Common use of Derivate allgemein Clause in Contracts

Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem Marktrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die Gegenpartei, einschließlich der Risiken in Verbindung mit der finanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei (siehe vorstehenden Abschnitt „Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf den Wert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen verschiedene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 Beschränkungen oder Verbote für Leerverkäufe. Diese Beschränkungen und Anforderungen an das Berichtswesen können den Fonds an einer erfolgreichen Umsetzung seiner Anlagestrategien, unter anderem als Teil einer Long-/Short- Strategie oder in Verbindung mit der Absicherung seiner Investments, sowie am Erreichen seiner Anlageziele hindern. Selbst wenn er seine Anlageziele erreichen kann, ist dies im Vergleich zu einer Situation ohne solche Vorschriften eventuell nur zu deutlich höheren Kosten möglich. Zusätzlich können Anforderungen an das Berichtswesen für Leerverkäufe für die Wettbewerber des Fonds zu Transparenz über seine Short-Positionen führen und dadurch einen negativen Einfluss auf die Renditen des Fonds haben. Manche Teilfonds können einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Wertpapiere ohne Investmentqualität (wie z. B. hochrentierliche Wertpapiere) investieren. Diese gelten als riskantere Anlagen, die dem jeweiligen Fonds Ertrags- und Kapitalverluste verursachen können. Es handelt sich dabei um Instrumente, denen Kreditagenturen ein Rating zugewiesen haben, das auf ein höheres Ausfallrisiko hindeutet. Die Marktwerte von Hochzinsanleihen und sonstigen hochverzinslichen Instrumenten sind tendenziell volatil und sie sind weniger liquide als Wertpapiere mit Investmentqualität.

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Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem MarktrisikoMarkt- risiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die Gegenpartei, einschließlich der Risiken Risi- ken in Verbindung mit der finanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei (siehe vorstehenden Abschnitt Ab- schnitt „Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich unge- wöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen aufge- nommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf negativauf den Wert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen Markt- lagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Beschränkungenund Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere Insbeson- dere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen verschiedene verschie- dene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 Beschränkungen oder Verbote für Leerverkäufe. Diese Beschränkungen Be- schränkungen und Anforderungen an das Berichtswesen können den Fonds an einer erfolgreichen Umsetzung Um- setzung seiner Anlagestrategien, unter anderem als Teil einer Long-/Short- Long-/Short-Strategie oder in Verbindung mit der Absicherung seiner Investments, sowie am Erreichen seiner Anlageziele hindern. Selbst wenn er seine Anlageziele erreichen kann, ist dies im Vergleich zu einer Situation ohne solche Vorschriften eventuell even- tuell nur zu deutlich höheren Kosten möglich. Zusätzlich können Anforderungen an das Berichtswesen für Leerverkäufe für die Wettbewerber des Fonds zu Transparenz über seine Short-Positionen führen und dadurch einen negativen Einfluss auf die Renditen des Fonds haben. Manche Teilfonds können einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Wertpapiere ohne Investmentqualität Investm entqua- lität (wie z. B. hochrentierliche Wertpapiere) investieren. Diese gelten als riskantere Anlagen, die dem jeweiligen Fonds Ertrags- und Kapitalverluste verursachen können. Es handelt sich dabei um InstrumenteInstru- mente, denen Kreditagenturen ein Rating zugewiesen haben, das auf ein höheres Ausfallrisiko hindeutet. Die Marktwerte von Hochzinsanleihen und sonstigen hochverzinslichen Instrumenten sind tendenziell volatil und sie sind weniger liquide als Wertpapiere mit Investmentqualität.

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Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließenabschliessen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem Marktrisiko, dem Verwahrrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die GegenparteiGegen- partei, einschließlich einschliesslich der Risiken in Verbindung mit der finanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei Gegenpar- tei (siehe vorstehenden Abschnitt „OTC-Derivate- und Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren de- ren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds Teil- fonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf den Wert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere Insbe- sondere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten gehandel- ten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen erliessen verschiedene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 Beschränkungen oder Verbote für Leerverkäufe. Diese Beschränkungen und Anforderungen an das Berichtswesen können den Fonds an einer erfolgreichen erfolg- reichen Umsetzung seiner Anlagestrategien, unter anderem als Teil einer Long-/Short- Strategie Long/Short-Anlagestrategie oder in Verbindung mit der Absicherung seiner InvestmentsAnlagen, sowie am Erreichen seiner Anlageziele hindernhin- dern. Selbst wenn er seine Anlageziele erreichen kann, ist dies im Vergleich zu einer Situation ohne solche Vorschriften eventuell nur zu deutlich höheren Kosten möglich. Zusätzlich können Anforderungen Anforderun- gen an das Berichtswesen für Leerverkäufe für die Wettbewerber des Fonds zu Transparenz über seine Short-Positionen führen und dadurch einen negativen Einfluss auf die Renditen des Fonds haben. Manche Teilfonds können einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Wertpapiere ohne Investmentqualität Investmentqua- lität (wie z. B. hochrentierliche Wertpapiere) investieren. Diese gelten als riskantere Anlagen, die dem jeweiligen Fonds Ertrags- und Kapitalverluste verursachen können. Es handelt sich dabei um InstrumenteInstru- mente, denen Kreditagenturen ein Rating zugewiesen haben, das auf ein höheres Ausfallrisiko hindeutethindeu- tet. Die Marktwerte von Hochzinsanleihen und sonstigen hochverzinslichen Instrumenten sind tendenziell tenden- ziell volatil und sie sind weniger liquide als Wertpapiere mit Investmentqualität.. Manche Teilfonds können in bedingt wandelbare Anleihen (sog. „CoCo-Bonds“) investieren. Die Per- formance solcher Anleihen hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschliesslich der Zinssätze, der Kredit- und Aktienperformance und den Korrelationen zwischen Faktoren. Daher verursachen diese Wertpapiere ein erhebliches zusätzliches Risiko bei einer Anlage in einem Teilfonds. Wandelbare Wertpapiere sind allgemein Risiken ausgesetzt, die mit festverzinslichen Wertpapieren und Aktien verbunden sind, nämlich dem Kreditrisiko, dem Zinsrisiko und dem Marktpreisrisiko. Im Gegen- satz zu herkömmlichen wandelbaren Wertpapieren, die vom Inhaber in Aktien umgewandelt werden können, können CoCo-Bonds bei Eintritt eines im Voraus bestimmten Ereignisses („das auslösende Ereignis“) entweder in Aktien umgewandelt oder zu einer Abschreibung auf den Kapitalwert gezwungen werden. Somit setzen CoCo-Bonds den Inhaber spezifischen Risiken aus, beispielsweise dem Auslö- serisiko, dem Abschreibungsrisiko, dem Risiko einer Kuponstornierung, dem Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur und dem Risiko einer Aufschiebung des Abrufs, wie nachfolgend beschrieben. Das auslösende Ereignis ist in der Regel an die Finanzlage des Emittenten geknüpft, so dass die Um- wandlung aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund einer Verschlechterung der relativen Kapitalstärke des Basiswerts erfolgt. Aufgrund des potenziellen auslösenden Ereignisses für eine Umwandlung dieser Wertpapiere ist es daher wahrscheinlich, dass die Umwandlung in Aktien zu einem im Vergleich zum Zeitpunkt der Ausgabe bzw. des Kaufs der Anleihe niedrigeren Aktienkurs erfolgen würde. Unter ange- spannten Marktbedingungen kann sich das Liquiditätsprofil des Emittenten erheblich verschlechtern, und es ist eventuell schwierig, einen bereitwilligen Käufer zu finden, so dass ein erheblicher Abschlag erforderlich ist, um einen Verkauf zu erzielen. In manchen Fällen kann der Emittent veranlassen, dass bei Eintritt eines zuvor bestimmten auslösenden Ereignisses der Wert eines wandelbaren Wertpapiers gemäss den spezifischen Bedingungen für das entsprechende Wertpapier abgeschrieben wird. Es besteht keine Garantie dafür, dass ein Teilfonds bei CoCo-Bonds den Kapitalbetrag zurückerhält. Die Vornahme von Kuponzahlungen kann im Ermessen des Emittenten liegen, so dass diese jederzeit aus jedwedem Grund storniert werden können. Demzufolge können Anlagen in CoCo-Bonds mit einem höheren Risiko behaftet sein als Anlagen in herkömmlichen Schuldtiteln/Wandelanleihen und in be- stimmten Fällen auch Aktien. Die Volatilität und das Verlustrisiko können erheblich sein. In der Kapitalstruktur des Emittenten sind CoCo-Bonds gewöhnlich gegenüber traditionellen Wandelan- leihen als nachrangig eingestuft. Unter bestimmten Umständen kann Anlegern in CoCo-Bonds ein Ka- pitalverlust entstehen, während Inhaber von Aktien erst später oder gar nicht betroffen sind. CoCo-Bonds können als unbefristete Instrumente (d. h. als Anleihen ohne Laufzeitbegrenzung) ausge- geben werden und sind gegebenenfalls nur zu vorab festgelegten Terminen nach Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde kündbar. Es besteht keine Garantie dafür, dass ein Teilfonds bei CoCo- Bonds den Kapitalbetrag zurückerhält. Die Bewertung von CoCo-Bonds wird durch viele unvorhersehbare Faktoren beeinflusst, beispiels- weise:

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Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem Marktrisiko, dem Verwahrrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die GegenparteiGegen- partei, einschließlich der Risiken in Verbindung mit der finanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei (siehe vorstehenden Abschnitt „OTC-Derivate- und Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren de- ren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds Teil- fonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf den Wert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere Insbe- sondere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten gehandel- ten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen verschiedene ver- schiedene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 Beschränkungen oder Verbote für Leerverkäufe. Diese Beschränkungen und Anforderungen an das Berichtswesen können den Fonds an einer erfolgreichen Umsetzung seiner Anlagestrategien, unter anderem als Teil einer Long-/Short- Strategie Long/Short-Anlagestrategie oder in Verbindung mit der Absicherung seiner InvestmentsAnlagen, sowie am Erreichen seiner Anlageziele hindern. Selbst wenn er seine Anlageziele erreichen kann, ist dies im Vergleich zu einer Situation ohne solche Vorschriften Vor- schriften eventuell nur zu deutlich höheren Kosten möglich. Zusätzlich können Anforderungen an das Berichtswesen für Leerverkäufe für die Wettbewerber des Fonds zu Transparenz über seine Short-Short- Positionen führen und dadurch einen negativen Einfluss auf die Renditen des Fonds haben. Manche Teilfonds können einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Wertpapiere ohne Investmentqualität Investmentqua- lität (wie z. B. hochrentierliche Wertpapiere) investieren. Diese gelten als riskantere Anlagen, die dem jeweiligen Fonds Ertrags- und Kapitalverluste verursachen können. Es handelt sich dabei um InstrumenteInstru- mente, denen Kreditagenturen ein Rating zugewiesen haben, das auf ein höheres Ausfallrisiko hindeutethindeu- tet. Die Marktwerte von Hochzinsanleihen und sonstigen hochverzinslichen Instrumenten sind tendenziell tenden- ziell volatil und sie sind weniger liquide als Wertpapiere mit Investmentqualität.. Manche Teilfonds können in bedingt wandelbare Anleihen (sog. „CoCo-Bonds“) investieren. Die Per- formance solcher Anleihen hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich der Zinssätze, der Kredit- und Aktienperformance und den Korrelationen zwischen Faktoren. Daher verursachen diese Wertpapiere ein erhebliches zusätzliches Risiko bei einer Anlage in einem Teilfonds. Wandelbare Wertpapiere sind allgemein Risiken ausgesetzt, die mit festverzinslichen Wertpapieren und Aktien verbunden sind, nämlich dem Kreditrisiko, dem Zinsrisiko und dem Marktpreisrisiko. Im Gegen- satz zu herkömmlichen wandelbaren Wertpapieren, die vom Inhaber in Aktien umgewandelt werden können, können CoCo-Bonds bei Eintritt eines im Voraus bestimmten Ereignisses („das auslösende Ereignis“) entweder in Aktien umgewandelt oder zu einer Abschreibung auf den Kapitalwert gezwungen werden. Somit setzen CoCo-Bonds den Inhaber spezifischen Risiken aus, beispielsweise dem Auslö- serisiko, dem Abschreibungsrisiko, dem Risiko einer Kuponstornierung, dem Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur und dem Risiko einer Aufschiebung des Abrufs, wie nachfolgend beschrieben. Das auslösende Ereignis ist in der Regel an die Finanzlage des Emittenten geknüpft, so dass die Um- wandlung aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund einer Verschlechterung der relativen Kapitalstärke des Basiswerts erfolgt. Aufgrund des potenziellen auslösenden Ereignisses für eine Umwandlung dieser Wertpapiere ist es daher wahrscheinlich, dass die Umwandlung in Aktien zu einem im Vergleich zum Zeitpunkt der Ausgabe bzw. des Kaufs der Anleihe niedrigeren Aktienkurs erfolgen würde. Unter ange- spannten Marktbedingungen kann sich das Liquiditätsprofil des Emittenten erheblich verschlechtern, und es ist eventuell schwierig, einen bereitwilligen Käufer zu finden, so dass ein erheblicher Abschlag erforderlich ist, um einen Verkauf zu erzielen. In manchen Fällen kann der Emittent veranlassen, dass bei Eintritt eines zuvor bestimmten auslösenden Ereignisses der Wert eines wandelbaren Wertpapiers gemäß den spezifischen Bedingungen für das entsprechende Wertpapier abgeschrieben wird. Es besteht keine Garantie dafür, dass ein Teilfonds bei CoCo-Bonds den Kapitalbetrag zurückerhält. Die Vornahme von Kuponzahlungen kann im Ermessen des Emittenten liegen, so dass diese jederzeit aus jedwedem Grund storniert werden können. Demzufolge können Anlagen in CoCo-Bonds mit einem höheren Risiko behaftet sein als Anlagen in herkömmlichen Schuldtiteln/Wandelanleihen und in be- stimmten Fällen auch Aktien. Die Volatilität und das Verlustrisiko können erheblich sein. In der Kapitalstruktur des Emittenten sind CoCo-Bonds gewöhnlich gegenüber traditionellen Wandelan- leihen als nachrangig eingestuft. Unter bestimmten Umständen kann Anlegern in CoCo-Bonds ein Ka- pitalverlust entstehen, während Inhaber von Aktien erst später oder gar nicht betroffen sind. CoCo-Bonds können als unbefristete Instrumente (d. h. als Anleihen ohne Laufzeitbegrenzung) ausge- geben werden und sind gegebenenfalls nur zu vorab festgelegten Terminen nach Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde kündbar. Es besteht keine Garantie dafür, dass ein Teilfonds bei CoCo- Bonds den Kapitalbetrag zurückerhält. Die Bewertung von CoCo-Bonds wird durch viele unvorhersehbare Faktoren beeinflusst, beispiels- weise:

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem Marktrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die Gegenpartei, einschließlich der Risiken in Verbindung mit der finanziellen f inanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei (siehe vorstehenden Abschnitt „Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf den Wert denWert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen bestimmtenUmständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen verschiedene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 Beschränkungen oder Verbote für Leerverkäufe. Diese Beschränkungen und Anforderungen an das Berichtswesen können den Fonds an einer erfolgreichen Umsetzung seiner Anlagestrategien, unter anderem als Teil einer Long-/Short- Long -/Short- Strategie oder in Verbindung mit der Absicherung seiner Investments, sowie am Erreichen seiner Anlageziele hindern. Selbst wenn er seine Anlageziele erreichen kann, ist dies im Vergleich zu einer Situation ohne solche Vorschriften eventuell nur zu deutlich höheren Kosten möglich. Zusätzlich können Anforderungen an das Berichtswesen für Leerverkäufe für die Wettbewerber des Fonds zu Transparenz über seine Short-Positionen führen und dadurch einen negativen Einfluss auf die Renditen des Fonds haben. Manche Teilfonds können einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Wertpapiere ohne Investmentqualität (wie z. B. hochrentierliche Wertpapiere) investieren. Diese gelten als riskantere Anlagen, die dem jeweiligen Fonds Ertrags- und Kapitalverluste verursachen können. Es handelt sich dabei um Instrumente, denen Kreditagenturen ein Rating zugewiesen haben, das auf ein höheres Ausfallrisiko hindeutet. Die Marktwerte von Hochzinsanleihen und sonstigen hochverzinslichen Instrumenten sind tendenziell volatil und sie sind weniger liquide als Wertpapiere mit Investmentqualität.

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Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem Marktrisiko, dem Verwahrrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die Gegenpartei, einschließlich der Risiken in Verbindung mit der finanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei (siehe vorstehenden Abschnitt „OTC-Derivate- und Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf den Wert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen verschiedene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 Beschränkungen oder Verbote für Leerverkäufe. Diese Beschränkungen und Anforderungen an das Berichtswesen können den Fonds an einer erfolgreichen Umsetzung seiner Anlagestrategien, unter anderem als Teil einer Long-/Short- Strategie Long/Short- Anlagestrategie oder in Verbindung mit der Absicherung seiner InvestmentsAnlagen, sowie am Erreichen seiner Anlageziele hindern. Selbst wenn er seine Anlageziele erreichen kann, ist dies im Vergleich zu einer Situation ohne solche Vorschriften eventuell nur zu deutlich höheren Kosten möglich. Zusätzlich können Anforderungen an das Berichtswesen für Leerverkäufe für die Wettbewerber des Fonds zu Transparenz über seine Short-Positionen führen und dadurch einen negativen Einfluss auf die Renditen des Fonds haben. Manche Teilfonds können einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Wertpapiere ohne Investmentqualität (wie z. B. hochrentierliche Wertpapiere) investieren. Diese gelten als riskantere Anlagen, die dem jeweiligen Fonds Ertrags- und Kapitalverluste verursachen können. Es handelt sich dabei um Instrumente, denen Kreditagenturen ein Rating zugewiesen haben, das auf ein höheres Ausfallrisiko hindeutet. Die Marktwerte von Hochzinsanleihen und sonstigen hochverzinslichen Instrumenten sind tendenziell volatil und sie sind weniger liquide als Wertpapiere mit Investmentqualität.. Manche Teilfonds können in bedingt wandelbare Anleihen (sog. „CoCo-Bonds“) investieren. Die Performance solcher Anleihen hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich der Zinssätze, der Kredit- und Aktienperformance und den Korrelationen zwischen Faktoren. Daher verursachen diese Wertpapiere ein erhebliches zusätzliches Risiko bei einer Anlage in einem Teilfonds. Wandelbare Wertpapiere sind allgemein Risiken ausgesetzt, die mit festverzinslichen Wertpapieren und Aktien verbunden sind, nämlich dem Kreditrisiko, dem Zinsrisiko und dem Marktpreisrisiko. Im Gegensatz zu herkömmlichen wandelbaren Wertpapieren, die vom Inhaber in Aktien umgewandelt werden können, können CoCo-Bonds bei Eintritt eines im Voraus bestimmten Ereignisses („das auslösende Ereignis“) entweder in Aktien umgewandelt oder zu einer Abschreibung auf den Kapitalwert gezwungen werden. Somit setzen CoCo-Bonds den Inhaber spezifischen Risiken aus, beispielsweise dem Auslöserisiko, dem Abschreibungsrisiko, dem Risiko einer Kuponstornierung, dem Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur und dem Risiko einer Aufschiebung des Abrufs, wie nachfolgend beschrieben. Das auslösende Ereignis ist in der Regel an die Finanzlage des Emittenten geknüpft, so dass die Umwandlung aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund einer Verschlechterung der relativen Kapitalstärke des Basiswerts erfolgt. Aufgrund des potenziellen auslösenden Ereignisses für eine Umwandlung dieser Wertpapiere ist es daher wahrscheinlich, dass die Umwandlung in Aktien zu einem im Vergleich zum Zeitpunkt der Ausgabe bzw. des Kaufs der Anleihe niedrigeren Aktienkurs erfolgen würde. Unter angespannten Marktbedingungen kann sich das Liquiditätsprofil des Emittenten erheblich verschlechtern, und es ist eventuell schwierig, einen bereitwilligen Käufer zu finden, so dass ein erheblicher Abschlag erforderlich ist, um einen Verkauf zu erzielen. In manchen Fällen kann der Emittent veranlassen, dass bei Eintritt eines zuvor bestimmten auslösenden Ereignisses der Wert eines wandelbaren Wertpapiers gemäß den spezifischen Bedingungen für das entsprechende Wertpapier abgeschrieben wird. Es besteht keine Garantie dafür, dass ein Teilfonds bei CoCo-Bonds den Kapitalbetrag zurückerhält. Die Vornahme von Kuponzahlungen kann im Ermessen des Emittenten liegen, so dass diese jederzeit aus jedwedem Grund storniert werden können. Demzufolge können Anlagen in CoCo-Bonds mit einem höheren Risiko behaftet sein als Anlagen in herkömmlichen Schuldtiteln/Wandelanleihen und in bestimmten Fällen auch Aktien. Die Volatilität und das Verlustrisiko können erheblich sein. In der Kapitalstruktur des Emittenten sind CoCo-Bonds gewöhnlich gegenüber traditionellen Wandelanleihen als nachrangig eingestuft. Unter bestimmten Umständen kann Anlegern in CoCo- Bonds ein Kapitalverlust entstehen, während Inhaber von Aktien erst später oder gar nicht betroffen sind. CoCo-Bonds können als unbefristete Instrumente (d. h. als Anleihen ohne Laufzeitbegrenzung) ausgegeben werden und sind gegebenenfalls nur zu vorab festgelegten Terminen nach Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde kündbar. Es besteht keine Garantie dafür, dass ein Teilfonds bei CoCo-Bonds den Kapitalbetrag zurückerhält. Die Bewertung von CoCo-Bonds wird durch viele unvorhersehbare Faktoren beeinflusst, beispielsweise:

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Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem Marktrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die Gegenpartei, einschließlich der Risiken in Verbindung mit der finanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei (siehe vorstehenden Abschnitt „Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf negativauf den Wert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen bestimmtenUmständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen verschiedene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 Beschränkungen oder Verbote für Leerverkäufe. Diese Beschränkungen und Anforderungen an das Berichtswesen können den Fonds an einer erfolgreichen Umsetzung seiner Anlagestrategien, unter anderem als Teil einer Long-/Short- Strategie oder in Verbindung mit der Absicherung seiner Investments, sowie am Erreichen seiner Anlageziele hindern. Selbst wenn er seine Anlageziele erreichen kann, ist dies im Vergleich zu einer Situation ohne solche Vorschriften eventuell nur zu deutlich höheren Kosten möglich. Zusätzlich können Anforderungen an das Berichtswesen für Leerverkäufe für die Wettbewerber des Fonds zu Transparenz über seine Short-Positionen führen und dadurch einen negativen Einfluss auf die Renditen des Fonds haben. Manche Teilfonds können einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Wertpapiere ohne Investmentqualität (wie z. B. hochrentierliche Wertpapiere) investieren. Diese gelten als riskantere Anlagen, die dem jeweiligen Fonds Ertrags- und Kapitalverluste verursachen können. Es handelt sich dabei um Instrumente, denen Kreditagenturen ein Rating zugewiesen haben, das auf ein höheres Ausfallrisiko hindeutet. Die Marktwerte von Hochzinsanleihen und sonstigen hochverzinslichen Instrumenten sind tendenziell volatil und sie sind weniger liquide als Wertpapiere mit Investmentqualität.

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Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem MarktrisikoMarkt- risiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die Gegenpartei, einschließlich der Risiken Risi- ken in Verbindung mit der finanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei (siehe vorstehenden Abschnitt Ab- schnitt „Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich unge- wöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen aufge- nommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf den Wert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen Markt- lagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere Insbeson- dere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen verschiedene verschie- dene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 Beschränkungen oder Verbote für Leerverkäufe. Diese Beschränkungen Be- schränkungen und Anforderungen an das Berichtswesen können den Fonds an einer erfolgreichen Umsetzung Um- setzung seiner Anlagestrategien, unter anderem als Teil einer Long-/Short- Long-/Short-Strategie oder in Verbindung mit der Absicherung seiner Investments, sowie am Erreichen seiner Anlageziele hindern. Selbst wenn er seine Anlageziele erreichen kann, ist dies im Vergleich zu einer Situation ohne solche Vorschriften eventuell even- tuell nur zu deutlich höheren Kosten möglich. Zusätzlich können Anforderungen an das Berichtswesen für Leerverkäufe für die Wettbewerber des Fonds zu Transparenz über seine Short-Positionen führen und dadurch einen negativen Einfluss auf die Renditen des Fonds haben. Manche Teilfonds können einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Wertpapiere ohne Investmentqualität Investmentqua- lität (wie z. B. hochrentierliche Wertpapiere) investieren. Diese gelten als riskantere Anlagen, die dem jeweiligen Fonds Ertrags- und Kapitalverluste verursachen können. Es handelt sich dabei um InstrumenteInstru- mente, denen Kreditagenturen ein Rating zugewiesen haben, das auf ein höheres Ausfallrisiko hindeutet. Die Marktwerte von Hochzinsanleihen und sonstigen hochverzinslichen Instrumenten sind tendenziell volatil und sie sind weniger liquide als Wertpapiere mit Investmentqualität.

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