/Citicorp in verschiedenen Handel und Risi- komanagementfunktionen in Zürich, Genf und London. Im Jahre 1994 wechselte er als Wertpapier- sowie Nostrohändler zur Clariden Bank mit speziellem Fokus auf Aktienprodukte der Märkte Europa, Ferner Osten und Japan. Im Jahre 2005 übernahm er die Leitung des Teams "Securities, Structured Products and Derivatives Proprietary Trading". Im Januar 2006 übernahm Xxxxxx Xxxxxxxxx das Investment Ma- nagement eines Single Hedge Funds nach Schweizer Recht der Clariden Leu. Im Juli 2009 gründete Xxxxxx Xxxxxxxxx die Arvernus Capital AG mit. − Xxxxxxx Xxxx (1959). Xxxxxxx Xxxx erlangte 1985 das Wirtschafts-Lizentiat an der Universität Zürich. Danach arbeitete er während fünf Jah- ren im Optionen & Future Desk der Handelsbank NAT WEST und war u.a. für die Abwicklung der Geschäfte mit Banken und Brokern, die Be- treuung von Anlageberatern und Kunden, den Auf- und Ausbau der Abteilung sowie Führungsaufgaben zuständig. In den Jahren 1990 bis 2005 arbeitete er bei der Clariden Bank und war dabei zuerst für die Derivate zuständig, ab 1998 kam dann zusätzlich der Nostrohandel Ak- tien sowie BondsConverts hinzu. Ab 2003 beschäftigte er sich zusätzlich mit dem Aufbau des Active Client Desks. Seit 2007 ist er Partner der Vermögensverwaltungsfirma CREAVEST AG. von 1994-1996 besuchte Xxxxxxx Xxxx die S...
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds werden von Pictet Asset Management SA getroffen. Jedoch dele- giert die Fondsleitung die Verwaltung eines Teils des Portfolios an Pictet Asset Management Limited, mit Gesellschaftssitz in Xxxx Xxxxx, Xxxxx 00, 000 Xxxxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, XX, deren gesam- tes Kapital von Gesellschaften der Pictet-Gruppe gehalten wird. Die Berechnung des Nettoinventarwerts des Anla- gefonds ist an FundPartner Solutions (Europe) AG in Luxemburg delegiert. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Fondsleitung und FundPartner Solutions (Europe) AG abge- schlossener Vertrag. FundPartner Solutions (Eu- rope) AG zeichnet sich durch ihre Erfahrung in der Administration von kollektiven Anlagevehikeln aus.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die HSZ (Hong Kong) Li- mited, Xxxx 000X, 0/X, Xxxxx 0, Xxxxx Xxxxxx, 00 Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxx, Xxxx Xxxx SAR, als Anlageverwalterin delegiert. Die HSZ (Hong Kong) Limited ist eine Gesellschaft nach dem Recht Hong Kongs. Die HSZ (Hong Kong) Limited ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Hong Kong und unterliegt als solche der Aufsicht durch die Securities and Futures Commission Hong Kongs. Sie verfügt über die Be- willigungen des Typs 4 (Advising on Securities, Anlageberatung) und des Typs 9 (Asset Management, Vermögensverwaltung). Die HSZ (Hong Kong) Limited zeichnet sich aus durch ihre langjährige Er- fahrung in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung mit Fokus auf die asiatischen Märkte. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwi- schen der Fondsleitung und der Anlageverwalterin abgeschlossener Vermö- gensverwaltungsvertrag.
Delegation der Anlageentscheide. Die Fondsleitung hat die Anlageentscheide an die Bellevue Asset Management AG, Xxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxxx XX als Vermögensverwalterin delegiert. Die Bellevue Asset Management AG zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung im Asset Management aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwi- schen der Fondsleitung und der Vermögensverwalterin abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die Entschädigung der Vermögensverwalterin geht zu Lasten der Fondsleitung. Die Bellevue Asset Management AG ist eine Tochtergesellschaft der Bellevue Group AG mit Sitz in Küsnacht ZH und ist als Vermögensverwalterin eingesetzt. Sie ist in ihrer Meinungsbildung unabhängig, was Basis für objektive Anlageentscheide bietet. Es wird ein fundamentaler Analyseansatz verfolgt. Eine aktive Unterstüt- zung wird durch die interne Finanzanalyse erbracht. Die Bellevue Asset Management AG verfolgt einen bot- tom-up Stockpicking-Ansatz in einem klar bestimmten Titeluniversum. Schwergewichtig konzentriert sie sich auf günstig bewertete Unternehmen mit gutem Management und gesunder Bilanzstruktur, freiem Cash Flow sowie einer starken Marktstellung. Die Anlagen werden mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont getätigt.
Delegation der Anlageentscheide. Die Fondsleitung hat die Anlageentscheide für sämtliche Teilvermögen an die SYZ As- set Management (Suisse) SA, Xxx xx Xxxxx 00, 0000 Xxxx. ("der Anlageverwalter"), delegiert. SYZ Asset Management (Suisse) ist ein gemäss Bundesgesetz über die kol- lektiven Kapitalanlagen bewilligter und beaufsichtigter Anlagevewalter von kollektiven Kapitalanlagen. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und dem Anlageverwalter abgeschlossener Vertrag.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich, delegiert. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die LLB Asset Management AG („Vermögensverwal- ter“), mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, delegiert. Die LLB Asset Management AG ist eine nach liechtensteinischem Recht errichtete Vermögensverwal- tungsgesellschaft und unterliegt als solche in Liechtenstein einer Aufsicht durch die Finanzmarkt- aufsicht Liechtenstein („FMA“). Sie hat sich auf das Portfoliomanagement, insbesondere für instituti- onelle Kunden, spezialisiert. Die LLB Asset Management AG beabsichtig, auf der Grundlage des vorliegenden Fondsvertrages Fi- nanzdienstleistungen in Form der Vermögensverwaltung für die Fondsleitung zu erbringen. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Fondsleitung und dem Vermögensver- walter abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Beim Vermögensverwalter handelt es sich um ein mit der Fondsleitung verbundenes Unternehmen. Daher ist es möglich, dass potentielle Interessenskonflikte zwischen den Fonds und der Fondsleitung entstehen können. Die Fondsleitung führt deshalb interne Richtlinien und Prozesse, welche präven- tive Massnahmen vorsehen, um jegliche Aktivität zu vermeiden, die zu potentiellen Interessenskon- flikten führen kann. Interessenkonflikte können auch dadurch entstehen, dass der Vermögensverwalter in der gleichen oder in einer ähnlichen Eigenschaft auch für andere Anlagefonds oder sonstige Dritte als Anlagever- walter bzw. Anlageberater tätig ist und in dieser Funktion eine vergleichbare Anlagestrategie um- setzt. Nach dem Vermögensverwaltungsvertrag zwischen der Fondsleitung und dem Vermögensver- walter ist der Vermögensverwalter zu einem angemessenen Umgang mit derartigen Interessenkon- flikten verpflichtet. LLB Asset Management AG Xxxxxxx 0 XX-0000 Xxxxx
Delegation der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die HSZ (Hong Kong) Li- mited, Xxxx 000X, 0/X, Xxxxx 0, Xxxxx Xxxxxx, 00 Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxx, Xxxx Xxxx SAR, als Anlageverwalterin delegiert. Die HSZ (Hong Kong) Li- mited ist eine Gesellschaft nach dem Recht Hong Kongs. Die HSZ (Hong Kong) Limited ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Hong Kong und unterliegt als solche der Aufsicht durch die Securities and Futures Commission Hong Kongs. Sie verfügt über die Bewil- ligungen des Typs 1 (Dealing in Securities, Effektenhandel), Typs 4 (Advising on Securities, Anlageberatung) und des Typs 9 (Asset Management, Ver- mögensverwaltung). Die HSZ (Hong Kong) Limited zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfah- rung in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung mit Fokus auf die asiatischen Märkte. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwi- schen der Fondsleitung und der Anlageverwalterin abgeschlossener Ver- mögensverwaltungsvertrag. HSZ (Hong Kong) Limited ist seit 2020 Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI).