Der Abschlussprüfer Musterklauseln

Der Abschlussprüfer. Ein Abschlussprüfer wird nach Zustimmung der Autorité des Marchés Financiers durch den Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft für sechs Geschäftsjahre ernannt. Er bestätigt die Regelmäßigkeit und Richtigkeit der jeweils erstellten Abschlüsse. Die Dauer der Tätigkeit des Abschlussprüfers kann verlängert werden. Der Abschlussprüfer muss die Autorité des Marchés Financiers umgehend über jede Einzelheit bzw. jede Entscheidung bezüglich des OGAW informieren, über die er im Rahmen der Ausführung seiner Aufgabe Kenntnis erlangt und die: