Target Investment Fund Geldmarkt CHF Musterklauseln

Target Investment Fund Geldmarkt CHF. Anlageverwalter: DWS CH AG, Xxxxxxxxxxx 000, 0000 Xxxxxx Die DWS CH AG zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der DWS CH AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
Target Investment Fund Geldmarkt CHF. Das Hauptanlageziel des TIF Geldmarkt CHF Teilvermögens besteht in der Erhaltung des Kollektivanlagenkapitals und strebteine den Geldmarktsätzenentsprechende Rendite an. Das Teilvermögen investiert zu mindestens 2/3 in ein diversifiziertes Portfolio von auf Schweizer Franken (CHF) lautenden Schuldverschreibungen sowie leicht handelbaren Anlagen von Emittenten weltweit, mit einer Restlaufzeitvon höchstens 2 Jahren. Das Teilvermögenqualifiziertals „Geldmarktfonds“gemässderSFARichtliniefürGeldmarktfonds vom 6. Juni2012. 1.9.2.Zusätzliche Angaben zur Anlagepolitik derTeilvermögen Die Fondsleitung kann bis zu 35% des Fondsvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Die Fondsleitung kann für die Teilvermögen bis zu 100% des Fondsvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaftaus der OECD odervoninternationalen Organisationenöffentlich- rechtlichen Charakters,denen die Schweizoderein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten sind zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Sozialer Entwicklungsfonds des Europarates, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), Europäische Investitionsbank (EIB), Interamerikanische Entwicklungsbank (IADB), Nordic Investment Bank (NIB), Asiatische Entwicklungsbank (ASDB), Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), Internationaler Währungsfonds, Europäischer Stabilitätsmechanismus Fonds (ESM), Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Internationale Finanz-Corporation (IFC) und die Eurofima (Europäische Gesellschaftfür die Finanzierung von Eisenbahnmaterial).
Target Investment Fund Geldmarkt CHF. Der Anlageverwalter für dieses Teilvermögen ist: DWS CH AG, Xxxxxxxxxxx 000, 0000 Xxxxxx DWS CH AG ist ein Schweizer Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und unterliegt als solcher der Aufsicht durch die FINMA. Die DWS CH AG zeichnetsich aus durch ihre langjährigeErfahrung in der Vermögensverwal- tung. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fo ndsleitung und der DWS CH AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.