Delegation weiterer Teilaufgaben Musterklauseln

Delegation weiterer Teilaufgaben. Folgende weitere Teilaufgaben wie Unterstützung bei Rechts- und Steuerberatung, interne Prü- fung, Rechnungswesen der Fondsleitung, Support IT, Personalwesen und logistische Dienstleis- tungen sind an die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Xxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx delegiert. Die Fondsleitung hat überdies die Depotbank als Vertriebsträgerin eingesetzt. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG ab- geschlossener Vertrag. Die Datenfernverarbeitung im Rahmen der Fondsbuchhaltung bzw. Fondsadministration wird von der Union Service-Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx, durchgeführt. Bei der Union Service-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, handelt es sich um ein professionelles, auf die Administration von Anlagefonds spezialisiertes Unterneh- men, für deren Dienstleistungen mit der Schweiz vergleichbare gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben gelten. Die Union Service-Gesellschaft mbH erbringt für insgesamt acht im In- und Aus- land domizilierte Gesellschaften, die teilweise Tochtergesellschaften der Union Asset Management Holding AG sind, Dienstleistungen im Rahmen der Fondsadministration. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Union Service-Gesellschaft mbH ab- geschlossener Vertrag. Die Fondsleitung hat die IPConcept (Luxemburg) S.A. mit Teilaufgaben im Bereich Riskmanage- ment beauftragt. Hier handelt es sich um den Betrieb der IT-Systeme und um Support- Dienstleistungen für die Einhaltung der kollektivanlagegesetzlichen und fondsspezifischen Anlage- und Restriktionsvorschriften sowie für die Berechnung der Risikomodelle von Derivaten. Die genaue Ausführung der Aufträge regelt ein zwischen der Fondsleitung und der IPConcept (Luxemburg) S.A. abgeschlossener Vertrag.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat verschiedene Teilaufgaben der Fondsadministration an nachfolgende Gruppengesellschaften der Credit Suisse Group AG delegiert: – Credit Suisse AG, Schweiz: Teilaufgaben in den Bereichen Rechts- und Complianceberatung, Facility Management und Management Informa- tion System MIS. – Credit Suisse (Schweiz) AG, Schweiz: Teilaufgaben in den Bereichen Complianceberatung, Personalwesen, Collateral Management, IT Dienstleistungen und First Line of Defense Support (FLDS). – Credit Suisse Asset Management (Schweiz) AG, Schweiz: Real Estate Administration (u.a. Fonds- und Liegenschaftsbuchhaltung, Liegen- schaftenverwaltung). – Credit Suisse Services AG, Schweiz: Teilaufgaben in den Bereichen Complianceberatung, Finanzwesen der Fondsleitung und Steuerbera- tung – Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxembourg: Teilauf- gaben im Bereich der Fondsbuchhaltung. – Credit Suisse (Poland) Sp.z.o.o., Polen: Teilaufgaben in den Bereichen Fondsbuchhaltung, Information Management (u.a. Produkt-Masterda- ten, Preis-Publikationen, Factsheet-Produktion, KIID-Produktion und Erstellen von Reportings), Legal Reporting (Erstellung des Jahresbe- richts) sowie weitere Supportaufgaben. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und den genannten Gruppengesellschaften abgeschlossener Vertrag. Es be- steht die Möglichkeit, den genannten Gruppengesellschaften weitere Teilauf- gaben zu delegieren.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat Teile der Fondsbuchführung an die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, delegiert. Die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich zeichnet sich durch eine mehrjährige Erfahrung in der Administration von Anlagefonds aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, abgeschlossener Vertrag. Die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich (die „Bank“), ist Teil eines international tätigen Unternehmens. Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zeichnungen und Rücknahmen und der Pflege der Geschäftsbeziehungen können Daten und Informationen über Kunden, deren Geschäftsbeziehung zur Bank (einschliesslich Informatio- nen zum wirtschaftlich Berechtigten) sowie über den Geschäftsverkehr im Rahmen des ge- setzlich zulässigen an Konzerngesellschaften der Bank im Ausland, an von ihr Beauftragte im Ausland oder an die Fondsleitung des Fonds weitergegeben werden. Diese Dienstleistungser- bringer und die Fondsleitung sind verpflichtet, die Informationen vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Zwecke zu nutzen, für die sie ihnen zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzgesetzgebung im Ausland kann von den Datenschutzbestimmungen in der Schweiz abweichen und einen geringeren Schutzstandard vorsehen.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsbuchhaltung ist an die Credit Suisse Funds AG, Zürich delegiert. Die Credit Suisse Funds AG ist auf die Erbringung von Dienstleistungen im Anlagefondsbereich spezialisiert und zeichnet sich durch ihre langjäh- rige Erfahrung und besondere Fachkenntnisse von verwaltungstechnischen Aufgaben in diesem Gebiet aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung Swiss Finance & Property Funds AG und der Credit Suisse Funds AG abgeschlossener Vertrag.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Der Vertrieb der Teilvermögen erfolgt durch die Vermögensverwalterin sowie durch weitere von der Fondsleitung eingesetzte Vertriebsträger. Details regeln ein zwischen der Fondsleitung und der Depotbank abgeschlossener Dienstleistungsvertrag sowie ein zwischen der Fondsleitung und der Vermögensverwalterin abgeschlossener Vertriebsvertrag. Das Teilvermögen ist bei den US-Steuerbehörden als "Registred Deemed-Compliant Financial Institution" (GIIN: WZTSKN.99999.SL.756) im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat den Vertrieb des Anlagefonds der Bellevue Asset Management AG, Küsnacht ZH, als Hauptvertriebsträgerin übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondslei- tung und der Hauptvertriebsträgerin abgeschlossener Vertriebsvertrag.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat Teile der Fondsbuchführung an die State Street Bank GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, delegiert. Die State Street Bank GmbH, Mün- chen, Zweigniederlassung Zürich zeichnet sich durch eine mehrjährige Erfahrung in der Administration von Anlagefonds aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der State Street Bank GmbH, München, Zweignieder- lassung Zürich, abgeschlossener Vertrag. 2.4 Ausübung von Gläubiger- und Mitglied- schaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte zu verzichten.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat den Vertrieb und das Marketing des Anlagefonds der ZKB als Vertriebsträgerin delegiert. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Ver- triebsträgerin abgeschlossener Vertriebsvertrag. Die Entschädigung der Vertriebsträgerin geht zu- lasten der Fondsleitung bzw. wird aus der Verwaltungskommission gespiesen. Die Fondsleitung hat gewisse Tätigkeiten in den Bereichen EDV-Systeme und Risk Management an die ZKB übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der ZKB abgeschlossener Kooperationsvertrag. Weitere allgemeine Angaben zur ZKB sind in Ziff. 2.4 dieses Prospekts zu finden.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Folgende Teilaufgaben sind durch die Fondsleitung an die Basler Versicherung AG, Basel, delegiert worden: Allge- meine Management-Dienstleistungen und IT Service Leistungen. Die Basler Versicherung AG zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung in der Ausübung dieser Tätigkeiten aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Basler Versicherung AG abge- schlossener Vertrag. Die Immobilienverwaltung wird teilweise an lokale Bewirtschaftungsfirmen ausgelagert, die jeweils im Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich sind.
Delegation weiterer Teilaufgaben. Die Fondsleitung hat den Vertrieb und das Marketing des Umbrella-Fonds und dessen Teilvermögen der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx als Vertriebsträgerin übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Vertriebsträgerin abgeschlossener Vertriebsvertrag. Die Fondsleitung hat gewisse Tätigkeiten in den Bereichen EDV-Systeme und Risk Management an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Vertriebsträgerin abgeschlossener Kooperationsvertrag.