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Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft Musterklauseln

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft. Präsident Xx. Xxxxx Xxxxxx Chief Executive Officer, LGT Financial Services Ltd., Vaduz Stellv. Präsident Xxxxxx xxx Xxxx, Chief Risk Officer, LGT Capital Partners Ltd., Pfäffikon; Mitglied Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx.
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx; General Counsel Group Planning mit Verantwortung für eine Vielzahl von Unternehmensinitiativen. Er war über 25 Jahre lang in der Fondsbranche in verschiedenen Positionen im Vereinigten Königreich, in Japan und Bermuda sowie in Luxemburg tätig. Er ist Chartered Accountant und Chartered Tax Adviser. Xxxxx Xxxxxxxxx Vereinigtes Königreich; Head of ISS Legal & Compliance. Xxxxx Xxxxxxxxx kam im Juli 2016 als Interim Chief Risk Officer zu Fidelity und übernahm im Dezember die Funktion des Head of Global Assurance and Oversight, die im Februar 2018 in Global Chief Compliance Officer umbenannt wurde. Im September 2020 wurden die Bereiche Legal und Compliance zusammengelegt, um ein kontinuierliches Angebot an Beratungs- und Versicherungsleistungen zu bieten. Xxxxx wurde zur Leiterin von ISS Legal & Compliance ernannt. In dieser Funktion ist sie dafür verantwortlich, das ISS-Geschäft bei der Umsetzung seiner Strategie durch interne und externe Veränderungen, die Klärung rechtlicher Angelegenheiten und die Gewährleistung der Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften, Geschäftsstandards, Verhaltensregeln und etablierter Branchenpraktiken zu unterstützen. Ihre Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich umfasst fünfzehn Jahre als Partnerin bei Deloitte und drei Jahre als Leiterin des Bereichs Investment Management. Xxxxx hat einen LLB-Abschluss und ist zertifizierte Wirtschaftsprüferin sowie zertifizierte Steuerberaterin. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Strategic Business and Risk Committee der Investment Association. Xxxxxxx Xxxxx Vereinigtes Königreich; Verwaltungsratsmitglied ohne Geschäftsführungsfunktion bei Fidelity. Er fungiert als Verwaltungsratsmitglied und als Vorsitzender verschiedener interner Gremien und Ausschüsse. Xxxxxxx ist zudem Verwaltungsrat der Eight Roads Holding Ltd und Vorsitzender ihrer Anlage- und Kapitalausschüsse. Zuvor war er 7 Jahre lang Global CIO, Equities bei Fidelity International und trat im Xxxx 2011 von Xxxxxxxx in das Unternehmen ein. Xxxxxxx hat einen BA in Politologie von der Sussex University und einen MBA von der CASS University (zuvor City University). Xxxxxxx ist zudem Vorsitzender der University of Sussex School of Business Management and Economics Advisory Board und war Executive Fellow an der London Business School. Xxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx; Senior Advisor. Zuvor Managing Director, Head of Global Workplace Investing und Stock Plan Services sowie Managing Director, Kontinentaleuropa bei...

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  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Verwaltungsrat Präsident Xx. Xxxxxx Xxxxxx Mitglieder Xx. Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx

  • Vermögensverwaltungsvertrag Erteilt der Anleger der Bank im Rahmen von MeinInvest einen Auftrag zur

  • Geltungsdauer Diese Vereinbarung gilt für die Jahre 2021–2024. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem Darlehensverzicht.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Geltung (1) Für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank (im Folgenden Bank ge- nannt) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für bestimmte Geschäftsarten gelten daneben besondere Bedingungen. Weitere verfahrensmäßige und technische Regelungen kann die Bank in veröffentlichten Bundesbank-Mitteilungen und sonstigen Verlautbarungen treffen. (2) Die Geschäftsbedingungen begründen keinen Anspruch auf die Vornahme bestimmter Geschäfte durch die Bank; vielmehr behält sich die Bank ausdrücklich vor, bestimmte Ge- schäfte aufgrund allgemeiner Gesichtspunkte, insbesondere von Vorgaben der Europäi- schen Zentralbank (EZB), beispielsweise geldpolitischer Art, nur in beschränktem Umfang, nur mit einem beschränkten Kreis von Geschäftspartnern oder gar nicht zu betreiben. (3) Die Geschäftsbedingungen gelten auch nach Beendigung der gesamten Geschäfts- verbindung oder bestimmter Geschäftsbeziehungen bis zu deren vollständiger Abwicklung weiter.

  • Datenschutz und Geheimhaltung 7.1 Der Subunternehmer hat die Pflicht, bei der Auftragsdurchführung das Datengeheimnis in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu wahren. Er erklärt sich bereit, auf die Anfrage der Gesellschaft hin eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. 7.2 Beide Parteien haben die Pflicht, die bei der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden und darüber hinaus streng geheim zu halten. Dies gilt nicht, soweit es sich um allgemein bekanntes Wissen handelt. 7.3 Die o. g. Geheimhaltungspflicht gilt darüber hinaus auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, soweit der Subunternehmer und seine Mitarbeiter während der Projektdurchführung darüber Kenntnis erlangen. 7.4 Der Subunternehmer hat die Pflicht, gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Kunden und dessen Mitarbeitern, Stillschweigen über das vereinbarte Honorar und den Inhalt dieses Vertrages zu wahren. 7.5 Die Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. 7.6 Alle Unterlagen, die der Subunternehmer von der stratandnet GmbH oder dem Kunden erhalten hat oder die bei der Vertragsdurchführung erstellt wurden, sind nach Aufforderung durch die stratandnet GmbH, spätestens jedoch bei Vertragsende- umgehend zurückzugeben. Dies gilt auch für kopierte Dokumente und Speicherungen auf Datenträgern. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. 7.7 Der Subunternehmer stellt die stratandnet GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung der Bestimmungen dieser Ziffer 7 frei. 7.8 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen muss der Subunternehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro, bei Dauerverstößen für jeden Monat erneut, zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, auf welchen die Vertragsstrafe angerechnet wird, wird hiervon nicht angetastet. 7.9 Der Subunternehmer hat die Pflicht, seine Mitarbeiter durch schriftliche Vereinbarung zur Einhaltung der o. g. Geheimhaltungsvereinbarung und der Grundsätze des Datenschutzes zu verpflichten.

  • Einhaltung von Gesetzen 14.1. Der Lieferant ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetz- lichen Bestimmungen einzuhalten. Die betrifft insbesonde- re Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartell- rechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschrif- ten. 14.2. Der Lieferant wird sicherstellen, dass die von ihm geliefer- ten Produkte allen maßgeblichen Anforderungen an das Inverkehrbringen in der Europäischen Union und im Euro- päischen Wirtschaftsraum genügen. Er hat uns die Kon- formität auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Doku- mente nachzuweisen. 14.3. Der Lieferant wird zumutbare Anstrengungen unterneh- men, um die Einhaltung der in dieser Ziff. 14 enthaltenen, den Lieferanten treffenden Verpflichtungen durch seine Unterlieferanten sicherzustellen.