Regeln für Co-Investitionen. 1° Co-Investitionen zwischen den Fonds 2° Co-Investitionen mit der Verwaltungsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und Mitarbeitern und den in ihrem Auftrag handelnden Personen
Regeln für Co-Investitionen. 1° Co-Investitionen zwischen den Fonds