Delegation weiterer Teilaufgaben Musterklauseln

Delegation weiterer Teilaufgaben. Folgende weitere Teilaufgaben wie Unterstützung bei Rechts- und Steuerberatung, interne Prü- fung, Rechnungswesen der Fondsleitung, Support IT, Personalwesen und logistische Dienstleis- tungen sind an die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Xxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx delegiert. Die Fondsleitung hat überdies die Depotbank als Vertriebsträgerin eingesetzt. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG ab- geschlossener Vertrag. Die Datenfernverarbeitung im Rahmen der Fondsbuchhaltung bzw. Fondsadministration wird von der Union Service-Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx, durchgeführt. Bei der Union Service-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, handelt es sich um ein professionelles, auf die Administration von Anlagefonds spezialisiertes Unterneh- men, für deren Dienstleistungen mit der Schweiz vergleichbare gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben gelten. Die Union Service-Gesellschaft mbH erbringt für insgesamt acht im In- und Aus- land domizilierte Gesellschaften, die teilweise Tochtergesellschaften der Union Asset Management Holding AG sind, Dienstleistungen im Rahmen der Fondsadministration. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Union Service-Gesellschaft mbH ab- geschlossener Vertrag. Die Fondsleitung hat die IPConcept (Luxemburg) S.A. mit Teilaufgaben im Bereich Riskmanage- ment beauftragt. Hier handelt es sich um den Betrieb der IT-Systeme und um Support- Dienstleistungen für die Einhaltung der kollektivanlagegesetzlichen und fondsspezifischen Anlage- und Restriktionsvorschriften sowie für die Berechnung der Risikomodelle von Derivaten. Die genaue Ausführung der Aufträge regelt ein zwischen der Fondsleitung und der IPConcept (Luxemburg) S.A. abgeschlossener Vertrag.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat Teile der Fondsbuchführung an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, delegiert. Die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich zeichnet sich durch eine mehrjährige Erfahrung in der Administration von Anlagefonds aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der State Street Bank International GmbH, München, Zweig- niederlassung Zürich, abgeschlossenerVertrag.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat verschiedene Teilaufgaben der Fondsadministration an nachfolgende Gruppengesellschaften der Credit Suisse Group AG de- legiert: – Credit Suisse AG, Schweiz: Teilaufgaben in den Bereichen Rechts- und Complianceberatung, Facility Management und Management Information System MIS. – Credit Suisse (Schweiz) AG, Schweiz: Teilaufgaben in den Berei- chen Complianceberatung, Personalwesen, Collateral Management, IT Dienstleistungen und First Line of Defense Support (FLDS). – Credit Suisse Asset Management (Schweiz) AG, Schweiz: Real Es- tate Administration (u.a. Fonds- und Liegenschaftsbuchhaltung, Liegenschaftenverwaltung). – Credit Suisse Services AG, Schweiz: Teilaufgaben in den Bereichen der Complianceberatung, Finanzwesen der Fondsleitung und Steu- erberatung. – Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxemburg: Teil- aufgaben im Bereich der Fondsbuchhaltung sowie Unterstützung bei der Überwachung der Anlagevorschriften. – Credit Suisse (Poland) Sp.z.o.o., Polen: Teilaufgaben in den Berei- chen Fondsbuchhaltung, Information Management (u.a. Produkt- Masterdaten, Preis-Publikationen, Factsheet-Produktion, KIID- Produktion und Erstellen von Reportings), Legal Reporting (Erstel- lung des Jahresberichts) sowie weitere Supportaufgaben. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondslei- tung und den genannten Gruppengesellschaften abgeschlossener Vertrag. Es besteht die Möglichkeit, den genannten Gruppengesellschaften weitere Teilaufgaben zu delegieren.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsbuchhaltung ist an die Credit Suisse Funds AG, Zürich delegiert. Die Credit Suisse Funds AG ist auf die Erbringung von Dienstleistungen im Anlagefondsbereich spezialisiert und zeichnet sich durch ihre langjäh- rige Erfahrung und besondere Fachkenntnisse von verwaltungstechnischen Aufgaben in diesem Gebiete aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und Credit Suisse Funds AG abgeschlossener Vertrag.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat Teile der Fondsbuchführung an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, delegiert. Die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich zeichnet sich durch eine mehrjährige Erfahrung in der Administration von Anlagefonds aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, abgeschlossener Vertrag. Die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich (die „Bank“), ist Teil eines international tätigen Unternehmens. Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zeichnungen und Rücknahmen und der Pflege der Geschäftsbeziehungen können Daten und Informationen über Kunden, deren Geschäftsbeziehung zur Bank (einschliesslich Informatio- nen zum wirtschaftlich Berechtigten) sowie über den Geschäftsverkehr im Rahmen des ge- setzlich zulässigen an Konzerngesellschaften der Bank im Ausland, an von ihr Beauftragte im Ausland oder an die Fondsleitung des Fonds weitergegeben werden. Diese Dienstleistungser- bringer und die Fondsleitung sind verpflichtet, die Informationen vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Zwecke zu nutzen, für die sie ihnen zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzgesetzgebung im Ausland kann von den Datenschutzbestimmungen in der Schweiz abweichen und einen geringeren Schutzstandard vorsehen.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die interne Revision ist an das Konzernrevisorat der Swiss Life Gruppe delegiert. Weitere Teilaufgaben in den Bereichen Legal & Compliance, Business Controlling und Buchhaltung der Fondsleitung sind an die Swiss Life Investment Management Holding AG delegiert. IT-Infrastrukturdienstleistungen, Applikationsentwicklung und -betrieb, Personal-, Rechts- und Steuerdienstleistungen sind an die Swiss Life Investment Management Holding AG und an die Swiss Life AG delegiert. Hosting Services für den Bereich Third Party Asset Management für das Client Relationship Management (CRM) Tool sind an Swiss Life Deutschland Operations GmbH delegiert. Die Delegierten zeichnen sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in den delegierten Bereichen. Die genaue Ausführung der Aufträge regeln zwischen der Fondsleitung Swiss Life Asset Management AG und den Beauftragten abgeschlossene Verträge.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Vertrieb und Marketing des Umbrella-Fonds sind an die Thurgauer Kantonalbank als Vertriebsträgerin delegiert. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Vertriebsträgerin abgeschlossener Vertriebsvertrag. Die Fondsleitung hat gewisse Tätigkeiten in den Bereichen ICT-Betrieb/-Infrastruktur an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich, übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abgeschlossener Kooperationsvertrag.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Der Vertrieb der Teilvermögen erfolgt durch die Vermögensverwalterin sowie durch weitere von der Fondsleitung eingesetzte Vertriebsträger. Details regeln ein zwischen der Fondsleitung und der Vermögensverwalterin abgeschlossener Vertriebsvertrag. Das Teilvermögen ist bei den US-Steuerbehörden als "Registred Deemed-Compliant Financial Institution" (GIIN: FXDE2B.99999.SL.756 und 8ZPTNA.99999.SL.756) im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsbuchhaltung wird von der RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, geführt, die sich durch ihre langjährige Erfahrung in der Anlagefonds- und Wertschriftenbuchhaltung auszeichnet. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der X. Xxxxx Sarasin Investmentfonds AG und der RBC Investor Services Bank S.A. abgeschlossener Delegationsvertrag.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Der Vertrieb der Teilvermögen erfolgt durch die Vermögensverwalterin sowie durch weitere von der Fondsleitung eingesetzte Vertriebsträger. Details regeln ein zwischen der Fondsleitung und der Depotbank abgeschlossener Dienstleistungsvertrag sowie ein zwischen der Fondsleitung und der Vermögensverwalterin abgeschlossener Vertriebsvertrag. Das Teilvermögen ist bei den US-Steuerbehörden als "Registred Deemed-Compliant Financial Institution" (GIIN: WZTSKN.99999.SL.756) im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.