Depotauszüge Musterklauseln

Depotauszüge. Die Bank erstellt zuhanden des Kunden in der Regel einmal jährlich per Jahresende ein Bestandesverzeichnis. Art. 7 und 8 sind anwendbar.
Depotauszüge. Die Bank schickt dem Kontoinhaber jeweils im Einklang mit der mit dem Kontoinhaber vereinbarten Periodizität einen Auszug über die Depotwerte in seinem Depotkonto/seinen Depotkonten. Der Auszug gilt als angenommen, wenn der Bank nicht binnen 30 Tagen ab Mitteilung ein schriftlicher Widerspruch zugeht. Die ausdrückliche oder stillschweigende Billigung von Depotauszügen gilt als Genehmigung aller darauf angegebenen Buchungen. Depotbewertungen basieren auf unverbindlichen Preisen und Marktwerten, die aus den üblicherweise durch Banken verwendeten Quellen stammen. Die Bank übernimmt keine Haftung für die Korrektheit dieser Bewertungen oder für weitere Informationen zu den verbuchten Vermögenswerten.
Depotauszüge. Die Bank erstellt zuhanden des Vertragspartners je- weils per Jahresende einen Depotauszug. Dieser gilt als richtig befunden, wenn er nicht innert vier Wochen ab Versandtag schriftlich beanstandet wird. Die Auf- stellung kann weitere, nicht unter das Depotreglement fallende Werte (z.B. Optionen) enthalten. Bewertungen des Depotinhalts beruhen auf approximativen Kursen und Kurswerten aus banküblichen Informations- quellen. Die angegebenen Werte gelten bloss als Richt- linien und sind für die Bank nicht verbindlich. Die Bank übernimmt auch keine Haftung für deren Rich- tigkeit sowie für weitere Informationen im Zusam- menhang mit den eingebuchten Werten. Verschlossene Depots
Depotauszüge. Die Bank stellt dem Kunden mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis über den Bestand der im offenen Depot verbuchten Werte zu. Auf besonderen Wunsch des Depotinhabers erstellt die Bank weitere Verzeichnisse. Bewertungen des Depotinhaltes beruhen auf approximativen Kursen und Kurswerten aus banküblichen Informationsquellen. Diese Bewertungen sind unverbindliche Angaben, für welche die Bank nicht haftbar gemacht werden kann.
Depotauszüge. Die WKB stellt dem Kunden periodisch, jedoch mindestens einmal pro Kalenderjahr, einen Depotauszug in physischer oder elektronischer Form zu. Die Bewertung der Depotwerte beruht grundsätzlich auf Kursen und Börsenwerten aus banküblichen Informationsquellen. Diese Bewertung und jede andere Information in Bezug auf die Depotwerte sind lediglich unverbindliche Angaben, für welche die WKB nicht haftbar gemacht werden kann. Ohne schriftliche Beanstandung innert Monatsfrist ab Bekanntgabe gilt der Depotauszug als für richtig befunden und genehmigt. Die WKB kann dem Kunden auf dessen ausdrückliche Anfrage und vorbehaltlich der Zahlung einer Gebühr gemäss den geltenden Tarifen eine Aufstellung übermitteln, die eine Schätzung der wertespezifischen Steuern und der im Jahr aufgelaufenen Erträge enthält.
Depotauszüge. Der Kunde erhält periodisch, in der Regel per Jahresende, eine Aufstellung über den Depotbestand. Ein Depotaus- zug gilt als richtig befunden und genehmigt, sofern der Kunde seinen Inhalt nicht innert eines Monats ab Ver- sandtag oder ab dem Datum, an welchem ihm die Bank die Information über ein technisches Hilfsmittel bereitge- stellt hat, schriftlich beanstandet hat. Die auf den Depotauszügen angeführte Bewertung der Depotwerte basiert auf Kursen aus banküblichen Infor- mationsquellen. Diese Bewertung und sonstige Angaben in Zusammenhang mit den eingebuchten Werten dienen ausschliesslich der Information und begründen keine Haf- tung der Bank.
Depotauszüge. Der Deponent erhält von der Bank periodisch, in der Regel per Jah- resende, eine Aufstellung der in seinem Depot aufbewahrten Wert- schriften und Wertsachen. Auf besonderen Wunsch des Deponenten kann diese durch weitere Aufstellungen ergänzt werden. Bewertungen des Depotinhalts beruhen auf approximativen Kursen und Kurswerten aus banküblichen Informationsquellen. Die angegebenen Werte gel- ten nur als Richtlinien und sind für die Bank keinesfalls verbindlich. Die Aufstellung des Depotbestands (Depotauszug) gilt als für richtig befunden und genehmigt, wenn der Deponent diese nicht innert 30 Tagen, vom Bewertungstag an gerechnet, schriftlich beanstandet.
Depotauszüge. Die Bank stellt dem Deponenten in der Regel einmal jährlich eine Aufstellung seines Depotbestandes zur Überprüfung zu. Diese Depotauszüge gelten als richtig befunden und genehmigt, wenn der Depo- nent nicht innert Monatsfrist, vom Versandtag an gerechnet, eine schriftliche Einwendung dagegen er- hebt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.